EnEV 2014 muss meine Heizung raus ?

Diskutiere EnEV 2014 muss meine Heizung raus ? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich bin grad etwas verwirrt und ratlos und bitte euch um Hilfe. Ich habe letztes Jahr das Haus meiner Eltern übernommen Bj 83 - wie...

  1. #1 maulpaul, 09.02.2014
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    Hallo,

    ich bin grad etwas verwirrt und ratlos und bitte euch um Hilfe.

    Ich habe letztes Jahr das Haus meiner Eltern übernommen Bj 83 - wie die Heizung auch
    Verbaut ist eine Vissmann mit Wechselbrandkessel - Holz und Öl

    Jetzt war am Freitag der Kaminkehrer da und hat gemeint das er nächste Woche kommen müsste um meinen Holzkessel zu messen wegen der neuen Verordnung.
    Er hat gemeint das er nicht durch kommen wird ob wir ihn trotzdem Prüfen lassen wollen - kostet 130 € der Spaß
    Laut seiner Aussagen ist dann Schluss mit Holzheizen - ich darf dann nur noch den Ölbrenner verwenden.

    Da ich schon im Netz gelesen hab aber nicht wirklich schlau aus der neuen Verordnung werden wollte ich hier um Rat fragen.

    Soll ich ihn Prüfen lassen ? Oder lieber gleich die 130 € sparen ? Darf ich diese Saison noch Heizen ?


    Besten Dank !
     
  2. #2 Memento, 09.02.2014
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    Ich würds prüfen lassen, der soll dir halt sagen wie es weitergeht. Ansonsten halt nur noch mit Öl heizen. Wenn der Holzkessel technisch unbedenklich ist, dass kann dir der Kaminkehrer ja sagen, würde ich persönlich trotzdem weiterheizen, wenn Holz vorhanden ist. Ist doch ein Bestandsbau und kein Neubau, wenn es die letzten 30 Jahre ging warum soll es plötzlich verboten sein? Nachtspeicheröfen sind ja auch noch erlaubt und die sind mittlerweile extrem unwirtschaftlich.
     
  3. #3 maulpaul, 10.02.2014
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    Das ist ja eben auch was ich nicht verstehe...
    Er sagt mit den neuen Auflagen die dieses Jahr in Kraft treten, wird der Holzkessel (wahrscheinlich) nicht mehr durchkommen.
    Aber mit Öl darf ich weiterheizen... Versteh das eben auch nicht so ganz weil wenn man über die EnEV liest geht es ja nicht um Holzheizen sondern um das Bj der Heizung ?!
     
  4. R.B.

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    Na das ist aber eine Logik. Schon mal was von Feinstaubgrenzwerten gehört? Und JA, damit kann man auch alte Kessel aus dem Rennen kicken. Ähnlich wie mit den Ölkessel etc. die vor Bj., 1978 eingebaut wurden, die sind auch fällig. Ob und wie man das evtl. noch etwas hinauszögern kann, das steht auf einem anderen Blatt. Nun greift eben in der EneV die Grenze mit 1984 ( Kessel älter 30 Jahre).

    Im obigen Fall greifen 2 Dinge, einmal die BImschV und einmal die EnEV.

    Zur BImschV, man kann den Holzkessel prüfen lassen, ob er zumindest die Anforderungen der 1. BImschV einhält. Ansonsten muss er bis Ende 2017 (Datum bitte nachlesen) außer Betrieb genommen werden.
    Lösung, entweder der Hersteller kann für den Kessel noch einen Nachweis liefern, dass er die Grenzwerte der 1. BImschV einhält (bei älteren Kesseln sehr unwahrscheinlich), oder man lässt den Kessel prüfen ob er die Grenzwerte einhält (das entspricht wohl dem Vorschlag des Schorni) , oder man rüstet Filter nach. Ansonsten muss das Teil raus.

    Nun zur EneV, die EnEV gibt vor, dass ältere Kessel (älter als 30 Jahre) bis 2015 ersetzt werden müssen. Das gilt auch für Ölkessel, Gaskessel usw. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Die Austauschpflicht trifft nicht Brennwertsysteme oder Niedertemperaturkessel. Eine weitere Ausnahme betrifft selbstgenutzte Immobilien (EFH und Zweifamilienhäuser), sprich Immobilien die seit Febr. 2002 selbst bewohnt wurden. Im obigen Fall könnte man unterstellen, dass durch die Übernahme des Gebäudes durch Kinder die Anforderungen nicht zu erfüllen sind, aber so weit mir bekannt, gilt die Nachrüstpflicht egal ob man ein Haus gekauft, geerbt oder sonstwie erworben hat.

    d.h. den Holzkessel trifft das AUS wenn er die 1. BImschV nicht einhält, den Ölkessel trifft das AUS aufgrund des Alters und der Übernahme des Gebäudes durch den Sohn.

    Nebenbei bemerkt, die EnEV sieht noch weitere Nachrüstpflichten vor. Es gibt im Fall der EnEV aber die Möglichkeit eine Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, doch das ist weder ein Freifahrtschein, noch einfach zu erreichen.

    Auf jeden Fall. Ist der Holzkessel Bj. 1983 bzw. Typprüfung zwischen 1975 und 1984, dann gilt 31.12.2017. Ich würde mir aber Gedanken darüber machen, wie es weitergehen soll.
     
  5. Taipan

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    DAS ist ganz großer QUATSCH. Das zieht böse Bußgelder nach sich. Das zieht eine Zwangsstilllegung der Anlage nach sich und damit ist das Haus mangels Heizung und Warmwasser unbewohnbar.


    Es ist verboten, weil es u.a. in der enev2014 §10 steht. Es ist verboten, weil es in der 1. BImSchV steht.


    WENN der Kessel also die Grenzwerte nicht einhält, dann ist er außer Betrieb zu nehmen. Da der Schronsteinfeger nicht auf den Kodpf gefallen ist und wahrscheinlich gelegentlich mit seinen Kollegen spricht und villeicht auch mehr als einen Kessel betreut, sagt ihm seine Erfahrung, dass der Kessel bei der Messung druchfallen wird.
     
  6. #6 maulpaul, 10.02.2014
    maulpaul

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    Vielen Dank !!! Ihr habt mir echt weitergeholfen !

    Gruß
     
  7. KyleFL

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    Wie muß man sich das in der Praxis vorstellen?
    Der Schorni kommt mit der GSG9 und dem Räumkommando und kämpft sich bis zu dem Heizraum vor, um dort dann festzustellen ob der Kessel grad mit Öl (darf er) oder Holz (darf er evtl. dann nicht mehr) befeuert wird?
    *lol*

    Spass beseite -- evtl macht es Sinn, den alten Brenner gegen einen etwas Moderneren auszutauschen. Wenn der Kessel mit mehreren Brennstoffen gefahren werden kann, dann ist es evtl noch ein wirklich alter Atmosphärenbrenner. Hier kann eine Umstellung auf einen Nierdertemperatur Kessel eine Einsparung bringen. Auf Ebay kann man da sicher relativ preisgünstig was bekommen. Manche werfen ja schon ihre 5-6Jahre alten Heizungen raus um Sie gegen Brennwerter oder andere Energieträger zu tauschen.


    Cu KyleFL
     
  8. H.PF

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    schon mal drüber nachgedacht das man das einfach riechen kann womit geheizt wird?
     
  9. #9 ars vivendi, 12.02.2014
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    Ein schwarzer Mann braucht kein Räumkomando. Ihm muß freier Zutritt zu allen Räumlichkeiten gestattet werden.
    Ansonsten, man sieht es im Schornstein ob weiter mit Holz geheizt wird, man riecht es und man sieht es am Qualm.
     
  10. R.B.

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    Und es ist auch völlig egal womit geheizt wird, der Wärmeerzeuger steht betriebsbereit im Keller, das genügt schon. Ich muss ja auch GEZ zahlen, egal ob ich die Öffentlichen schaue oder nicht. Ich muss auch KFZ Steuer bezahlen, egal ob ich mit dem Auto fahre oder nicht.

    Nebenbei bemerkt, ein Heizkessel der über 30 Jahre alt ist und nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen einhält, hat seinen besten Tage definitiv hinter sich. Da würde ich mir sehr gut überlegen ob ich für viel Geld einen Brenner tausche, und damit weiterhin einen alten Kessel habe, oder ob man nicht für ein paar Euro mehr einen neuen Ölkessel einbaut. Es ist auch fraglich ob ein Brennertausch genügt um die EnEV zu erfüllen, denn dort ist das Baujahr des Wärmeerzeuger definiert, und nicht das Baujahr von Ersatzteilen. Ein neuer Brenner verbessert zudem die Effizienz nicht, bzw. nur minimal. Irgendwann hat alles ein Ende, das gilt auch für Ölkessel.

    Und es braucht auch keine GSG9. Es genügt die Meldung an die übergeordnete Behörde, und der Schorni ist raus aus der Sache. Dann darf man sich mit denen rumschlagen, und wie wir wissen, haben die viel Zeit.

    Aber es lohnt nicht darüber zu spekulieren, was wäre wenn, denn hier ist eindeutig ein Austausch angesagt.
     
  11. #11 maulpaul, 14.02.2014
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    Ich bin mir dessen völlig bewusst das es eine alte Heizung die nicht mehr lange läuft... Hat eh 30 Jahre ohne Probleme gehalten...
    Mich frustriert halt nur das hier was wegschmissen werden muss das eig. noch funktioniert - wenn auch nicht mehr lang...
    Und das es für mich als junger 2-facher Familienvater nicht einfach mal schnell möglich ist eine neue Heizung zu kaufen das interessiert halt niemanden...

    Zum Glück habe ich beim Umbau letztes Jahres es so gemacht das ich den gesamten Wohn-essbereich mit einem Küchenherd heizen kann - der muss dieses Jahr auch noch gekauft werden wenn ich mich endlich mal für einen Hersteller entschieden kann...

    Würdet ihr mir empfehle die Heizung Testen zu lassen oder lieber die €130 Sparen ?
     
  12. #12 mastehr, 14.02.2014
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    Ich stand vor vielen Jahren bei meinem Altbau vor der gleichen Frage. Die Aussage vom Schorni war, dass er die Anlage nächstes Jahr wegen der Abgasverluste nicht mehr abnehmen wird und uns dazu riet, eine neue Heizung einzubauen.

    Das Alter der Öl-Heizung war ähnlich. Da wir einen Erd-Tank hatten, fiel die Entscheidung schnell. Es wurden verschiedene Angebote eingeholt und die alte Heizung gegen eine neue Gas-Heizung ausgetauscht.

    Vorteile:
    - neue Heizung sparsamer ( 15 - 20 %)
    - Prüfung des Öl-Tanks nicht mehr notwendig
    - Planbarer Ablauf und Zeit, sich verschiedene Angebote machen zu lassen

    Ich würde also an Deiner Stelle beginnen, Angebote einzuholen und die Heizungsanlage im Sommer tauschen lassen.
     
  13. R.B.

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    Irgendwann hat alles ein Ende.

    Wenn ich ehrlich sein soll.....wenn schon der Schorni sagt, dass die Kiste die Grenzwerte wohl nicht einhalten wird, und der sollte die Kiste ja kennen, dann würde ich mir das Geld sparen.

    Jetzt ist die Frage, wie geht´s weiter?

    Gleich mal vorweg, kein Schorni auf dieser Welt kann Dir so einfach die Heizung abstellen. Auch keine Behörde kann das machen, da greifen vorher Härtefallregelungen. ABER es sollte nicht das Ziel sein hier auf Konfrontationskurs zu gehen, denn letztendlich wirst Du den Kürzeren ziehen, wenn auch nicht sofort.

    Was kannst Du machen? Ich hatte ja schon die Jahreszahlen 2015 und 2017 in den Raum geworfen. d.h. in absehbarer Zeit müssen die Dinger raus und ersetzt werden. Ich würde die Zeit nutzen und schnellstmöglich ein Konzept erstellen, wie´s weiter gehen soll. Da kann Dir der Schorni vielleicht auch ein paar Tipps geben. Zudem würde ich mich über Förderprogramme informieren, da gibt es beispielsweise Zuschüsse vom BaFa, in manchen Gegenden auch regionale Förderprogramme, und wenn der Investitionsbedarf zu hoch wird, dann kann man auch zinsgünstig finanzieren, auch mit Unterstützung der Förderbank(en).

    Anstatt einfach so einen Küchen(holz)herd zu kaufen, würde ich erst einmal ein Gesamtkonzept entwickeln.

    Heizöl würde ich persönlich jetzt nicht favorisieren, und wenn kein Gasanschluss möglich ist, entfällt auch diese Variante. Bleiben also noch Pellets, Festbrennstoffkessel und Wärmepumpen. Das Thema Wärmepumpen kann man wohl auch abhaken, da das Haus vielleicht nicht dafür passend ist. Das müsstest Du beantworten. Wenn vorwiegend mit Heizkörper gearbeitet wird, dann würde ich eine WP ganz schnell vergessen. Gleiches gilt, wenn man auf dem Grundstück keinen Platz für einen Graben- oder Flächenkollektor hat.

    Ich würde an Deiner Stelle, sofern meine obige Einschätzung zutrifft, über ein Konzept basierend auf Pellets und Scheitholz nachdenken. Die Holzvariante lohnt nur dann, wenn Du wirklich eine günstige Bezugsquelle für Holz hast. Bei 70,- € oder 80,- € pro Ster könnte man das nur noch unter Hobby verbuchen.

    Bei den Kesseln würde ich auch nicht nur in der Oberliga schauen, sondern mal eine oder zwei Etagen tiefer. Als Holzheizer investierst Du ja heute bereits viel Zeit, da dürfte der Aufwand für einen Pelletkessel auch nicht so schlimm sein. Ein Pelletlager kann man zur Not auch selbst bauen, und den alten Kessel durch einen Pelletkessel zu ersetzen, dürfte für einen Fachmann auch keine Herausforderung sein, d.h. der Aufwand hält sich in Grenzen. Evtl. kann man den Kessel auch am vorhandenen Schornstein betreiben, und einen vorhandenen Puffer oder WW Speicher mit einbinden.

    Es gibt so viele Möglichkeiten die man einmal durchdenken könnte, und ich bin mir sicher, dass es auch Lösungen gibt die 10T€ nicht überschreiten. Davon übernimmt das BaFa dann bis zu 2.900,- € und den Rest könnte man zinsgünstig über die KfW finanzieren, so dass die monatliche Belastung gering bleibt.

    Oder Du möchtest hauptsächlich auf Brennholz setzen, dann gibt es auch Holzvergaser in der Preisklasse unter 5T€, so dass mit dem ganzen drumherum die 10T€ auch nicht wesentlich überschritten werden. Für den Sommer könnte man dann noch ein paar m2 Solarthermie auf´s Dach nageln, damit man während dieser Zeit nicht den HV anwerfen muss.

    Sollte es in Eurer Gegend die Möglichkeit für einen Gasanschluss geben, dann wäre auch diese Option zu prüfen. Was kostet der Gasanschluss? LAS? und was braucht man um die Kiste an die vorhandene Installation anzuschließen? Auch das kann unter Umständen eine interessante Alternative sein.

    Fazit: Es gibt viele Möglichkeiten, daher sollte man die vorhandene Anlage als Auslaufmodell betrachten und die verbleibende Zeit für die Planung eines neues Konzepts nutzen.
     
  14. #14 maulpaul, 14.02.2014
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    Okey, bin euch echt dankbar für die Denkanstöße...
    Werd mich da mal mit meinem Heizungsbauer in verbindung setzen...
    Wegen Gasanschluss hab ich mit schon mal informiert im letzten Jahr - die wollen 3600,- für den Anschluss... :motz
     
  15. R.B.

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    Dann wird das genau so teuer, oder sogar noch teurer, wie die o.g. Lösungen. Da würde ich wirklich mal mit spitzer Feder rechnen.
     
  16. nolu13

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    Mit welchem "Mess-Eisen" misst er denn den Holzvergaser ?
    Kostet die Messung der Holz-HZG 130€?:shades
     
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