Eigenheimzulage, "Altfall": Kinderzulage weiter möglich?

Diskutiere Eigenheimzulage, "Altfall": Kinderzulage weiter möglich? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich bin nur zufällig hier, da ich "meinen" Baustress schon hinter mir habe, allerdings in gemilderter Form, da wir gebraucht...

  1. #1 Zufällig hier, 16.12.2005
    Zufällig hier

    Zufällig hier Gast

    Hallo Forum,

    ich bin nur zufällig hier, da ich "meinen" Baustress schon hinter mir habe, allerdings in gemilderter Form, da wir gebraucht gekauft haben.

    Ich (Wir) erhalten seit 2003 EHZ und ich habe an das BMF die Frage gestellt, ob die Beibehaltung der alten Förderungsgrundsätze auch die Erhöhung der EHZ bei zukünftigen Kindern einschließt (also Gewährung der Kinderzulage). Heute (also nach nur 3 Tagen) kam die Antwort, dass das so ist. Mit anderen Worten: Die Erhöhung um 767 Euro pro Kind ist bei mir noch 5 Jahre gültig. War für mich nicht selbstverständlich und ich dachte, der ein oder andere könnte die Info brauchen.

    Alles Gute für die Bauherren und -frauen hier

    Gruß aus dem Taunus

    Andreas
     
  2. #2 marcus1de, 04.01.2006
    marcus1de

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    :respekt für die schnelle Beantwortung deiner Mail :)

    Wir haben noch am 23.12.05 den Bauantrag abgeben und am 31.12.05 die schriftliche Eingangsbestätigung erhalten. Da wir also EHZ berechtigt sind, gehe ich einfach mal davon aus, das wir bei zukünftigen Nachwuchs ebenfalls die Kinderzulage erhalten müssten.

    Danke für die Info.
     
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