Bauanzeige vs. Bauantrag

Diskutiere Bauanzeige vs. Bauantrag im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wie stellen sich die Vor- und Nachteile einer Bauanzeige gegenüber einem Bauantrag dar? Danke!

  1. #1 mitkindundkatz, 09.02.2014
    mitkindundkatz

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    Wie stellen sich die Vor- und Nachteile einer Bauanzeige gegenüber einem Bauantrag dar?
    Danke!
     
  2. #2 ManfredH, 10.02.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ohne den Sinn deiner Frage genau verstanden zu haben - aber mit einer vernünftigen Ortsangabe könnte man dir zumindest die Unterschiede der in deinem Bundesland geltenden Baugenehmigungsverfahren erläutern.
     
  3. #3 mitkindundkatz, 10.02.2014
    mitkindundkatz

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    Sinn der Frage ist, darüber Klarheit zu kriegen, welche guten Gründe es gibt, eine Bauanzeige einem Bauantrag vorzuziehen - oder eben nicht.
     
  4. #4 Kriminelle, 10.02.2014
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    Deine Frage verwundert, wenn man den Eingangspost vom Jahr 2013 liest ;) .... Eine Bauanzeige kommt (wohl) nicht mehr in Frage! ...!
     
  5. #5 mitkindundkatz, 10.02.2014
    mitkindundkatz

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    Tatsächlich? Und wieso?
     
  6. #6 Kriminelle, 10.02.2014
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    ergibt sich aus Deinem Eingangspost - wie schon erwähnt!

    -> keine 100 % ige Eindeutigkeit mit dem B-Plan ergibt Überprüfung!
     
  7. #7 mitkindundkatz, 10.02.2014
    mitkindundkatz

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    Hm, das stimmt.
    Wir hatten eine Anfangsidee von einem Haus, dass aufgrund des B-Plans nicht umzusetzen gewesen wäre.
    Und wir haben seit Nov. letzten Jahres natürlich nicht weiter an unserem Projekt getüftelt, damit es den Vorgaben entspricht - ja, so ist die Vorstellung? Is ja toll...

    Bitte zurück zu meiner Frage diesen Posts!
     
  8. #8 Kriminelle, 10.02.2014
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  9. #9 mitkindundkatz, 10.02.2014
    mitkindundkatz

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  10. H.PF

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    Bitte schreib mal den Admin Josef an und lass deinen Wohnort eintragen. Das ist für viele Baufragen notwendig zu wissen und deswegen hier im Forum Pflicht. Alternativ kann dir laut NUB hier die Löschung drohen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

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  12. #12 Thomas B, 10.02.2014
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    Das hat nichts mit Vor- u. Nachteilen zu tun, sondern mit geht/ geht nicht!

    Baust Du B-Plan-konform, so genügt in BY das sog. "Genehmigungsfreistellungsverfahren" (dürfte wohl Deiner "Bauanzeige" entsprechen).

    Baust Du nicht B-Plan-konform bedarf es eben des ganz normalen Genehmigungsverfahrens.
     
  13. Taipan

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    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Wobei es schon ein paar Unterschiede gibt:

    vereinfachtes Verfahren:

    - Bearbeitungszeit: kurz
    - Prüfung: meist keine
    - Volle Risiko beim Bauherren auf Einhaltung aller Gesetze, keine Kontrollinstanz


    Baugenehmigung:

    - meist längere Bearbeitungszeit
    - Prüfung: oberflächig
    - Volle Risiko beim Bauherren mit Kontrollinstanz


    Was ist gleich:

    - alle Unterlagen
     
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