Baugenehmigung erteilt trotz falscher Windzone

Diskutiere Baugenehmigung erteilt trotz falscher Windzone im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Moin, lieber Leser; gut das es keine dummen Fragen gibt; darum komme ich jetzt hier mit meiner :yikes Als Kaufmann hielt ich es für...

  1. #1 Wikinger45, 14.02.2014
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    Moin, Moin, lieber Leser;

    gut das es keine dummen Fragen gibt; darum komme ich jetzt hier mit meiner :yikes

    Als Kaufmann hielt ich es für eine gute Idee eine kleine Windkraftanlage zu bauen. Gemacht getan. Der Hersteller hat den nötigen Bauantrag gestellt. Der wurde genehmigt. Die Anlage aufgestellt und nun liegt das Ding nach einem tollen Orkan auf der Seite:wow

    Als Laie stelle ich nun fest, dass die Anlage nur für Windzone 2 berechnet wurde und so zum Bauamt ging. Inzwischen ist mir auch klar das die Anlage aber Windzone 4 gebraucht hätte. (ich bitte von Schadenfreude abzusehen, denn die nächsten Urlaube werden ausfallen, wenn ich auf den Kosten hängen bleibe)

    Dem Hersteller ist es ziemlich egal. Sicher hätte er mich als Laien mal auf Windzonen hinweisen können, aber er wollte nun mal verkaufen. Ich frage mich nun allerdings warum das Bauamt mir eine Genehmigung erteilt hat. Hätten die nicht ablehnen müssen, wenn es nur eine Windlastberechnung für Zone 2 gibt? Gott sei Dank sind keine Menschen verletzt worden, aber wer hätte dann gehaftet? bzw kann ich das Bauamt nun für den entstanden Schaden haftbar machen?

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. Deshalb ist ein großer Teil Wunschdenken in meinem Thread.

    Vielen Dank für jede Stellungnahme und Antwort.
     
  2. Taipan

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    Verantwortlich zeichnet scheinbar hier derjenige, der die Standsicherheit nachgewiesen hat. An den wendest Du dich und forderst ihn auf, den Murks, den er fabriziert hat, wieder grade zu biegen.
     
  3. #3 Wikinger45, 14.02.2014
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    Das war auch mein erster Gedanke. Wie es der Zufall/Schicksal will ist "der" aber nicht mehr greifbar. :-(
     
  4. Taipan

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    gestorben? Selbst Wenn, der hat Berufshaftpflicht. Die haftet für alles, was er gemacht hat - auch später noch.
     
  5. #5 Wikinger45, 14.02.2014
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    Leider scheint er sich dem Alkohol zugewandt zu haben und hat sein erspartes darin "investiert" - Werde mich aber um die hoffentlich vorhandene Berufshaftpflicht mal kümmern - Danke für den Tipp.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.02.2014
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    Moment - wenn der Hersteller den Bauantrag erarbeitet hat, war dann die Statik Teil dessen oder hat der Statikus seinen Vertrag direkt mit Dir gehabt???
     
  7. #7 Wikinger45, 14.02.2014
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    Die Statik war teil des Bauantrages, den der Hersteller auch beantragt hat. Ich habe zwei linke Hände als Kaufmann. Ich wollte alles aus einer Hand, darum habe ich keine zusätzlichen Verträge geschlossen, die ich sowieso nicht verstehen würde. ;-)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 14.02.2014
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    Dann ist der Hersteller Dein Ansprachpartner (nach Lage der Dinge, die Du hier schilderst)

    Ab zum Baurechts- oder Vertragsrechtsanwalt - am besten beides!
     
  9. #9 Wikinger45, 14.02.2014
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    Und zum besseren Verständnis. Das Fundament steht wie eine Eins. Die Windkraftanlage selbst ist "abgeknickt" bei dieser hat wohl etwas nicht mit der Statik gestimmt bzw. die Konstruktion war zu schwach.
     
  10. #10 Wikinger45, 14.02.2014
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    Den Termin habe ich schon. Befürchte nur das ein Richter sagen wird: "Pech gehabt - bestellen Sie doch nicht was für Zone 2 welches in Zone 4 aufgebaut werden soll. Soweit geht die Aufklärungspflicht des Herstellers dann doch nicht."
    Mir ist eben aufgefallen, dass das Bauamt regelmässig Bauanträge ablehnt, weil der Windlastnachweis für die Zone 4 fehlt. Aber in meinem Fall gab es eben die Genehmigung. Das finde ich fahrlässig.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.02.2014
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    Dann soll Dein Anwalt doch dem Amt den Streit verkünden!
     
  12. #12 MoRüBe, 14.02.2014
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    Also jetzt nehm ich mal die Behörden in Schutz:

    Es kann nicht Aufgabe der Bauämter bei der Prüfung einer Baugenehmigung sein, die Statik zu prüfen. Andernfalls würden die Verfahren noch mehr verzögert, dem Antragsteller ne Prüfstatik aufgebrummt, nur weil ein paar Pappnasen zu dämlich sind.:mauer
     
  13. #13 Inkognito, 14.02.2014
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    Der Prüfer übernimmt keine Haftung, das ist ein Problem des Aufstellers. Und wenn der Tragwerksplaner ihres Vertragspartners ein Alkoholproblem hat, dann haben Sie trotzdem nicht plötzlich einen Vertrag mit dem, sondern immer noch mit dem Hersteller. So wie Sie das schildern kommt der Hersteller da nicht so einfach raus und auch der Berufshaftpflicht müssen Sie persönlich nicht hinterherlaufen.

    Alles mit Hinweis auf das Gesetz der Nationalsozialisten gegen Juden, damit sie nachdem sie aus den Anwaltskammern ausgeschlossen wurden nicht trotzdem weiterhin Rechtsberatungen machen konnten, beschämenderweise erhalten zum Pfründeschutz der Juristen: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.
     
  14. #14 ars vivendi, 14.02.2014
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    Ich weiß ja nicht inwieweit beim Bauamt zb Angaben über Windzonen usw vorliegen, aber ich gehe mal Richtung Hausbau, da sind zb auch Vorschriften in Punkto Schneelast für Dächer für die jeweilige Region, und lt Statik muß das Dach dann eben diese Last auch aushalten. Dies ist ja anhand der Statik auch ersichtlich. Das müßte doch eigentlich bei dem Windrad auch so sein oder?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 14.02.2014
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    Stopp!

    Beim EFH - NEIN. Da bescheinigt der TWP, dass er alles richtig macht und das reicht. Eine Windkraftanlage wird auch in S-H wohl kaum ins vereinfachte Verfahren fallen.
    Kein vereinfachtes Verfahren - Prüfung des Standsicherheitsnachweises (wie BRB ;))

    Da Einsturz, sehe ich hier das Amt (nachgeschaltet den Prüfstatiker) sehr wohl in der Amtshaftung, wenn der Fehler im Ansatz nicht beanstandet wurde bei der Prüfung.
     
  16. R.B.

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    Über was für eine "Windkraftanlage" reden wir denn hier? einen 100m Turm? Oder so einen 200W Propeller?

    In BaWü sind Kleinwindanlagen bis 10m Nabenhöhe verfahrensfrei.
     
  17. #17 Thomas Traut, 14.02.2014
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    Entweder gibt es eine geprüfte Typenstatik oder es gibt einen Prüfbericht für das einzelne Bauwerk. Letzterer müsste dem TE vorliegen, er hat ihn ja dann auch bezahlt.
     
  18. #18 MoRüBe, 14.02.2014
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    Ralf, die alles entscheidende Frage ist: ist ein Prüfstatiker vorgeschrieben?

    Du kannst hier auch ne 300 qm Halle bauen ohne Prüfstatiker (sogar im vereinfachten Verfahren) :p
     
  19. #19 Wikinger45, 14.02.2014
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    Aber Einreichen muss ich die Statik. Merkwürdig. Ich dachte das macht man damit ich auf der sicheren Seite bin, weil behördlich abgesegnet. Wusste nicht das Bauämter "einstürzende Neubauten" genehmigen. Mein Geld haben die Pappnasen alle gern genommen aber verantwortlich ist der Bauherr.....
    Mein Familie wird mich hassen, wenn ich die nächsten Jahre "Bad Mein Garten" als Urlaub verkünde :fleen
     
  20. #20 ars vivendi, 14.02.2014
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    Wenn ich von dem Satz ausgehe:
    schätze ich, eine 10 Meter Anlage war es nicht nur, außer der Te macht sehr sehr spartanische Urlaube.
     
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