Rechnet ein GU beim Baurren auch mit Abschlagsrechnungen ab?

Diskutiere Rechnet ein GU beim Baurren auch mit Abschlagsrechnungen ab? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Nachunternehmer stellen beim Generalunternehmer ja Abschlagsrechnungen und am Ende eine Schlussrechnung (Beispiel Gewerk Malerarbeiten). Kann...

  1. #1 Sany181, 19.02.2014
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    Nachunternehmer stellen beim Generalunternehmer ja Abschlagsrechnungen und am Ende eine Schlussrechnung (Beispiel Gewerk Malerarbeiten). Kann jemand beschreiben wie dies beim Verhältnis Generalunternehmer und Bauherr aussieht? Werden da auch AZ´s vereinbart oder wird einfach gewerkeweise abgerechnet wenn das Gewerk abgeschlossen ist (z.B Gewerk Maler Angebotssumme 70.000 Euro). Liegt es evtl an der größe des Gewerks oder wie macht man dies am besten?

    DANKE schonmal
     
  2. #2 Corinna72, 19.02.2014
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    Hierfür wird ein Zahlungsplan vereinbart. Am besten sollte sich dieser an der Makler und Bauträgerverordnung orientieren und sähe dann etwa so aus:

    -Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten 40 % (eventuell aufgeteilt in die einzelnen Stockwerke)
    -Für die Herstellung der Dachfläche und Dachrinnen 8 %
    -Für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung 10 %

    (Rohbau mit Dach und Fenstern also insgesamt 58%)

    für die Rohinstallation der Heizungsanlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Sanitäranlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Elektroanlagen 3 %
    für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten 6 %
    für den Estrich 3 %
    für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4 %
    nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe 12 %
    für die Fassadenarbeiten 3 %
    nach vollständiger Fertigstellung 5 %
    (die letzte Rate sollte möglichst 5% betragen. Liegt diese nur bei 2, oder 3%, ist es bei Mängeln schwierig, ausreichend Geld zurückhalten zu können)
     
  3. #3 Sany181, 19.02.2014
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    Vielen Dank!!

    Also ein Zahlungsplan wie er beispielsweise zwischen dem GU und Nachunternehmer auch vereinbart wird bei z.B. 30 % Fertigstellt 1. AZ usw oder?

    Wie ist das mit der Mehrwersteuer? Reicht der GU dem AG eine Rechnung mit MWST oder ohne ein? der Nachunternehmer reicht diese nämlich oft ohne MWST ein...
     
  4. #4 MoRüBe, 19.02.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.02.2014
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    Kommt drauf an, wer oder was der AG ist...

    Ansonsten ist es schon richtig, daß nicht immer (!! kommt aufs Gewerk an) der Unternehmner dem GU keine MwSt in Rechnung stellt.
     
  5. #5 OLger MD, 20.02.2014
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    Such mal nach "Umsatzsteuer bei Bauleistungen" oder "Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen". Gilt aber nur für Unternehmer der Baubranche untereinander. Nicht für Endverbraucher. Der zahlt am Ende immer.

    Gruß
    Holger
     
  6. #6 Sany181, 20.02.2014
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    Ja genau. Aber was ich nicht verstehe, wenn der GU eine Rechnung von einem Nachunternehmer erhält ohne USt. Rechnet der GU mit einerm AG dann die Rechnung mit USt von 19 % ab wenn der nicht aus der Baubranche kommt? Und wenn er aus der Baubranche kommt nicht? Ich stehe etwas auf dem Schlauch :)
     
  7. #7 MoRüBe, 20.02.2014
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    Sag mal liest Du auch manchmal die Antworten?

    Nochmal: das Ding nennt sich Gesetz zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Baugewerbe, § 13 UStG. Beinhaltet in Kurzform: Nachunternehmer (NU) stellt netto dem AG (GU) in Rechnung und der GU muß dann dem privaten (!!) Endkunden die Moms berechnen und abführen.

    Ist der AG vom GU gewerblicher Kunde (und ist möglicherweise noch in der Bauwirtschaft tätig), dann wird alles netto abgerechnet.
     
  8. #8 OLger MD, 20.02.2014
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    Endkunde beauftragt GU. GU beauftragt für Rohbau Subunternehmer. Subunternehmer beauftragt für einzelne Leistungen Spezialhandwerker.

    Der Steuerfluss [alt]:
    Endkunde erhält Rechnung vom GU und zahlt USt. an den GU.
    GU erhält Rechnung vom Subunternehmer und zahlt an den GU auch USt.
    Subunternehmer erhält Rechnung vom Handwerker und zahlt an den die USt.
    Jeder der Ust. erhalten hat führt diese (unter Berücks. Jahresausgleich usw.) an das FA ab.
    Jeder rechnet und verrechnet den Anderen.
    Um diese Kette zu verkürzen und möglicherweise auch um Zahlungsausfälle zu minimieren hat der Gesetzgeber o.g. Gesetz erlassen.
    Sterfluss [neu]
    Endkunde zahlt USt. an GU, dieser an das FA. Alle anderen rechnen netto ab. Dann kann unterwegs auch nichts verschwinden.
    FA vergleicht USt. vom Endkunden in dessen Steuerunterlagen mit denen des GU. Passen die zahlen ist alles OK. Die Durchprüfung bis zu den Handwerkern entfällt.

    So will ich das mal gaaanz vereinfacht ausdrücken.
    Genauer darf ichs ja auch nicht. wäre dann ja Steuerberatung.
     
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