Böschung nicht im Lageplan eingezeichnet - Ist dann eine Böschung zulässig

Diskutiere Böschung nicht im Lageplan eingezeichnet - Ist dann eine Böschung zulässig im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; In dem uns von Bauträger bei Kauf vorgelegten Lageplan sind diverse Böschungen eingetragen, die hintere Grundstücksgrenze ist jedoch komplett...

  1. #1 mouseonmars, 03.02.2014
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    In dem uns von Bauträger bei Kauf vorgelegten Lageplan sind diverse Böschungen eingetragen, die hintere Grundstücksgrenze ist jedoch komplett flach eingezeichnet. Die Böschungen sind auch alle wie auf dem Plan eingezeichnet, erstellt worden (wenn auch teilweise etwas höher), aber am Grundstücksende haben wir nun auf einmal eine Böschung über 11m Breite zwischen 1,2m und 2m Höhe.

    Unser Eindruck ist, dass nicht genug Erdreich abgefahren wurde, weil unser Grundstück nun nach hinten ansteigt, um dann steil abzufallen. Dies war vor Beginn der Baumaßnahme nicht so. Auf unserem Grundstück wurde allerdings das Erdreich des ganzen Baugebiets gelagert.

    Nun die Frage: Dieser Hang war ja in den Plänen, die im Kaufvertrag Bestandteil sind, so nicht drin und ist so hoch und steil, dass wir diesen mit Sicherheit mit Steinen, etc. abfangen müssen, damit nicht das ganze Erdreich bei kräftigem Regen auf der Grundstückszufahrt des Nachbarn landet. Können wir hier den Bauträger irgendwie in die Pflicht nehmen?

    Danke!
     
  2. #2 Gast vS, 03.02.2014
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    m.E. ist eine nachträgliche (also nach Kaufvertrag bzw. den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Unterlagen) Veränderung der Morphologie nicht zulässig.

    Unabhängig wäre unbedingt zu klären, ob dieses überhaupt genehmigt / zulässig war. Da hilft eine Nachfrage beim Kreis Mettmann.

    Zuständigen Sachbearbeiter auf Wunsch per PN.
     
  3. #3 Nutzername, 03.02.2014
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    Pläne sind definitiv ein Mittel, um ein geschuldetes Bausoll darzustellen. Um aber den vorliegenden Fall zu beurteilen, wäre es wichtig zu wissen, was es sonst noch an Vertragsunterlagen gibt, die die geschuldeten Erdarbeiten darstellen. Leistungsbeschreibung, LV, etc., ggfs. Rangfolgeregelung der Vertragsunterlagen?

    Ist denn schon klar, dass der Bauträger diese Massen nicht mehr abfahren will? Ist der Bau schon abgeschlossen? Macht die Böschung den Eindruck, dass sie dauerhaft verbleiben soll (Andeckung Oberboden/Begrünung)? Haben Sie mal mit dem Bauträger gesprochen?
     
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