Mindestunterlagen für Bauantrag? Nachträglich dickere Mauern zulässig?

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  1. #1 Amibobo, 11.02.2014
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    Hallo Experten,

    im neuen Baugebiet werden gerade die Grundstücke verkauft. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Garagen an der Grundstücksgrenze vom Nachbauenden in Form und Abmaßen an den zuerst Bauenden anzugleichen sind. Maßgebend dafür ist, wer zuerst eine Baugenehmigung hat!
    Unser Grundstück hat rechts und links Nachbarn. Würden beide an unsere Grenze ihre Garage bauen, könnten wir uns aussuchen, wohin wir die Garage setzen. Baut aber nur einer seine Garage an unsere Grundstücksgrenze, müssen wir ebenfalls dort hinbauen.
    Um selbst frei entscheiden zu können, wohin die Garage kommt (aus Platzgründen wird sie an der Grundstücksgrenze plaziert) und welche Abmaße / Form überlege ich, ob ich möglichst unverzüglich die Baugenehmigung beantragen soll um der "Erste" zu sein. Oder ist es Usus, dass sich beide Nachbarn einigen, notfalls einen Kompromiss schließen?

    Allerdings steht noch eine wichtige Entscheidung aus:
    Bei einem ersten Gespräch mit einem Architekten lernte ich, dass Häuser, welche nach EnEV 2009 als Kfw70 gebaut wurden, nach der EnEV 2014 "nur noch" die Häuser nach Mindestenergiesparstandard sind. Weitere Anhebungen des Energiesparstandards werden mit der EnEV 2016, 2018 und 2020 kommen, so dass ein Haus mit aktuell Kfw40 in 2020 "nur noch" ein Haus nach Mindestenergeisparstandard sein wird.
    Wir müssen uns nun erst noch informieren (natürlich auch in Hinblick auf die Baukosten) welchen heutigen Energiesparstandard wir wählen werden.

    Damit habe ich aktuell den Zielkonflikt: möglichst schnell eine Baugenehmigung zu bekommen vs Auswahl des Energiesparstandards in welchem wir bauen werden.
    Deshalb die Frage, welche Unterlagen sind nötig für eine Baugenehmigung?

    Vorstellungen von den Räumen und der Hausform sind schon da, einen Plan könnte man somit schon erstellen. Benötigt man für die Baugenehmigung noch mehr?
    Wenn ich Infos zum Bauantrag lese, reichen die Pläne mit Schnitten usw.

    Wenn für die Baugenehmigung auch energetische Berechnungen / Ausführungen benötigt werden, dann wirds länger dauern bis zum Bauantrag.

    Sollte man eine Baugenehmigung haben und dann doch energiesparender Bauen wollen, werden wahrscheinlich die Mauern dicker werden als zunächst im Bauantrag vorgesehen. Ist dies ein Problem, wenn sich die Außenmaße nicht ändern?

    Für weitere Tips und Ratschläge bin ich offen und dankbar.

    Gruß
     
  2. Bruno

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    Die energetischen Anforderungen an Neubauten ändern sich durch die EnEV 2014 zunächst nicht, erst ab 2016. Die Behörde verlangt zum Bauantrag keine Energiebedarfsberechnungen. Änderungen der Wandstärken bei gleich bleibenden Außenmaßen sind kein Problem. Gegebenenfalls kann eine Tektur (Modifikation des Bauantrags) nachgereicht werden.

    Theoretisch könnte man auch nur die Baugenehmigung für die Garage in Anspruch nehmen und für das Wohnhaus einen neuen Bauantrag stellen, wenn die Änderungen am Haus so gravierend sind, dass eine Tektur nicht mehr möglich ist.
     
  3. #3 Amibobo, 12.02.2014
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    Danke Bruno für die Antwort und den Tip :bierchen:
     
  4. bindpe

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    zu welchen Zeitpunkt muss dann die Energiebedarfsberechnungen vorliegen?

    Danke
     
  5. #5 gunther1948, 23.02.2014
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    hallo
    baugeginn.

    gruss aus de pfalz
     
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