ENEV 2009 ausreichend?

Diskutiere ENEV 2009 ausreichend? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; hallo zusammen! unser hausplaner hat uns heute eine bau- und leistungsbeschreibung vorgelegt, nach der unser haus gebaut werden soll. was uns...

  1. #1 Mats Reumeyang, 06.02.2014
    Mats Reumeyang

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    hallo zusammen!

    unser hausplaner hat uns heute eine bau- und leistungsbeschreibung vorgelegt, nach der unser haus gebaut werden soll. was uns darin stutzig macht, ist der satz " das gebäude wird als effizienshaus 70 nach der enev 2009 geplant und ausgeführt" ...

    ist das nach den neuesten forderungen so noch zulässig und ausreichend für einen wärmeschutznachweis/energiepass?

    wir haben gehört, dass es nur noch zulässig sei, nach EEVO zu bauen!?
     
  2. Taipan

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    EEVO? Sicher? Neeee. Das passt schon so. Allerdings sollte dann der Bauantrag bis zum Inkraftraten der enev2014 vollständig beim Bauamt eingegangen sein.
     
  3. #3 Mats Reumeyang, 06.02.2014
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    ok, sorry, das mit eevo ist scheinbar nicht ganz richtig. aber ist die enev 2009 nicht schon durch die enev 2013 überholt?
     
  4. Taipan

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    Nein. Noch nicht. erst am 1.5.2014
     
  5. #5 Alfons Fischer, 07.02.2014
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    und die Anforderungen werden sogar erst ab 1.1.2016 verschärft...
     
  6. Ce3Peo

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    Je nach Planungsansatz kann die EnEV 2014, die ab dem 1.5.2014 gilt, auch zu Erleichterungen führen. Das Referenzklima wird von Würzburg in das mildere Potsdam verlegt und der Primärenergiefaktor für Strom von 2,6 auf 2,4 gesenkt.
     
  7. #7 Gast56083, 25.02.2014
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    mWn auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8

    @ Alfons F.: wird nicht der zulässige Primärenergiebedarf in zwei Stufen zu je 12,5% gesenkt? Also ab 1.5.2014 nur noch 87,5% des Ref. Gebäudes?

    edit: hat sich offenbar noch geändert und jetzt doch wieder in einem Zug um 25% zu 2016? bin verwirrt was die das ständig ändern...
     
  8. Taipan

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    Die ham seit 16.10. nix mehr geändert ....
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @Mats Re... neben der aktuellen EnEV ist noch das EEWärmeG esetz zu beachten.
    Vielleicht ist das durch stille Post zu EEVO mutiert.
     
  10. #10 Gast56083, 25.02.2014
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    aber da etliches. Im Entwurf zur Verabschiedung vom Feb. 13 sah das noch anders aus...
     
  11. #11 Alfons Fischer, 25.02.2014
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    die Änderung des Referenzklimastandorts wird vermutlich nicht viel bewirken, weil sich dies sowohl im Referenzgebäude als auch im untersuchten Gebäude ändert. Muss man aber mal eine Vergleichsrechnung anstellen.

    immer noch nicht verstehe ich, warum es überhaupt noch das EEWärmeG gibt. Könnte man doch ohne Weiteres alles zusammen in der EnEV regeln. Diesen Quatsch von zwei Rechtsvorschriften mit gleichen Zielen, aber unterschiedlichen Anforderungen hätte man doch gleich im Rahmen der neuen EnEV abschaffen können.

    Wenn heute einem Käufer ein "Haus unter Erfüllung der Vorschriften der EnEV" angeboten wird, kann es sein, dass man das Haus so trotzdem nicht bauen darf, weil das EEWärmeG nicht eingehalten ist. Da steckt doch schon der erste kräftige Nachtrag drin...?
     
  12. R.B.

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    Daran wird anscheinend gearbeitet, aber wie wir alle wissen, haben die es nicht so mit Arbeitsgeschwindigkeit ;)
    In 2 oder 3 Jahren soll es angeblich so weit sein.....wenn denen bis dahin nicht wieder etwas Neues einfällt.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 25.02.2014
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    ich glaub, das EEWärmeG hat man nur eingeführt, damit die Württemberger mit Ihrem Gesetz keine solche Vorreiterrolle übernehmen können... ;-) Obwohl BW damals noch nicht grün war...
     
  14. R.B.

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    Das glaube ich Dir sofort. :)
     
  15. Ce3Peo

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    Das EEWärmeG hat mit Baden-Württemberg nichts zu tun. Das ist ein Bundesgesetz.

    Mit Baden-Württemberg hat lediglich das EWärmeG zu tun. Das gilt aber nicht für Neu- sondern nur für Altbauten.

    Die Verschiebung des Referenzstandorts wird sich wahrscheinlich bei der EnEV 2014 tatsächlich doch nicht auswirken. Insgesamt wird es Deutschland aber dem Ziel der EU näher bringen, wenn dann alle Neubauten ab 2020 eine Art Nullenergiehäuser sein sollen.
    Vielleicht sollte man Mallorca doch noch zum 17. Bundesland erklären. Dann hätte man es erheblich leichter. Oder lieber Ibiza?
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Kanns sein, dass da verschiedene Stellen zuständig sind und ihren Salat zusammenlegen müssen :sleeping

    Da schwebt ständig das EWärmeG gebraucht-Damoklesschwert über der Republik.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 25.02.2014
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    ja, natürlich @Ce3Peo
    das mit dem EWärmeG und dem EEWärmeG ist schon klar.

    das war eher als augenzwinkernder Hinweis an die Würrtemberger bzw. in Deinem/Eurem Fall als Franken zu verstehen...

    Das EWärmeG in BW trat ja 2008 in Kraft. Und da schon 2009 das ähnlich lautende Bundesgesetz kam, hatte ich das geschrieben, dass man nicht damit leben wollte, dass die Württemberger eine Vorreiterrolle einnehmen... ;-)

    aus meiner Sicht braucht kein Mensch das EEWärmeG. Da hätte man halt die Anforderungen der EnEV nicht um 25%, sondern um 35% erhöhen müssen und der Käse wäre gegessen und der Verwaltungsapparat entlastet.
    Aber da hat "unser" Stoiber halt den Bürokratieabbau noch nicht weit genug vorangetrieben...
     
  18. PeMu

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    Naa wartets ab. Die BWler basteln an einer neuen Version. Da kommt der Bund in Zugzwang.

    Man traut sich an den Bestand noch nicht so richtig ran.

    Etwas komplexer auszubauen hat Methode.
    Etwas einfacher zu gestalten ist nicht mehrheitsfähig.
     
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ENEV 2009 ausreichend?

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