Bg Bau kommt

Diskutiere Bg Bau kommt im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, heute hat sich die BG Bau bei mir gemeldet das Sie gerne vorbei kommen würde. Sie wollen den Bauantrag sowie alle Rechnungen der...

  1. #1 Manne77, 18.02.2014
    Manne77

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    Hallo,
    heute hat sich die BG Bau bei mir gemeldet das Sie gerne vorbei kommen würde. Sie wollen den Bauantrag sowie alle Rechnungen der beteiligten Firmen unseres Neubaus sehen. Ebenso wollen Sie das Bautagebuch sehen.
    Habe ziemlich viel in Eigenleistung erbracht. Hatte aber auch sehr viel frei....ca 90 Tage letztes Jahr.
    Hat jemand damit Erfahrung?
    Muss ich die Stunden für meine Freundin zahlen die Sie geholfen hat? Wir sind als Bauherrengemeinschaft eingetragen!
    Welche Fehler kann man machen?
    Gruß
     
  2. #2 gunther1948, 18.02.2014
    gunther1948

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    hallo
    oben rechts suchfunktion und berufgenossenschaft eingeben, chips und bier holen und du bist für die nächste zeit beschäftigt.

    gruss aus de pfalz
     
  3. R.B.

    R.B.

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    dass man Daten falsch angibt, denn auch hier gilt, "Ehrlichkeit währt am längsten". Als Bauherr kennt man doch seine Rechte und Pflichten, und wer nicht nur seine Rechte kennt, sondern auch an seine Pflichten denkt, kann sich beruhigt zurücklehnen. Sind alle Angaben die man gemacht hat plausibel, dann gibt es auch keinen Ärger. So einfach ist das.

    Von der BG gibt es Informationsschriften in denen alle wichtigen Punkte stehen. Einfach mal auf deren Webseite schauen.
     
  4. Taipan

    Taipan

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    Eben ganz einfach. Alle Unterlagen, die die jetzt fordern zusammensuchen, mitbringen. Die schauen sich die Baustelle an, schauen sich an wer wann wieviel gearbeitet hat und sagen Dir dann (manchmal gegen Rechnung, auf der andere Worte als Grund stehen) was fehlt, was nachgreicht werden muss und dass man seinen Bau ggf. nach Baustellenordnung anmelden muss und dass man einen SiGoKo braucht.


    Wenn es keine absolute Katastrophenbaustelle ist, dann machen die ein paar Auflagen, an die man sich dann tunlichst zu halten hat und mehr passiert in der Regel nicht.
     
  5. Julius

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    Für mich hört es sich so an, als sei der Bau schon fertig und bezogen.
    Dann wird es nicht mehr viele Auflagen geben...

    Ob es sinnvoll ist, die Brüder ins Haus zu lassen, ist zweifelhaft.
    Etliche haben damit schlechte Erfahrungen gemacht.
    Einen Anspruch darauf hat die Bau-BG NICHT (wenn Bau praktisch fertig und bewohnt)!

    Man kann zur Vorlage der Unterlagen sich auf neutralem Boden treffen.
    Das empfehle ich.

    Denn so einfach, wie es R.B. darstellt (es genügt, zutreffende und plausible Angaben zu machen) ist es leider nicht...
    Gerade bei viel Eigenleistung versuchen die, einem Helferstunden unterzujubeln (und dann dafür zu kassieren).

    Zu Deiner Frage:
    Da die Freundin Mitbaufrau ist, fallen für sie KEINE Beiträge an (sie war aber auch nicht pflichtversichert).
     
  6. #6 Corinna72, 18.02.2014
    Corinna72

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    Dann ist es doch nur sinnvoll, wenn sie SEHR viele Stunden auf der Baustelle gearbeitet hat, oder? Also ganz besonders viele Stunden! Ist ja auch plausibel, sie hatte letztes Jahr sogar 90 Tage frei dafür und die komplett dafür eingesetzt... :biggthumpup:
     
  7. R.B.

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    Das passiert aber normalerweise nur, wenn die Zahlen nicht schlüssig sind. Wenn er denen erzählt, dass er in 90 Urlaubstagen, inkl. Sonntagen, so viel gearbeitet hat wie Firmen in einem halben Jahr, dann wird die BG natürlich hellhörig, und das zu Recht. Wenn ich nichts zu verbergen habe, dann kann auch die BG nichts "konstruieren". Die sind ja auch nicht blöd, und können zudem auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz (Vergleichsdaten) zurückgreifen. Es ist also relativ einfach die Zahlen auf Plausibilität hin zu überprüfen.

    Probleme sind dann vorprogrammiert, wenn Bauherren meinen sie wären schlauer als der Rest der Welt, und dann bei der Angaben der Arbeitsstunden etwas zu kreativ zu Werke gehen, denn man könnte ja irgendwo noch einen Euro sparen. Solche Strategien sind normalerweise zum Scheitern verurteilt.
     
  8. #8 Corinna72, 18.02.2014
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    @R.B.:
    Du hast natürlich völlig Recht und ich stimme Dir ja auch zu, nur ist es halt leider (!) so, dass oftmals der ganz Ehrliche am Schluss der Dumme ist...
     
  9. #9 Baufuchs, 18.02.2014
    Baufuchs

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    Vor allem mal prüfen:

    Wurde das Haus mit Fördermitteln aus dem Wohnbauförderungsprogramm des jeweiligen Bundeslandes gefördert?

    Wenn ja, sind alle Helfer beitragsfrei bei der BGBau versichert. Steht irgendwo auch versteckt im Merkblatt.

    @Manne77
    Mal hier im Forum unter "Hilfe für Neulinge" das Thema "warum bin ich gelöscht worden?" lesen.

    Schick mal dem Admin "Josef" eine PN und lass Deine Berufsangabe ändern.
     
  10. #10 Baufuchs, 18.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Corinna72
    Wieso ist der Ehrliche am Schluss der Dumme?

    Der zahlt halt Beiträge für die ehrlich erbrachten und angegebenen Helferstunden.
     
  11. #11 Corinna72, 18.02.2014
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    Im Grunde ja, nur gibt es halt viele Beispiele, wo ein Bauherr alles ganz ehrlich angegeben hat und ihm dann trotzdem zusätzliche Stunden aufgebrummt wurden (wegen angeblicher Inplausibilität), die er dann auch noch bezahlt hat (denn er ist ja brav).
     
  12. #12 Corinna72, 18.02.2014
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  13. R.B.

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    So einfach ist es in meinen Augen nicht, denn ich kann mich auch gegen so eine "Beitragsfestsetzung" wehren, und wenn ich meine Angaben ordnungsgemäß gemacht habe, sind die Chancen groß, dass ich auch Recht bekomme. Aber, und da stimme ich zu, oftmals wird bezahlt damit man endlich seine Ruhe vor diesem Verein hat.

    Ich bin mit Sicherheit kein Freund der BG, genauer gesagt von dem Konzept "BG", aber das wäre ein anderes Thema. So lange die Rechtslage so ist, bleibt einem nichts anderes übrig als damit ordentlich umzugehen.

    Das gilt leider für alle Arten von "Versicherungen". Ich kenne keine Gesellschaft die gerne Schäden reguliert. Andererseits muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass ohne diese Vorgehensweise der Gesellschaften, das System gnadenlos ausgenutzt würde, und ich müsste das mit meinen Beiträgen finanzieren.
     
  14. #14 ralf9000, 18.02.2014
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    Schon mal gemacht? Forderungen der BG sind öffentlich rechtlicher Art. Dagegen muss man sich vor dem Verwaltungsgericht (oder evtl. einem Sozialgericht) zur Wehr setzen. Viel Spaß ...
     
  15. #15 ultra79, 18.02.2014
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    Aber es ist doch ein interessanter Sachverhalt das bei Verwandten generell "Gefälligkeit" unterstellt wird und der Leistungsfall damit ausgeschlossen ist - man prinzipiell aber ersteinmal die Beiträge einkassiert. Das sieht nach Methode aus und würde damit den Sachverhalt des Betruges erfüllen (da Vorsatz)...
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2014
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    Corinna, Du bist sicherlich auch ein Fan von Uli Hoeness und Alice Schwarzer, nicht war.

    Denn die haben sich ja auch nur mit Falschangaben gegen diese s...... ungerechte Besteuerung in D gewehrt. :motz

    Vielleicht sollte man die Parole der CSU mal auf deutsche Staatsbrüger anwenden! :bounce:
     
  17. #17 Corinna72, 18.02.2014
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    Wie kommst Du nur dazu, mir so etwas zu unterstellen? Mich in die Nähe von Millionenbetrügern zu stellen ist reichlich unverschämt. Ich zahle meine Steuern brav auf Heller und Pfennig! Im übrigen verstößt Du damit gegen die Nutzungsbedingungen dieses Forums (Netiquette).

    Aber hier geht es sowieso um etwas völlig anderes, nämlich um die BG Bau. Also lasst uns bitte beim Thema bleiben!

    Von den Praktiken, erst einmal Beträge von allen Beteiligten zu kassieren, habe ich auch schon gehört. Im Schadensfalle beruft man sich doch sogleich auf Gefälligkeit und zahlt nicht. Jedenfalls war dies in der Vergangenheit so und es riecht wirklich nach Vorsatz, denn nur im Schadensfalle wurden die Leistungen des Bauherren zurück bezahlt. Von weiteren Zahlungen der BG Bau keine Spur. Wie viele Millionen da wohl zu Unrecht abkassiert wurden...
     
  18. R.B.

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    Dafür gab es bisher noch keinen Grund. Meine Erfahrungen mit der BG Bau sind auch sehr begrenzt, da ich normalerweise mit einer anderen BG zu tun habe. Ich kann Dir auch nicht sagen ob hierfür ein Verwaltungsgericht zuständig ist, denn die Beiträge an sich sind ja unstrittig, es geht nur um die falsche Festsetzung. Wenn Du mich jetzt fragen würdest ob ich Lust auf so ein Theater hätte, mit Sicherheit wäre das die letzte Option die ich wählen würde, aber ich lasse mir auch nicht auf der Nase herumtanzen. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass ich mit einer "Behörde" durch mehrere Instanzen gehe. Die Erfahrung zeigt aber, dass man dafür normalerweise keine Gerichte braucht, denn auf dem Weg durch die Hierarchie finden sich oftmals auch noch Leute die Lesen und Schreiben können. Leider ist dieser Weg sehr langwierig, man sollte auch viel Geduld mitbringen.
     
  19. #19 Corinna72, 18.02.2014
    Corinna72

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    Das ist auch meine Erfahrung, egal um Baubehörde, Naturschutzbehörde, Finanzamt, etc... Es gibt immer Leute mit denen man reden kann und wenn man sich nicht auf stur stellt, findet sich auch ein Weg. Wenn ich denke wie viel ich da schon außergerichtlich und einvernehmlich regeln konnte...
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2014
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    Nein - es geht um das gleiche! Mit falschen Angaben finanzielle Vorteile für sich selbst schinden!

    Und in die Nähe der Steuerbetrüger hast Du Dich mit Deiner Aufforderung selbst gestellt, nicht ich!
     
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