Welche Bedingungen und Garantien bei Malerarbeiten?

Diskutiere Welche Bedingungen und Garantien bei Malerarbeiten? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, aus Termingründen hatte ich mich dazu entschieden, keine Eigenleistung mehr in das Malergewerk zu stecken. Eine empfohlene Fa. wurde...

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    Hallo,

    aus Termingründen hatte ich mich dazu entschieden, keine Eigenleistung mehr in das Malergewerk zu stecken. Eine empfohlene Fa. wurde kontaktiert.

    Ich hatte mich umgehört und konnte den genannten Preis sofort recht gut einordnen. Da er mir den Termin zusagen konnte und der Preis i.O. war, habe ich nur kleine Extras noch kostenfrei ausgehandelt. Am Telefon habe ich ihm den Auftrag zugesagt und angekündigt, dass noch etwas Schriftliches folgt (Auch zu seiner Sicherheit der Einplanung). Wir wurden uns also schnell handelseinig, aber nun meine Frage:

    Im Haus-Werkvertrag ist z.B: VOB und erweiterte 5 Jahre Garantie vereinbart. Was muss ich dem Maler auf die Auftragsbestätigung schreiben, um normgerechte Ausführung und übliche Garantien zu erhalten? Falls nach drei Jahren die Tapeten runterkommen :fleen ;)
     
  2. Quelle

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    kann niemand was dazu sagen?

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  3. Berni

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    Tach Quelle,

    ich denke, mit dem Handeln wart Ihr fertig?
    Das was telefonisch vereinbart war. :)

    Gruß Berni
     
  4. Bruno

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    Zwei Möglichkeiten: einen umfangreichen, perfekt alle Eventualitäten berücksichtigenden Bauvertrag entwerfen oder gar nichts regeln. Alles dazwischen ist fehleranfällig und inkonsequent.

    Möglichkeit 1 erfordert umfangreiche Diskussion mit Rückfragen, Vorstellung diverser Vertragsmuster und Klauseln usw. und ist in letzter Konsequenz was für Juristen.

    Möglichkeit 2 ist die Variante, die voll auf das Werkvertragsrecht des BGB setzt: es wird automatisch eine übliche Beschaffenheit und 5 Jahre Gewährleistung geschuldet. Dazu muss nicht mal eine Auftragsbestätigung geschrieben werden.
     
  5. Quelle

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    ok, die Frage ist, ob das Vertragsrecht BGB immer stillschweigend mitgilt. Bei VOB habe ich ja gelernt, dass diese immer ausdrücklich miteinbart werden muss.

    muss ich also auf BGB verweisen?
     
  6. #6 MichaelG, 14.12.2005
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    Was regelt denn das BGB im Werkvertragsrecht?

    Aufmaß, Abnahme; Abrechnung, Verzug...???

    MannMann, aber wenn der Maler so doof ist und kein schriftliches Angebot (auf Basis VOB Teil B) abfasst... :irre

    Wenn der hier mitlesen könnte/würde und wüsste, dass Quelle sein Auftraggeber wird... :konfusius
     
  7. sepp

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    ihr solltet euch vorher einig über die qualitätsstufe sein.
    dabei spielt der untergrund die grösste rolle.
    Qualtätsstufe 2 (standard) gefilzt abgerieben z.b. ist geeignet für grobe
    endbeschichtungen / beläge (rauhfaser)
    das gibts ohne angaben vom gipser!

    willst du es glatter, (z.b. bei direktem anstrich oder mit malervlies) muss es der maler/tapezierer wissen. kostet dementsprechend. muss mehr nachgearbeitet werden. soll die oberfläche streiflicht standhalten usw.
     
  8. Quelle

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    das interpretiere ich mal dahingehend, dass er bei vereinbarter vob nur 2 jahre geben muss.
     
  9. Eric

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    Nö, 4.

    Wenn nix vereinbart ist, gilt BGB und damit 5.

    BGB ist Gesetz und VOB/B ist Allgemeine Geschäftsbedingung.
     
  10. Quelle

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    wahrscheinlich würde der unternehmer sich hier wiedererkennen. aber ich schreib ja nix schlimmes. :)

    alles wirkt ein wenig planlos, aber man muss dazu wissen, dass die Fa. für den GU im Haus die ganzen Spachtelarbeiten macht d.h. die Malervorbereitungen. Nun macht er das komplett fertig gemäß Beschreibung. Daher ist der Klärungsbedarf über Umfang und Ausführung nicht sooo groß. Aber ein wenig Schrift muss schon sein.
     
  11. Berni

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    Die Frage ist nur, was dem Vertragspartner so ein wenig Schrift wert ist, wenn da plötzlich Buchstaben drin auftauchen, die bei dem mündlichen Abschluß nicht vereinbart waren?
    Benachteiligung?
     
  12. Quelle

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    wir werden uns schon einigen.

    :D
     
  13. Berni

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    Also hatte uns Michael Recht:
    Es ist besser, wenn der Maler hier nicht mitliest. :D :D :mauer
     
Thema: Welche Bedingungen und Garantien bei Malerarbeiten?
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