Bauliche Vorschriften Werbung an Fassade

Diskutiere Bauliche Vorschriften Werbung an Fassade im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und guten Tag :-) Bin Neu hier und habe eine Frage. Sollte die Frage hier falsch sein , bitte Mod verschieben. Ich bin Rentner und...

  1. #1 123wolfgang, 12.02.2014
    123wolfgang

    123wolfgang

    Dabei seit:
    12.02.2014
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Weingarten
    Hallo und guten Tag :-)

    Bin Neu hier und habe eine Frage. Sollte die Frage hier falsch sein , bitte Mod verschieben.


    Ich bin Rentner und habe mir ein Haus mit Ladenfläche im EG gekauft.

    Jetzt möchte meine Frau den Laden wieder zum Leben erwecken, und eine beleuchtete Aussenwerbung anbringen.

    Da die Werbetafel über den Gehsteig ragen wird, muss ich wohl eine bestimmte Höhe einhalten.

    Wieviel Durchgangs- oder Fahrhöhe muss ich einhalten von OK Gehsteig bis UK Werbetafel.

    Es könnte ja ein Kunde z.B. mit einem Lieferwagen halb auf dem Gehsteig parken.

    Kann mir jemand Hier im Forum Auskunft geben oder gibt es einen Link wo ich das finden kann.

    Für Hilfe von euch würde ich mich Freuen.:-)

    Gruss Wolfgang
     
  2. #2 mastehr, 12.02.2014
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Wenn der Fußweg öffentliche Fläche ist, darfst Du ihn gar nicht überbauen.

    Hast Du überhaupt schon geklärt, ob Du da einfach einen Laden neu eröffnen darfst?
     
  3. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    für die Werbung brauchste auch einen Bauantrag...
     
  4. #4 Gast036816, 12.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ..... und eine genehmigung.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Erst malklären, ob die angedachte Nutzung übrehaupt zulässig ist, welche Anforderungen an Brand-, Schall-, Wärmeschutz usw. zu erfüllen sind, welche Parkplätze nachzuweisen sind usw.
    Das Werbeschild ist der letzte Akt.

    Und geparkt wird auf Gehwegen ohnehin nicht :motz - ausser mit dem Gebotsschild 315
     
  6. #6 123wolfgang, 14.02.2014
    123wolfgang

    123wolfgang

    Dabei seit:
    12.02.2014
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Weingarten
    Eigentlich suche ich einen Link über bauliche Vorgaben zu Anbringung einer Werbetafel.

    Höhe bis Uk.
    Max. Grösse usw.

    Keine Belehrungen darüber ob ich einen Verkaufsraum wieder eröffnen darf, oder solche Sachen.

    Gruss Wolfgang
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Als Sie sozialisiert wurden mag das mit dem ZackZack und dem Befehl-Ausführung-Gehorchen ja noch Usus gewesen sein, hier und heute nicht mehr. :D

    Zu Ihre Fragen
    Grösse
    im Prinzip unbegrenzt, wenn die Stadtplanung mitspielt.
    Höhe - da Überbauung fremden Grundes legt der Eigentümer des fremden Grundes fest, ob und wenn in welcher Höhe Sie überbauen dürfen.

    Der Rest wird Sie aber einholen! Auch wenn Sie jetzt wieder mit dem Fuß aufstampfen.
     
  8. #8 OLger MD, 14.02.2014
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Manche Städte beurteilen die in den Gehweg auskragenden Werbetafeln - egal ob beleuchtet oder nicht - als Sondernutzung des öffentlichen Raumes und gestatten dies nur auf Antrag und unter der Voraussetzung, dass eine Gebühr für diese Sondernutzung entrichtet wird, zusätzlich zur Baugenehmigung.

    Mögliche Folge bei Nichtbeachtung: z.B. Ordnungswidrigkeitsverfahren.
    Bußgeldhöhe: kann die Gemeinde festsetzen.
    Ob dreistellig, vierstellig oder fünfstellig wird gewürfelt oder entsprechend der aktuellen Finanzlage des Kämmereres

    Auflagen über ein freizuhaltendes Lichtraumprofil stehen in der Baugenehmigung oder können ggf. beim zuständigen Bauamt / Ordnungsamt erfragt werden. Kann von der Gemeinde / Stadt unterschiedlich festgelegt werden. Schlimmstenfalls im Stadtkern anders als im übrigen Ortsbereich.

    Montag ab Acht Tel.: 07 51 / 405-0, Amt IV.2, Abteilung III

    Gruß
    Holger
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  10. #10 Thomas B, 15.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Sie sollten sich glücklich schätzen, daß Fachleute sich hier kostenfrei Ihres Themas annehmen und etwas weiter denken als von Ihnen "befohlen". Es steht Ihnen frei das anzunehmen oder einfach zu überlesen und sich nur auf die von Ihnen angefragten Themen zu konzentrieren.

    Es bleibt aber auch uns überlassen ob und wie wir hier antworten.

    Immerhin: Seien Sie versichert, daß ich Sie fürderhin mit keinerlei Hilfestellungen belästigen werde...noch einen schönen Tag.

    Wegtreten!
     
  11. #11 gunther1948, 15.02.2014
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    und dazu gestellt aber in reih und glied.

    gruss aus de pfalz
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Genau Gunther - Stell Dich mal im Kreis auf :p
     
Thema:

Bauliche Vorschriften Werbung an Fassade

Die Seite wird geladen...

Bauliche Vorschriften Werbung an Fassade - Ähnliche Themen

  1. Wer sagt mir, was bei einem alten Haus baulich zu tun ist?

    Wer sagt mir, was bei einem alten Haus baulich zu tun ist?: Hallo, meine Mutter ist aus Gesundheitsgründen aus ihrem Reihenendhaus ausgezogen und hat es mir überschrieben. Ich wohne nun auch schon mit...
  2. Ist eine Flächenkollektor (Erdwärme) eine bauliche Anlage

    Ist eine Flächenkollektor (Erdwärme) eine bauliche Anlage: Moin, bei der Umsetzung des geplannten Wendekollektors sind drei kleiner Zierkirsche im Weg.Der Kollektor wird immer Sommer gebaut, da siech das...
  3. Abnahme von baulichen Veränderungen

    Abnahme von baulichen Veränderungen: Liebe Forenmitglieder und Experten, ich habe eine Frage bezüglich der Abnahme und des Versicherungsschutzes von baulichen Veränderungen im...
  4. Hebeanlage extrem laut 63 DB/ baulicher Schallschutz

    Hebeanlage extrem laut 63 DB/ baulicher Schallschutz: Liebe Experten, in meinem Haus wurde im Jahr 2014 im Keller eine Hebeanlage mit einem Geräuschpegel von 63DB lt. CE Leistungserklärung verbaut....
  5. Abstand baulicher Anlagen an Bundesfernstraßen

    Abstand baulicher Anlagen an Bundesfernstraßen: So viel ist klar: ---------- § 9 Bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen (1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden 1....