Gebäudeabmessungen

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  1. #1 Vwgolfcabrio, 13.02.2014
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    Hallo,

    was passiert eigentlich wenn mein neu gebautes Gebäude nicht ganz in den Abmessungen (laut Baugenehmigung) stimmt? Also z.B. die Gebäudehöhe ist 20cm höher als geplant?
     
  2. #2 ManfredH, 13.02.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was heisst "entspricht nicht ganz" ?

    Entweder es entspricht den in den Bauantragszeichnungen angegebenen Abmessungen, oder es entspricht ihnen nicht.
    Wenn letzteres, dann ist es nicht genehmigt, und du kannst es im günstigen Fall mit einem sog. Tekturantrag nachträglich genehmigen lassen. Wenn sich durch die Höhenänderungen z.B. Abweichungen von Bebauungsplan-Festsetzungen ergeben oder Abstandsflächen überschritten werden, wird es etwas schwieriger. Da lässt du dich am besten von dem beraten, der für die Bauleitung zuständig war und die Höhenänderung zu vertreten hat.
     
  3. #3 Vwgolfcabrio, 13.02.2014
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    Wer kontrolliert die Abmessungen eigentlich? Wird das ganze beim Einmessen ans Bauamt übergeben? Oder fällt es erst auf wenn der Nachbar sich beschwert?
     
  4. #4 gunther1948, 14.02.2014
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    hallo
    meistens läuft es so.
    bei uns hier wurden in einem baugebiet dann alle gebäude- und traufhöhen überprüft. ergebnis ist, dass 60% der häuser den bb-plan nicht einhalten( bis zu 80 cm zu hoch ) bzw. durch die genehmigungsfreien garagen die grz oder die max. zulässige grenzbebauung überschritten ist.
    grosse ratlosigkeit im gemeinderat, weil bei einer änderung des bb-plans, mit sanktionierung der höhenüberschreitung, die nicht betroffenen hausbesitzer mit einer schadenersatzklage drohen.
    da kommt feude im baugebiet auf.

    gruss aus de pfalz
     
  5. H.PF

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    Tja... Rückbau und Schadensersatzklage gegen den jeweiligen Architekten... Das wäre die saubere Lösung bei verkürztem Verfahren. Zumindest kämen dann die Bauherren günstig davon.

    Ich weiß nicht wieso Architekten sich in so eine fiese Falle begeben, sie hängen doch da voll in der Haftung drin...
     
  6. #6 gunther1948, 14.02.2014
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    hallo
    mit bb-plan ist das in rlp nach § 67 im freistellungsverfahren möglich. d.h. es gibt keine bauleitung und keinen roten sondern einen grünen punkt. 1 monat nach abgabe und vorlage der tragwerksplanung + wärmeschutz bis zum baubeginn kann losgelegt werden.
    Schadensersatzklage gegen den jeweiligen Architekten.
    wird wohl nix da die bh in 99,9% der fälle die änderungen eigenmächtig durchgeführt haben.
    höchstens den dachdecker verdonnern weil der einen nicht mehr genehmigten bau eingedeckt hat.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 Vwgolfcabrio, 14.02.2014
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    Bei mir gibt es keinen Bebauungsplan. Wer kontrolliert denn die Abmessungen? Macht dies das Bauamt?
     
  8. #8 ManfredH, 14.02.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wie wäre es denn, wenn du anstatt immer nur zu fragen, wer kontrolliert und was passiert wenn... uns mal verraten würdest, wer die Höhenüberschreitungen zu verantworten hat?
     
  9. #9 Gast036816, 14.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aber nur, wenn der architekt über phase 4 hinaus beauftragt wurde. solche fragesteller haben meist nur bis zum baugesuch beauftragt, wenn die kniestöcke angelegt werden, kommt vom bauherrn die ansage - mach mal 20 cm mehr.
     
  10. #10 Thomas B, 14.02.2014
    Thomas B

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    Wenn das nur ein Beispeil ist, sind da wohl noch mehr Abweichungen...beispielsweise?

    Rückbau und Neubau wg. 20 cm zu hoch wäre sicher ein drastisches Exempel. Ob aber der A. daran Schuld (oder Mitschuld) trägt, bliebe zu überprüfen. Ich persönlich kenne keine Kollegen, die ohne Not aus eigener Initiative abweichend bauen (ohne Genehmigung)...
     
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