Baugenehmigung für Einmessung

Diskutiere Baugenehmigung für Einmessung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Bodenplatte fertiggestellt, die nun eingemessen werden muss. Mein Vermesser sagte mir, dass er dafür die Baugenehmigung...

  1. #1 Dosiris, 06.02.2014
    Dosiris

    Dosiris

    Dabei seit:
    06.02.2014
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Vogelsdorf
    Hallo,

    ich habe eine Bodenplatte fertiggestellt, die nun eingemessen werden muss. Mein Vermesser sagte mir, dass er dafür die Baugenehmigung braucht. Ich habe zwar eine, aber trotzdem kommt mir das spanisch vor. Braucht ein Vermesser wirklich eine Baugenehmigung für das Einmessen einer Bodenplatte???

    Viele Grüße

    Dosi
     
  2. #2 gunther1948, 06.02.2014
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    bopl einmessen kenn ich nicht. sollte `dein vermesser`nicht schon vorher, wenn überhaupt, tätig geworden sein um die aussenmaße und höhenmaße fest zu legen.
    einmessung in das katasterverzeichnis normalerweise erst ab frühestens rohbau fertig. hier in der pfalz ist das zu mindest so.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Baufuchs, 06.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich kenne zwar nicht die für Vogelsdorf geltende Bauordnung, in NRW z.B. Ist in Paragr. 81 festgelegt, dass die Einhaltung der Grundriss-/Höhenlage nachzuweisen ist.

    Dazu braucht der Vermesser natürlich die Baugenehmigung um die Sollwerte zu haben.

    Möglich, dass es in der für Vogelsberg gültigen BauO ebenso geregelt ist.

    Zu welchem Bundesland gehört Vogelsberg?
     
  4. #4 gunther1948, 06.02.2014
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    wenn ist das kind schon im brunnen.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Gast036816, 06.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das ist eben das nachdenkliche - warum fragt er wohl? die bodenplatte wurde ohne vermessung platziert, ich bin jetzt gespannt auf die festgestellte abweichung.
     
  6. #6 MoRüBe, 06.02.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Brandenburg :D
     
  7. #7 Alfons Fischer, 06.02.2014
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    vielleicht will er nochmal kontrollieren, bevor er die Ecken anlegt oder die (zukünftigen) Ecken des Gebäudes nochmal direkt auf der BoPla festlegen?
    Andere machen das aber anhand des (vorher schon eingemessenen) Schnurgerüstes...
     
  8. #8 Thomas Traut, 06.02.2014
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    In Brandenburg ist kurz nach Baubeginn eine Einmessbescheinigung des ÖbVI gefordert, wo Höhenlage und Lage auf dem Grundstück gemessen werden. Oft wird es so gehandhabt, dass der Vermesser bestellt wird, wenn die Wände angefangen sind.

    In der Regel macht der Vermesser aber vorher eine Feinabsteckung. Dafür muss er die Baugenehmigung sehen, weil er die festgelegte Grundfläche und Höhenlage absteckt.

    Anscheinend wurde hier keine Feinabsteckung gemacht. Dann will der Vermesser eben die Baugenehmigung jetzt.
     
  9. #9 Geodesy, 06.02.2014
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Die Baugenehmigungsbehörde kann vom Bauherrn während der Ausführung des Bauvorhabens einen Nachweis verlangen, dass Lage und Höhe des Vorhabens mit der Baugenehmigung übereinstimmt. Nennt sich Sockelabnahme.

    Dazu wird der Vermesser vor Ort denn Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand vergleichen. Dazu braucht er natürlich die Baugenehmigung. Den Abschlussbericht des Vermessers bekommt dann die Baubehörde vom Vermesser geschickt.
     
  10. #10 Dosiris, 06.02.2014
    Dosiris

    Dosiris

    Dabei seit:
    06.02.2014
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    Vogelsdorf
    Hallo,

    danke für die zahlreichen Antworten. Also der Vermesser hat vor dem Bau die Baugrube abgesteckt, dann wurde die Bopl gegossen und erste Steine gestellt und nun muss halt noch eingemessen werden, ob immernoch alles richtig ist. Dies innerhalb von zwei Wochen nach Baubeginn (der Bodenplatte, sonst kann er ja nix einmessen).

    Ok, also entnehme ich den Antworten, dass dafür die Baugenehmigung notwendig ist, weil der Vermesser direkt irgendwas ans Bauamt schickt. Somit hat alles anscheinend seine Richtigkeit.

    Danke sehr, und schöne Restwoche noch
     
Thema: Baugenehmigung für Einmessung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Abweichungen bodenplatte bauantrag

    ,
  2. sockelabnahme Abweichungen Baugenehmigung

    ,
  3. sockelabnahme Höhe Abweichungen

    ,
  4. einmessungsbescheinigung baden,
  5. rohbau einhaltung der höhenlage decke,
  6. einmessen der bodenplatte schon vor Baugenehmigung möglich?
Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung für Einmessung - Ähnliche Themen

  1. Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung

    Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung: Hallo zusammen, an meinem Haus möchte ich die in den 70ern eingebauten Glasbausteine gegen drei Fenster mit Milchglas ersetzten. Die relativ...
  2. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  3. Baugenehmigung

    Baugenehmigung: Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....
  4. Fehler in der Baugenehmigung?

    Fehler in der Baugenehmigung?: Liebe Experten, in unserer Baugenehmigung (2015) steht unter "Planungsrechtliche Grundlagen" der relevante Bebauungsplan mit der Festsetzung:...
  5. Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand

    Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand: Ich habe 2021 in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg eine tragende Wand entfernen lassen. Dies wurde durch die WEG...