Höhe der Geländeoberfläche

Diskutiere Höhe der Geländeoberfläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallöchen, wir wollen den Anbau eine bestehenden Hauses aus den 30er Aufstocken. Leider sind in den alten Plänen aus der Bauakte keine...

  1. Boffel

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    Hallöchen,

    wir wollen den Anbau eine bestehenden Hauses aus den 30er Aufstocken. Leider sind in den alten Plänen aus der Bauakte keine Höhenwerte angegeben.
    Das Grundstück hat keine einheitliche hohe Geländeoberfläche und das Erdgeschoss liegt etwa 1m über der Geländeoberfläche.
    Entscheidend für die Abstandsfläche zum Nachbar ist aber die Geländeoberfläche und das könnte an eine Ecke (Haus steht nicht parallel zur Grundstücksgrenze) eng werden.

    Was nun? Messen wir selber - wird das beim Bauantrag überhaupt so genau geprüft? Bekommt man irgendwo die Werte?
    Sollten wir das Grundstück richtig vermessen lassen müssen, wäre die Aufstockung aus Kostengründen keines Falls mehr interessant.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    LG Boffel
     
  2. #2 Thomas B, 12.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2014
    Thomas B

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    Weiß jetzt nicht wie sich das in HH verhält, aber Geländenivellement machen wir hier in BY selber.

    PS: selbst wenn dies von einem Externen gemachht werden müßte, dürften sich die Kosten schon überschaubar gestalten. Das aber wäre bereits zuviel, so daß die Aufstockung dann nicht mehr von Inetersse wäre? Dann dürfte das Budget wohl wirklich sehr überschaubar und für Überraschungen eher nicht geeignet sein....
     
  3. Boffel

    Boffel

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    Hallo Thomas,

    selber heißt? Du, der Architekt oder der Bauherr?

    Ich weiß nicht was ne Vermessung kostet 500-1500€? Wir planen keine große Aufstockung, es geht nur um die Fläche über der Garage.
    Und wenn einfach zu viel zusätzlich Kosten kommen, ist es vielleicht sinnvoller Geld wo anderst in der Immobilie zu investieren.
    Irgendwann ist eben der Kosten/Nutzenfaktor nicht mehr da, für ein paar QM mehr Wohnfläche1

    Grüße Boffel
     
  4. Taipan

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    ich gehe mal davon aus, dass Thomas mit "Wir" die Zunft meinte und nicht die Bauherren. Mach die Vermessung selber und reich den kram ein ... Wenn das Amt deine als Innenarchitektin (ich hoffe das stimmt ...) erstellten Pläne nicht anerkennt, dann kommt eine Nachforderung ... Da steht dann auch drin wie qualifiziert der Plan sein muss und damit weisst Du, wers machen muss ... dauert halt im Verfahren etwa länger ...
     
  5. Boffel

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    Ich arbeite seit Abschluss meines Studiums nur im Badbereich und bin deshalb auch nicht in der Architektenkammer eingetragen. Ich habe praktisch keine Erfahrung und von der Theorie ist nach den Jahren auch nicht mehr viel über :think
    Ich zeichne zwar mit meinem Halbwissen die Pläne, einreichen wird Sie aber ein Maurermeister.

    vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§61 HBauO) = 4 Wochen

    Die Geländehöhen wären aber wegen der Abstandsfläche (0,4 der Wandhöhe) zum Nachbar wichtig. Und da Grundstücksgrenze (nicht gerade) und Geländehöhe nirgendwo eindeutig festgelegt sind, bin ich unsicher. Und wenn die alten Zeichnungen stimmen geht es an der einen Ecke um etwa 50cm.

    Ich habe mal zwei stümperhafte Skizzen hochgeladen.
    Foto 12.02.14 16 44 25.jpg Foto 12.02.14 16 44 39.jpg

    Die Frage ist, wenn die Höhenwerte nirgendwo vermerkt sind, wie kann das geprüft werden?
    Die Geländeoberfläche ist ja auch variabel...
     
  6. Taipan

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    Schau mal in die Hanseatische BO. Dort wird zum Thema Abstandsflächen sinngemäß drin stehen: Abstandsflächen bei Wohngebäuden 0,4H mindestens jedoch 3m. Damit wären deine 2,tralala eh fürn ...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2014
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    Min 2,5 m
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...source=context&highlighting=off&xid=1540888,7
    Ist das Gelände links 50 cm tiefer als rechts, brauchts links 0,5m*0,4 mehr Abstandsfläche!!!
    Zu bemessen ist Oberkante gewachsenem Erdreich, das wird, wenn Ihr nicht gebuddelt habt, Eure Grasnarbe sein!
     
  8. Taipan

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    Hab grade selbst nachgeschaut.

    Mindestabstandsfläche ist 2,5m. Dann misst Du einfach die Wandhöhe zw. Gelände und Schnittpunkt Dachhaut/Wand. Das ganze mal 2/5 und an das Gebäude im Plan antragen. Wenn das Gelände schief ist, ist die Abstandsfläche auch schief.

    Genauer zu betrachte gilt es den §6 Abs. 2 Satz 5 ... den habe ich eben zur Kenntnis genommen und noch nicht fertig durchdacht ... Er kann bedeuten, dass Du die Wandhöhe bei GK1-3 mitteln darfst.
     
  9. Boffel

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    2,8m Abstandsfläche bei 7m Wandhöhe habe auch so in meinen Skizzen notiert - das ist klar.

    Aber wenn die Höhenangaben im Bauamt nicht vorliegen, könnte man ja beim Anlegen des Gartens die Geländeoberfläche etwas erhöhen, dann passt auch die Abstandsfläche???
    Zumal das Erdgeschoss 1,4 über der Geländeoberfläche liegt.
    Und der Abstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn ist auch nicht so genau ersichtlich, weil die Grenze nicht gradlinig verläuft, vermutlich sind es aber nur 2,3 -2,5m, also 30-50cm zu wenig

    Wenn wir unseren Antrag einreichen, was passiert dann? Wer prüft das oder prüft überhaupt jemand?

    Wie bekommen wir unsere Aufstockung ohne großen Aufwand hin?
     
  10. Boffel

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    §6 Abs. 2 Satz 5: "5 Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist ein Flächenausgleich
    innerhalb einer unregelmäßig begrenzten Abstandsfläche zulässig."

    Das heißt?
     
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Höhe der Geländeoberfläche

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