Defekter Kompressor in Brauchwasser-Wärmepumpe

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  1. #1 toddi76, 15.02.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.02.2014
    toddi76

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    Hallo,

    3,5 Jahre nach unserem Neubau hat innerhalb der W.... Brauchwasser-Wärmepumpe der Kompressor den Geist aufgegeben.

    Die Kosten für eine Reparatur sollen nun bei ca. 1100,- Euro liegen bzw. ca. 2500,- für eine ganz neue Brauchwasser-Wärmepumpe.

    Nun habe ich dazu einige Fragen,

    - ist eine Brauchwasser-Wärmepumpe ein Gewährleistungsfall über VOB (4 Jahre)?
    - der Kompressor war mit Kältemittel R407 gefüllt obwohl auf dem Typenschild R22 steht => ist es erlaubt ein anderes Kältemittel zu verwenden wenn dieser für R22 ausgelegt ist?
    - in unserem Vertrag steht die Brauchwasser-Wärmepumpe hat 200 Liter Volumen, nach dem der Handwerker wegen dem defekten Kompressor da war viel auf das er nur 180 Liter Volumen hat => kann man das anfechten und auf Nachbesserung pochen?

    Die allgemeine Frage ist ob man aus diesen Pumkten auf eine finanzielle Unterstützung bei dem Schadden hoffen kann?

    Danke für Eure Unterstützung.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Gleich vorweg, das wären an sich Fragen für (D)einen Fachanwalt, denn aus der Ferne kann man diese nicht zuverlässig beantworten. Es wäre zuerst einmal zu prüfen, ob VOB überhaupt wirksam vereinbart war, oder ob nicht doch BGB gilt, wer Dein Vertragspartner ist (BT, Heizungsbauer), und was in den Vertragsunterlagen bzw. den technischen Unterlagen zur BW-WP steht.

    Der Hersteller schreibt zur Gewährleistung nur, dass er im gesetzlichen Rahmen Gewähr leistet. Eine erweiterte Garantie gibt es anscheinend nicht. Zudem schreibt er, dass die Wartung durch Fachpersonal erfolgen muss. Hast Du einen Wartungsvertrag?
    Selbst wenn es an dem Teil nicht viel zu warten gibt, ein Verzicht auf die Wartung könnte dazu führen, dass die Gewährleistung eingeschränkt wird. Diese Möglichkeit sieht die VOB vor.

    R22 ist an sich nicht mehr erlaubt, und es wird R417 als Ersatzmittel herangezogen. Dieses hat nicht ganz die Leistung von R22, dafür wird aber auch mit geringeren Drücken gearbeitet. Das kann sich sogar positiv auf die Lebensdauer des Kompressors auswirken.

    Steht dort eindeutig, dass der Wasserinhalt 200Liter beträgt? oder vielleicht doch nur, dass es sich um das Modell "200" handelt? Ein Blick in die technischen Daten verrät doch, dass der Wasserinhalt 180Liter beträgt. Ob der Hersteller früher ein Modell 200 mit 200Liter Wasserinhalt geliefert hat, kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht. Bei allen aktuellen Modellen steht in den technischen Datenblättern eindeutig, dass sich der Wasserinhalt auf 180 Liter beläuft.
    Aus der Modellbezeichnung meines Autos kann ich auch nicht automatisch auf die Leistung des Motors oder den Spritverbrauch schließen. Da muss ich schon in die Daten schauen. Ähnlich verhält es sich bei Wärmepumpen. Da gibt es auch Modelle wie beispielsweise xxx10, die nicht automatisch eine Leistung von 10kW liefern muss.

    Jetzt sind wir wieder beim Eingang meines Beitrags. Das müsste ein Fachanwalt nach Prüfung aller Unterlagen beurteilen. Ich befürchte, da es sich hier nur um einen Wassererwärmer handelt, dass VOB/B §13 Ziff. 4 gilt. Dort steht in Abs. 2

    Aber wie gesagt, das ist nur eine Befürchtung meinerseits, genauere Infos gibt´s beim RA.
     
  3. #3 robert0204, 19.02.2014
    robert0204

    robert0204

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    Viel interessanter ist auch noch, warum ist das Ding so früh gestorben? Nicht das der neue dann wieder nach 3 Jahren Schrott ist.
     
Thema: Defekter Kompressor in Brauchwasser-Wärmepumpe
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