Statik eingekauft für Nagelplattenbinder

Diskutiere Statik eingekauft für Nagelplattenbinder im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, anbei folgender Sachstand: Ich habe einen Architekten mit eigenem Büro beauftragt zum Bau eines EFH für die LP 1-8 UND für die...

  1. #1 Mathias1980, 12.02.2014
    Mathias1980

    Mathias1980

    Dabei seit:
    21.09.2011
    Beiträge:
    369
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Halle
    Hallo,

    anbei folgender Sachstand: Ich habe einen Architekten mit eigenem Büro beauftragt zum Bau eines EFH für die LP 1-8 UND für die Tragwerksplanung LP 1-8. (Er hat einen eigenen Statiker)

    Der Statiker macht eine Statik und der Architekt macht Pläne, soweit so gut. Die Statik wird Vertragsbestandteil eines VOB- Vertrages gegenüber einen Rohbauer und im Rahmen des sog. erweiterten Rohbaus bringt dieser die Nagelplattenbinder mit. Die Ausführung ist aber anders als im Rahmen der Statik geplant, dies wird von mir so erkannt und auf meine Rückfrage hin, wird mir erklärt, dass der Unternehmer und der Statiker dies so abgesprochen haben. (Ich habe keinerlei optischen Einwände gegen die Ausführung.) Diese Absprache liegt mir nicht schriftlich vor! Der Bauunternehmer gibt auch eine Statik dafür ab, aber ich erhalte keinerlei verbindliche Aussage des Architekten zu dieser Statik, d.h. er prüft nicht deren Inhalt, nicht einmal die Eingangsgrößen, sondern er sagt, dies bringt der Unternehmer mit und damit haftet der Unternehmer. (PS: Im Rahmen meines Bauprojektes ist mir aufgefallen, dass zumindest mein Planer den Unternehmern sehr viel "überhelfen" will. Ich würde das als Ausführender sehr kritisch sehen....)
    Ich habe den Statiker für die Statik bezahlt, anschließend wird zu Grunde liegende Baukonstruktion im Rahmen der Ausführung geändert (ohne mein Wissen) und jetzt will der Statiker die Unterlagen nicht einmal prüfen. Gleichzeitig ist aber ein Haftungsauschluss des Statikers in seiner ursprünglichen Statik enthalten, der Änderungen ohne Absprache mit dem Statiker hinsichtlich der Haftung ausschließt.

    Ich habe nach meiner Einschätzung die Statik für dieses Bauteil doppelt bezahlt, kann dies so richtig sein, bzw. wer haftet für die statische Planung des Bauteiles?

    Ebenso verhält es sich mit dem Holzschutz nach DIN 68800 für die Nageplattenbindern, denn in der ursprünglichen Statik war der Nachweis nach DIN 68800 gefordert. Ich habe keine Ahnung vom Holzschutz, aber nach meiner laienhaften Einschätzung ist diese doch immer im System zu sehen, d.h. ein belüftetes Dach verhält sich anders als ein unbelüftetes Dach und was ist mit Holzschädlingen, die muss doch nicht der Nagelplattenlieferanten vollständig berücksichtigen, sondern schon der Planer. Oder?


    Eure Meinungen?

    MfG
    M.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wie die vertraglichen pflichten zu würdigen sind, würde mich
    auch interessieren.

    68800 kann und sollte bei dir wahrscheinlich konstruktiv gelöst
    werden, das ist planerische grundaufgabe > architekt.

    napla-binder wird nahezu kein "normaler statiker" rechnen,
    weil die nachweise für die nagelplatten und das dach-mikado
    ziemlich speziell sind > spezialsoftware > napla-hersteller

    dein "statiker" müsste die schnittstellen zwischen "seinem"
    rechenwerk und der zugelieferten ergänzungen (napla-statik)
    prüfen - weitere pflichten seh ich grad nicht; seine überprüfung
    der ausgeführten napla-binder auf übereinstimmung mit der
    dafür geltenden abz ist e. besondere (und besonders zu
    vergütende) leistung.

    ob allerdings das ganze prozedere (du hast jetzt eine firma,
    die dir gegüber haftet, anstatt einem planer) in ordnung ist ..
    ich weiss nicht.
     
  3. #3 Gast036816, 12.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erst einmal schickst du deinem planer eine mängelanzeige, da er nach phase 8 seinen überwachungspflichten nicht nachgekommen ist. er muss bei solchen konstruktionen die übereinstimmung der pläne, statik, baugenehmigung überwachen. abweichungen muss er dir anzeigen zur weiteren mängelrüge an den baunternehmer.
    will der unternehmer einen sondervorschlag als konstruktion errichten, muss er für den auftraggeber mehrkostenfrei die gleichwertigkeit nachweisen.
     
  4. #4 Mathias1980, 13.02.2014
    Mathias1980

    Mathias1980

    Dabei seit:
    21.09.2011
    Beiträge:
    369
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    Halle
    @mls, @rolf:
    Ich danke euch und ich werde die Punkte aufnehmen, ich denke dies wird anwaltlich zu prüfen sein, da die Statik Priorität 1 hat und ich fachlich mls uneingeschränkt folge, d.h. die Schnitstelle (die Eingangsgrößen) sind -zumindest die- auf sachlich richtig zu prüfen. Anderenfalls hätte ich vorher zumindest informiert werden müssen, insbesondere aufgrund des Haftungsausschlusses.
     
  5. #5 Inkognito, 13.02.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Bei solchen Geschichten darauf achten, dass die Vorgaben des Binderherstellers auch ausgeführt wurden - der schreibt fröhlich in einem Unterpunkt rein, dass hier und dort auszusteifen sei, aber passieren tut nix. Hier in Berlin ist wegen sowas vor gar nicht all zu langer Zeit das Dach eines Lebensmittelmarktes wegen sowas zusammengeklappt. Daraufhin wurde eine Vielzahl solcher Konstruktionen überprüft, zum Teil mit desaströsen Ergebnissen, Lasten rechnerisch um den Faktor 5 drüber, etc.
    Und das Ganze ist ein Stabilitätsproblem, passiert also plötzlich ohne Vorankündigung.
     
Thema: Statik eingekauft für Nagelplattenbinder
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. DDR-Nagelbinder U7N1

Die Seite wird geladen...

Statik eingekauft für Nagelplattenbinder - Ähnliche Themen

  1. Carport Seiten zumauern / neue Statik nötig

    Carport Seiten zumauern / neue Statik nötig: Ich habe einen massiven Carport der gleichzeitig das Dach eines kleinen Nebengebäudes (Windfang/Gäste WC) ist. Idee war jetzt Außenwände zu bauen...
  2. Nachträglich eingebaute Fensteröffnung in Stahlbetonkeller - Statik?

    Nachträglich eingebaute Fensteröffnung in Stahlbetonkeller - Statik?: Hallo Zusammen, mir stellt sich die Frage in kommender Zeit ggf. eine Wohnung zu erwerben. Ich weiss über diese Wohnung in einem Haus BJ Ende...
  3. Kernlochbohrung - Brauche ich einen Statiker?

    Kernlochbohrung - Brauche ich einen Statiker?: Guten Abend, Ich möchte 3x 10cm Kernbohrungen an meiner Kellerwand vornehmen - 2x Außenwand und eine Innenwand. Das Ziel ist es, einige...
  4. Statik Podest im Treppenhaus

    Statik Podest im Treppenhaus: Guten Abend zusammen, ich hoffe der Beitrag landet jetzt im richtigen Bereich des Forums. Wir haben die Planung mit unserem Architekten fast...
  5. Kosten für "kleine" Statik gerechtfertigt?

    Kosten für "kleine" Statik gerechtfertigt?: Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und möchte mich daher fix vorstellen. Ich heiße Thomas, bin 54 Jahre alt, wohne im Rheinland und habe...