Fussbodenheizung - Neubau

Diskutiere Fussbodenheizung - Neubau im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Experten, wir bauen gerade ein EFH und es gibt leider diverse Mängel am Bau. Und nun direkt zum Thema. Die Fussbodenheizung ist...

  1. #1 renemeistner, 09.02.2014
    renemeistner

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    Hallo liebe Experten,

    wir bauen gerade ein EFH und es gibt leider diverse Mängel am Bau.
    Und nun direkt zum Thema.

    Die Fussbodenheizung ist fertig verlegt, Estrich seit 5 Wochen drauf und so gut wie trocken.
    Nun stellen die Handwerker fest, dass Sie ein Lüftungsrohr für die Lüftungsanlage vergessen
    haben durch den Fussboden zu legen und stemmen gerade den Boden an einer Stelle wieder auf.

    Dabei ist schon arg die Fussbodenheizung beschädigt worden (starke Macken an der Leitung).
    Da dies nicht die ersten Mängel sind, würde ich gerne einen Baugutachter einschalten. Ich habe
    keine Lust, dass durch den Druck ggf. die Heizung beschädigt wird und man erst nichts merkt und
    später der ganze Ärger los geht, wenn Estrich wieder drin ist.

    Wenn ich einen Baugutachter hinzuziehe, den ich extra bestellen muss, weil die Handerker eben
    nicht ordentlich gearbeitet haben, muss man diesen immer selbst bezahlen oder hat man nicht auch
    ein Recht auf ggf. Teilen der Kosten mit dem Bauträger.
    Der Bauträger meint natürlich, das ist alles kein Thema und das wird schon :-(
    Ich traue aber so langsam dem Bauträger nicht mehr.

    Was meinst Ihr wegen der Heizung? Hat man ein Recht auf Ersatz im ganzen Raum?

    Gruß
    Rene
     
  2. H.PF

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    Du solltest auf JEDEN FALL einen SELBSTBEZAHLTEN Fachmann an deiner Seite haben! Versuch gar nicht erst das du die Kosten mit dem Bauträger teilst. Sowas gehört genauso zum Bauen dazu wie Grunderwerbsteuer. Sollte Pflicht werden!

    Hast deinen Vertrag also nirgends prüfen lassen? Blind gekauft ohne Anwalt und Fachberatung?
     
  3. #3 Gast036816, 10.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wirklich ein vertrag mit bauträger? oder doch gu/gü?

    als erstes schickst du deinem auftragnehmer eine mängelanzeige - am besten heute noch! dann suchst du einen anwalt und einen sachverständigen auf. mit denen werden die weiteren schritte besprochen. sinnvoll ist an dieser stelle, alle arbeiten einstellen zu lassen.
     
  4. #4 Thomas B, 10.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

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    Grundsätzlich: JA...aber wenn Bauträger, dann wird's schwierig, weil Bauherr ja nicht der Bauherr ist, sondern nur Erwerber...
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Da hat wohl die Bauleitung und Überwachung völlig versagt.

    Das sollte auf jeden Fall überprüft werden, und wenn man nur zu dem Ergebnis kommt, dass alles (noch) in Ordnung ist. Evtl. Photos machen und dem Hersteller der Rohre vorlegen, der kennt sein Produkt und kann das Risiko besser abschätzen. Evtl. sind es ja nur Kratzer die nichts zu bedeuten haben.

    Wer bestellt der zahlt. Ich wüsste keinen Grund warum sich der BT an den Kosten beteiligen sollte. ABER da wären wir schon beim nächsten Problem. Handelt es sich überhaupt um einen BT? Habt Ihr vertraglich vereinbart, dass Du bzw. ein Gutachter auf die Baustelle dürft? Ansonsten schließt der BT einfach die Tür zu und ihr bleibt draußen. Oder handelt es sich doch um einen GU oder GÜ?

    Zuerst einmal hast Du gar keinen Anspruch so lange nicht geklärt ist, mit wem Du welches Vertragsverhältnis hast. Klingt jetzt vielleicht böse, ist aber nicht so gemeint, die Vertragsverhältnisse sollten aber schon geklärt sein damit man daraus weitere Dinge ableiten kann. Sonst läufst Du vielleicht in die falsche Richtung und holst Dir nur eine blutige Nase.

    Ob hier die ganze Fläche ausgetauscht werden muss, das hängt auch vom System ab das verarbeitet wurde. Üblicherweise lassen sich solche Stellen reparieren, auch wenn sie im Estrich verschwinden. Es gibt für fast alles eine fachgerechte Lösung.

    Aber bevor ich hier weiter spekuliere, wären weitere Infos hilfreich.
     
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