Außentreppe

Diskutiere Außentreppe im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein Holzhaus mit zwei Wohnungen gebaut, wobei die obere Wohnung über eine Außentreppe erschlossen ist. Nun gibt es ein paar...

  1. rose24

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    Hallo,

    wir haben ein Holzhaus mit zwei Wohnungen gebaut, wobei die obere Wohnung über eine Außentreppe erschlossen ist.
    Nun gibt es ein paar Fragen zur Außentreppe, auf die ich vom GÜ keine befriedigende Antwort bekomme.
    Unser Gutachter geht davon aus, dass die Treppe in dieser Form mangelhaft ist, der Gegengutachter des GÜ sieht es anders:

    1. Die Treppenflanken sind aus Brettschichtholz Lärche gebaut und ragen zum Teil unter dem Vordach hinaus, das heißt sie werden frei bewittert. Ein Ü-Zeichen ist nicht vorhanden, einen Herstellernachweis haben wir vom GÜ hierfür nicht bekommen. Ist es zulässig, BSH auf diese Art zu verbauen (teilweise frei bewittert)?

    2. Das Treppengeländer ist nur unten an den Treppenflanken mit zwei Schrauben an der Außenseite angebracht. Damit Wasser von den Treppenflanken abfließen kann, wurden nachträglich Distanzscheiben untergelegt (6 mm), wozu das Geländer noch einmal abgeschraubt wurde. Die Lattung ist auch von außen verschraubt, mit je einer Schraube pro Steher. Ist das statisch in Ordnung? Auch unter dem Aspekt, dass das Geländer ab- und wieder in die selben Löcher angeschraubt wurde?

    3. Als "Handlauf" wurde ein Holzriegel oben auf das Abdeckbrett des Geländers geschraubt. Es ist ca. 3,8 cm breit und ca. 5,2 cm hoch und abgerundet. Müsste der Handlauf nicht so verschraubt werden, dass man ihn umfassen kann - also so, dass er nicht direkt auf dem Brett verschraubt ist?

    Um das Ganze anschaulich zu machen, habe ich hier: https://picasaweb.google.com/103444...key=Gv1sRgCMrYoLO66MzOzAE#5977682222882705890 Bilder eingestellt.

    Vielleicht können die Holzbauexperten unter Euch dazu etwas sagen?

    Vielen Dank auch.
     
  2. #2 Gast23627, 07.02.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Was war vereinbart?

    1. "Ist es zulässig, BSH auf diese Art zu verbauen (teilweise frei bewittert)"?

    Ja, und glauben Sie mit Ü Zeichen und Herstellernachweis wäre das Ergebnis ein anderes?

    Das eine Aussentreppe "frei bewittert" ist werden Sie schwer verhindern können. Ausser sie wird komplett überdacht. Wollen Sie das ?

    2. "Ist das statisch in Ordnung?"

    Ja

    3. "Müsste der Handlauf nicht so verschraubt werden, dass man ihn umfassen kann" ?

    Nein, ausser sie haben das vorher vereinbart. Und wozu sollte man/frau einen Handlauf "umfassen" können?

    Hinweis, das ist kein "Online" Gutachten sondern nur eine Meinungsäußerung auf Grundlage Ihrer Fragestellung.

    Mehr sollten Ihnen die "Gutachter" erklären können!

    Gruß

    Gruß
     
  3. LaZi

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    Also den Handlauf finde ich schon komisch.
    Gab es keine Beispieltreppe im Vorfeld oder wie kam es genau zu diese Asführung?
     
  4. rose24

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    Wir haben vor Abnahme moniert, dass ein Handlauf fehlt. GÜ meinte, als Handlauf reiche das Geländer. Antwort GÜ, nachdem wir das nicht akzeptiert haben: "dann schraube ich Ihnen eben einen Riegel hin". Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass der Handlauf der DIN entsprechen muss. Nach jetzt fast zwei Monaten waren die Zimmerer da und haben dieses Ding angschraubt. Eine Beispieltreppe gab es nicht.
     
  5. rose24

    rose24

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    Hallo Herr ISch,
    danke für Ihre Meinung. Ist mir klar, dass Sie hier kein Gutachten abgeben. Die Außentreppe ist zum Teil unter Dach. Aber eben nur zum Teil. Und es ist BSH, das nach Ansicht des Gutachters eben nicht in Gkl 3.2 verbaut werden darf. Ich dachte, das würde der Herstellernachweis erklären.
    Aber gut, dann müssen die Sachverständigen eben nochmal ran.
    Gruß zurück
     
  6. #6 Gast036816, 07.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum keine stahltreppe verzinkt??

    gitterroste als zugang zum haus ist auch brüller! gibt eine statik zu dieser treppe, in der die belastung der horizontallasten des handlaufs incl. hebelarm und verschraubung am treppenholm nachgewiesen sind? wenn nicht anfordern und dem gü mitteilen, dass du den nachweis von einem prüfingenieur kontrollieren lässt.

    stell mal ein foto von dem geländer treppenpodest oben ein!
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nö. aber:

    diese freibewitterte treppe aus bsh entspricht nicht den ardt,
    speziell nicht den zum bauzeitpunkt massgebenden, in bayern
    eingeführten, regeln der technik.

    auch eine freibewitterte treppe sollte statisch und konstruktiv
    den ardt entsprechen und eine chance auf dauerhafte beständigkeit
    haben.
     
  8. svjm

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    Hmm, schön ist anders.Sieht nach vergessenem Provisorium während der Bauphase aus. Aber nur meine Meinung

    svjm
     
  9. Baumal

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    hmmm.... ich hab jetzt auch erst mal an eine bautreppe gedacht.
     
  10. rose24

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    Hallo rolf aib,
    nein, es gibt keine Statik. Wir haben diese auf entsprechenden Rat unseres Gutachters angefordert aber bisher nicht bekommen. Da bleiben wir auf jeden Fall dran. Vom Geländer Treppenpodest oben habe ich zwei Bilder eingestellt. Wenn Du noch ein anderes Detail haben möchtest, gib Bescheid. Interessant ist übrigens auch die Entwässerung dieses Podests - auch die wurde von uns bemängelt und nicht abgenommen. Aber das ist ein anderes Thema...
    Besonders interessant ist bei diesem Haus, dass der GÜ selbst Zimmerermeister ist und gerade bei allen Holzteilen, die der Witterung ausgesetzt sind, am meisten gepfuscht hat (Balkon, Carport, Außentreppe, Podest...).

    Hallo mls,
    kannst Du das mit den aRdT noch ein bisschen besser ausführen? Warum entspricht die Treppe diesen nicht?

    Hallo svjm und Baumal,
    ja, einen Schönheitspreis wird die Treppe nicht gewinnen. Wir hatten uns die auch filigraner vorgestellt. Während der Bauzeit hatten wir übrigens gar keine Treppe - der GÜ war der Meinung, die Handwerker müssen sich jeweils selbst eine Leiter mitbringen, um in das OG zu kommen. Wir haben auch das x-mal moniert - ohne Erfolg.

    Auf Empfehlung hier aus dem Forum sind wir mittlerweile übrigens auch anwaltlich vertreten. So wie ich das sehe, werden wir da noch lange Spaß dran haben.

    Danke jedenfalls für die Antworten - ich bin für jede Meinung dankbar.

    Grüße, rose24
     
  11. #11 Gast036816, 07.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    habe gerade bei pica die bilder durchgeblättert. typische ausführungsqualität für arbeiten ohne detailplanung. grausame treppe, einfach lieblos ohne sinn und verstand zusammengekloppt.
     
  12. Julius

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    Immerhin hat man die begründete Hoffnung, daß die Treppe kein allzulanges Leben haben wird (rein technisch betrachtet).
    Und danach kommt eine vernünftige (Ganzmetall)Ausführung hin.
    Die kann dann auch gerne etwas eleganter werden...
     
  13. #13 Alter Polier, 08.02.2014
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    nur mal ne Frage am Rande , wer wohnt hinter dem Fenster , das die Treppe schneidet??
     
  14. Julius

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    Man würde hoffen: der Planer...
     
  15. rose24

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    ...hinter dem Fenster ist zum Glück "nur" eine Küche...
    Ja - auch deshalb hatten wir uns die Treppe filigraner vorgestellt. Die nächste sieht sicher anders aus. :-(
     
  16. #16 Gast036816, 08.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ..... ich fürchte, den gab es nicht bei dem haus. der verkäufer hat nebenbei ein paar grundrisse aus dem kaninchenhut gezogen.
     
  17. Baumal

    Baumal

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    der war gut....:mega_lol:
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 08.02.2014
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    :mega_lol:
     
  19. Baumal

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    "schönes" beispiel eigentlich.

    zimmerermeister als GÜ sind in BW bauvorlageberechtigt,
    für einfamilienhäuschen. das dass aber nicht ihr metier ist,
    interessiert (erst) mal wenige.

    ich möchte gar nicht wissen, was bei diesem "entwurf" noch mehr
    im argen liegt (küchenfenster und treppe, ist schon mal eine ansage...),
    bei dieser zusammengenagelten bautreppe.
     
  20. #20 MoRüBe, 08.02.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ob der auch ne Reinigungsklappe in den Schornstein eingezeichnet hat?:respekt
     
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