Nutzungsänderung Garage

Diskutiere Nutzungsänderung Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, im "Sarnierung Konkret" Forum steht meine Frage wie man ein Garagentor abändert sodass es formell eine Garage bleibt, auch wenn es...

  1. Kuka

    Kuka

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    hallo,

    im "Sarnierung Konkret" Forum steht meine Frage wie man ein Garagentor abändert sodass es formell eine Garage bleibt, auch wenn es zwischenzeitlich für die Mülleimer / Fahrräder genutzt wird.

    Bisher bin ich immer davon ausgegangen dass ich eine hohe Ablöse zahlen müsste wenn ich formell die Garage aufgebe. Hinterfragt habe ich es bisher noch nie.
    Ist dem so? Von welcher Höhe reden wir grob geschätzt? Kann man mit der Frage einfach so beim Stadtbauamt antanzen oder weckt man damit schlafende Hunde?

    Das Objekt steht in der Stadtmitte von Neu-Ulm. Die Garage wird nicht mehr für Autos genutzt sondern primär für die Mülleimer. Dies war u.a. notwendig da diese bis vor einigen Jahren im Keller gelagert wurden. Dies war auch aufgrund von Brandschutzbestimmungen nicht mehr akzeptabel (neben der Tatsache das man die 60-liter Mülleimer die Treppe hoch / runter wuppen musste).

    Danke
    Kuka
     
  2. Baumal

    Baumal

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    ruf doch einfach an in Neu- Ulm.
    auch die haben eine stellplatzablösesatzung.
     
  3. #3 Gast036816, 04.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du nachweislich das heilige blechle abgeschafft hast, dem amt den meineid schwörst keinen pkw mehr nutzen zu müssen, kannst du das auf dem amt mal probieren.
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Die notwendige Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück sind (ohne jetzt nachgeschaut zu haben) in der LBO verankert. Wie willst du die wegdiskutieren? In den LBO steht nix von: Du brauchst Stellplätze, wenn Du ein Auto hast, sondern: Du brauchst Stellplätze, Wenn du ne Wohnugn hast ... Unsere Bauämter würde sich da quer stellen ... zu recht.
     
  5. PeterB

    PeterB

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    Und wenn die Garage auf der Grenze steht, kann es sein, daß eine andere Nutzung gar nicht genehmigungsfähig ist. In der verdichtet bebauten Innenstad vielleicht schon.
     
  6. Julius

    Julius

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    Die Garage ist IM Haus (eine von mehreren, so wie ich es verstanden habe).
    Aber ich hatte im anderen Thema schon eine mögliche Lösung vorgeschlagen.
     
  7. Julius

    Julius

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    Komisch.
    Ich finde dort (allerdings ohne Zusatz-"r") nur eine solche Frage von "Faulenzer" (auch Frankfurt, auch seit 2007 hier)!
    Der es übrigens bisher nicht für nötig hielt, auf dort gegebene Antworten sich wieder zu melden...
    Bist Du etwa schizophren?
     
  8. Hfrik

    Hfrik

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    Hmm - also in einet Typischen schwäbischen Garage befindet sich sprichwärtlich alles - aber kein Auto .... Scheint dass da andere Gegenden etwas sittenstrenger sind. Umnutzung Garage in einliegerwohnung, obwohl Grenzbebauung, mit offizieller Genehmigung vom Bauamt habe ich auch schon gesehen. Stellplätze waren da allerdings noch genügend da.
     
Thema: Nutzungsänderung Garage
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