Vollgeschoss in Brandenburg nach altem B-Plan

Diskutiere Vollgeschoss in Brandenburg nach altem B-Plan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, erschreckend musste ich feststellen, dass Baufirmen nicht umfassend über Baurecht informiert sind. Folgende Situation: Geplantes Haus...

  1. #1 BuzZarD, 18.02.2014
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    Hallo,

    erschreckend musste ich feststellen, dass Baufirmen nicht umfassend über Baurecht informiert sind.
    Folgende Situation:
    Geplantes Haus -> 1,5 Geschosser, also EG und ausgebautes DG

    B-Plan für Grundstück (rechtskräftig März 2000) schreibt max. 1 Vollgeschoss vor.

    Meinung des Hausplaners, naja dann geht ihr Haus doch gar nicht, da nach aktueller Landesbauordnung Brandenburg, das ja 2 Vollgeschosse wären.

    Meine Meinung, es gilt die Landesbauordnung, die zum Zeitpunkt des Beschlusses des Bebauungsplans galt.
    §83 Abs. 3 Landesbauordnung
    Bebauungsplan dürfte doch eine Satzung nach Baugesetzbuch sein oder? (§10 Abs.1 Baugesetzbuch)

    Dann müsste doch die Landesbauordnung Brandenburg von 1998 gelten.
    Diese Verwaltungsvorschrift dürfte meine Meinung doch auch bestätigen oder?
     
  2. #2 Thomas Traut, 18.02.2014
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    Richtig, es gilt die BbgBO 1998. Dort steht:
    Aber Vorsicht: Die 2,30 m sind Oberkante Dachhaut, im Gegensatz zu Berlin!
     
  3. #3 BuzZarD, 18.02.2014
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    Danke, kannst du aus Erfahrung sagen, ob ein 10,60m x 9,20m Haus mit 45° Krüppelwalmdach ohne besondere Kniestockerhöhung die 2/3 Regelung erfüllt?
    Nach meinen ersten eigenen Überlegungen müsste es hinkommen.
     
  4. #4 Thomas Traut, 18.02.2014
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    Gebäudelänge und Krüppelwalm spielen keine Rolle. Ansonsten sollte es passen, wenn keine Gauben geplant sind.
     
  5. #5 BuzZarD, 17.03.2014
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    Den Anhang 42198 betrachten

    So Entwurf ist da und ich muss sagen, irgendwie bin ich sehr verwirrt, denn es scheint einfach nicht zu passen.
    Hab ich ein Denkfehler oder gibt es nun wirklich nur 2 Möglichkeiten:
    a) Dachneigung auf 42Grad
    b) Kniestock 15,5cm runter

    ?
    Danke euch!
     
  6. #6 Thomas Traut, 17.03.2014
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    Ich kann den Anhang nicht öffnen.
     
  7. #7 Baufuchs, 17.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Breite bei 2,30m Höhe dürfte (2/3tel Regelung) 6,13m betragen.

    Tatsächlich sind es 6,43m.

    Es müssen also je Seite 15cm weniger werden.

    Zu erreichen:
    dachüberstand verkleinern (ist mit ca 80cm recht gross)
    drempelhöhe verringern

    das wird dein Planer schon hinkriegen
     
  8. #8 Thomas Traut, 18.03.2014
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    Ich kann den Anhang immer noch nicht öffnen.

    @Baufuchs: Dachüberstände < 1 m zählen in Bbg nicht mit.
     
  9. #9 Baufuchs, 18.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Dachüberstand bestimmt aber die Lage der Sparren.

    Siehe Skizze.
    Beispiel: Bei Verringerung DÜ von 80 auf 40cm und 45 Grad DN rutscht die für die Bemessung Vollgeschoss zu beachtende 2,30m Höhenlinie um 40cm nach innen, also kann man damit die Größe der Fläche h= 2,30m verkleinern und die 2/3tel Regelung einhalten.

    Den Anhang Sparren.pdf betrachten

    PS:
    Jetzt kann ich den Anhang des TE auch nicht mehr öfnen.
     
  10. #10 Thomas Traut, 18.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 18.03.2014
    Thomas Traut

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    Baufuchs, bei der Berechnung der 2/3 liegt die Grundfläche des Gebäudes zugrunde. Und die wird bis einschl. derzeit zumindest in Bbg. ohne Dachüberstände (wenn <= 1 m) berechnet. Von daher spielt die Sparrenlänge keine Rolle.

    Ergänzung: Was Du gezeichnet hast, wäre mit einer Verringerung der Drempelhöhe um 40 cm zu erreichen. Der Dachüberstand könnte weiter max. 1 m betragen, nur sitzt die Traufe entsprechend tiefer.
     
  11. #11 Baufuchs, 18.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich rede nicht von Sparrenlänge, sondern davon, dass sich der 2,30m Punkt je nach Dachüberstand verschiebt. (siehe Skizze).

    Klar ist, dass die Bezugsgrösse "Grundfläche) ohne Dachüberstand bemisst.

    Hättest Du die Skizze im Anhang des TE sehen können, wüsstest Du, dass da eine Verringerung der Drempelhöhe unter Beibehaltung des 80er Dachüberstandes nicht möglich ist.

    Soll der TE den Anhang noch mal einstellen, dann wird´s klarer.
     
  12. #12 Thomas Traut, 18.03.2014
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    Dann warte ich mal auf den Anhang vom TE.
     
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