Probleme mit Grundstück/DHH/Teilung

Diskutiere Probleme mit Grundstück/DHH/Teilung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir planen zur Zeit eine DHH zusammen mit meinem Schwager. Auf das Grundstück (gesamt ca. 980m²) soll nun ein Doppelhaus...

  1. #1 tomfunkyou, 05.02.2014
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    Hallo zusammen,

    wir planen zur Zeit eine DHH zusammen mit meinem Schwager.
    Auf das Grundstück (gesamt ca. 980m²) soll nun ein Doppelhaus gebaut werden. Laut Aussage der zuständigen Gemeinde vor dem Kauf des Grundstücks, ist dies in Anbetracht des Bebauungsplans möglich und auch so zulässig. Unser Architekt hat dies auch nochmals mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt und mit unseren Ideen eine DHH für uns bzw. die zweite Partei geplant. Soweit alles super.

    Nun bekamen wir gestern Abend einen Anruf unseres Architekten, der uns auf den Fehler aufmerksam machte, dass wir das zuständige Vermessungsbüro beauftragt haben das Grundstück in zwei eigene Flurstücksnummer zu teilen. Dieses Angebot zur Teilung wurde allerdings von unserem Arhitekten selbst angefordert. Wir haben also "nur" den Auftrag dazu dem Vermesser ersteilt im Glauben daran, dass der Architekt dies mit dem Vermessungsbüro abgesprochen hat.
    Die Teilungs würde allerdings dazu führen, dass wir unser Doppelhaus in diesem Fall so nicht mehr bauen dürften und somit unser Bauantrag völlig geändert werden muss.
    Mittlerweile will natürlich auf dem Bauamt der Gemeinde niemand mehr was von Absprachen wissen was das Projekt angeht.

    Wie ist denn bei so etwas die rechtliche Lage?
    Auf welche Aussagen kann/darf ich da überhaupt verlassen.

    Wir werden das ganze heute mittag mal noch direkt bei der zuständigen unteren Baubehörde abklären. Vielleicht bekommenb wir da eine verlässliche Antwort.

    Sorry ist etwas lang...
     
  2. R.B.

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    Ein altes Sprichwort sagt, "wer schreibt der bleibt".

    Nicht nur Politiker leiden an massivem Gedächtnisverlust wenn es darauf ankommt, sondern das gilt auch für Behörden und viele andere Menschen. Deswegen, sobald es um wichtige Dinge geht, immer die Schriftform wählen und eine nachweisliche Zustellung. So kann man manchem Gedächtnis wieder auf die Sprünge helfen falls erforderlich. Zur Not kann man sich auch mit Gesprächsprotokollen behelfen die von allen Beteiligten unterschrieben werden, aber da muss sichergestellt sein, dass derjenige der unterschreibt auch die entsprechende Befugnis besitzt.

    Man kann sehr viel besprechen, aber mündliche Aussagen sind nur so gut wie die Person die sie getätigt hat. Selbst Zeugen helfen oftmals nicht weiter, denn es könnte sich ja auch um Missverständnisse handeln wenn Fachleute mit Laien Dinge besprechen. Deswegen solche Absprachen immer schriftlich fixieren, und wenn es erst im Nachhinein als Protokoll den Beteiligten zugestellt wird. Ich habe das auch schon auf die leichte Schulter genommen und ordentlich Lehrgeld bezahlt. Ein Sachbearbeiter ist schnell ausgetauscht, Zuständigkeiten sind im Nu verschoben, und schon fängt man wieder von vorne an.

    Aber Euer Architekt sollte das kennen und an sich wissen worauf es ankommt.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Was soll denn gebaut werden:

    a) 2 Doppelhaushälften - jeder ist Eigentümer.

    b) ein Mehrfamilienhaus mit senkrechter Teilung und WEG, also 2 Eigentumswohnungen
    oder gemeinsame Eigentümer ohne WEG?

    a) 2 Grundstücke
    b) ein Grundstück
     
  4. #4 tomfunkyou, 05.02.2014
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    Gebaut wird:

    2 DHH auf (bisher) einem Grundstück. Dieses soll allerdings noch geteilt werden nach dem Bauen.
     
  5. #5 tomfunkyou, 05.02.2014
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    Es gibt dazu EIN Kenntnisgabeverfahren für beide Bauherren.
    Grund: Erleichterung der Genehmigung laut Architekt.

    Wie schauts dabei dann mit der Haftung der jeweiligen Partei aus?
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Warum soll das erst nach dem Bauen geteilt werden?

    Irgnedwas ist das komisch, an der Geschichte, dem Konstrukt.
     
  7. #7 tomfunkyou, 09.02.2014
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    Die Teilung NACH dem Bau ist so angedacht wegen dem vorhandenen Bebauungsplan. Wenn das Grundstück jetzt geteilt werden würde wäre der Bau eines Doppelhausen wie von uns geplat so nicht mehr möglich wegen der vorgeschriebenen offnenen Bauweise. D.H. jeder von uns beiden müsste die 3m Grensabstand einhalten.
     
  8. H.PF

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    Ihr wollt also den Bebauungsplan aushebeln. Und wundert euch das das jetzt nicht mehr funktioniert? Ihr habt schlafende Hunde geweckt, das wird wohl jetzt nicht mehr so einfach die wieder einzuschläfern...
     
  9. #9 Baufuchs, 09.02.2014
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    Baufuchs Gast

    Baunutzungsverordnung Paragr. 22 lesen.

    Wenn im B.-Plan nicht zusätzlich zu "offene Bauweise" die Festsetzung "nur Einzelhäuser zulässig" enthalten ist, dürfen Doppelhäuser gebaut werden.
     
  10. Baumal

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  11. #11 tomfunkyou, 09.02.2014
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    Danke schonmal für den §22. Ich werde mir den Bebauungsplan nochmals genau ansehen.
    Das ganze ist ja nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern die Idee unseres Architekten.
    Wir haben am Dienstag einen Termin beim zuständigen Kreisbaumeister. Da wird sich wohl alles klären.
    Das Thema ist mittlerweile durch verschiedene Telefonate mit Bauamt, Architekt und Vermessungsbüro schon weniger chaotisch wie es letzte Woche noch aussah.
    Das ganze wurde wohl durch nicht vorhandene Fachkompetenz einiger beteiligter Personen sehr dramatisiert.
     
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