Hilfe! Unsere Baufirma ist insolvent

Diskutiere Hilfe! Unsere Baufirma ist insolvent im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, bisher habe ich in diesem Forum nur mitgelesen und schon einige hilfreiche Tipps gefunden, allerdings muss ich mich jetzt zu...

  1. msbo14

    msbo14

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    Hallo Zusammen,

    bisher habe ich in diesem Forum nur mitgelesen und schon einige hilfreiche Tipps gefunden, allerdings muss ich mich jetzt zu Wort melden und Euch um Hilfe bitten. Der Grund hierfür: Der Geschäftsführer unserer Baufirma hat uns gestern über seine Insolvenz informiert.

    Für jeden Bauherren ist diese Nachricht ein absoluter Schlag ins Gesicht – so natürlich auch für uns. Dass uns so etwas trifft hätten wir nie und nimmer erwartet, vor allem weil unsere Baufirma ausschließlich in unserer Region seit über 25 Jahren tätig ist und ein hohes Ansehen genießt. Bekannte, Bauherren und Handwerker haben uns empfohlen mit dieser Firma zu bauen. Dieses Beispiel zeigt leider, dass man sich niemals in Sicherheit wägen darf, egal wie gut die Zeichen stehen.

    Kurz zu den Fakten: Bauen möchten wir ein KFW70 Einfamilienhaus (massiv) mit Keller. Glücklicherweise ist auf unserem Grundstück noch nicht mit dem Bau begonnen worden, es hätte jedoch im März losgehen sollen. Der aktuelle Stand ist der, dass der Bauantrag sowie die Entwässerungsplanung genehmigt wurden und auch alle Werkpläne mit den letzten Änderungen von Anfang Februar erstellt wurden. Diese Unterlagen befinden sich in unserem Besitz. Was zum Baustart noch gefehlt hätte, wären die Berechnungen vom Statiker. Diese Unterlagen hätten nächste Woche fertiggestellt werden sollen. Wir haben jedoch wenig Hoffnung, dass das noch passiert, denn wenn der Statiker von der Baufirma kein Geld bekommt, rückt er auch mit seinen Unterlagen nicht heraus. Logisch und absolut nachvollziehbar.

    Bezahlt haben wir bisher „nur“ die erste Rate bei Vertragsunterzeichnung, die die Genehmigungs- und Werkplanung sowie die Statik abdeckt. Wie bereits erwähnt fehlt uns die Statik, den Rest haben wir. Die nächste Rate wäre erst bei Fertigstellung der Bodenplatte fällig gewesen.

    Gleich heute Morgen habe ich meinen Anwalt über die Situation informiert und einen Beratungstermin mit ihm vereinbart. Ich denke das war erst mal das wichtigste. Der Insolvenzverwalter will sich bis Mitte nächster Woche entscheiden, ob und wie es mit unserem Projekt weitergehen könnte. Ehrlich gesagt würde mich es aber wundern wenn es so schnell gehen würde.

    Uns gehen natürlich 1000 Fragen durch den Kopf und wir hoffen, dass wir von Euch den einen oder anderen Tipp bekommen können.

    1. Was muss ich als nächstes tun? Die Bank informieren oder sollte ich warten bis ein wenig Klarheit herrscht?
    2. Gesetz den Fall unser Haus könnte gebaut werden, würdet ihr dem zustimmen wenn sich an den vertraglichen Vereinbarungen nichts ändert? Wir sind da sehr skeptisch. Was ist wenn nach ein paar Monaten die Firma doch komplett den Bach runter geht?
    3. Kann eine neue Baufirma mit den vorhandenen Unterlagen die Planung vollenden, oder müssen wir komplett von vorne anfangen?
    4. Hat man als Bauherr in dieser Situation ein Sonderkündigungsrecht?
    5. Kann der Insolvenzverwalter uns zu irgendwelchen Zahlungen auffordern?
    6. Gibt es einen kleinen Schimmer Hoffnung, dass wir Geld für die fehlende Statik zurückbekommen?

    Wir trösten uns momentan mit der Tatsache, dass es uns auch schlimmer hätte erwischen können, schließlich wurde mit dem Bau noch nicht begonnen. Hoffentlich kommen wir mit einem blauen Auge davon. Wir danken Euch im Voraus für jede Hilfe und freuen uns über jede Antwort!
     
  2. Taipan

    Taipan

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    0. Keine Aktion ohne Zustimmung des Anwaltes
    1. eine einfache Information an die Bank kann nicht schaden.
    2. JETZT, wenn noch nicht geschehen, den Zahlungsplan und den vertrsag vom Anwalt und techn. Sachverstand tiefenprüfen lassen. KEINEN CENT EMHR ALS AUF DER BAUSTELLE VERBAUT BEZAHLEN!
    3.+4. Frag deinen Anwalt
    5. Reflexantwort: Wofür? Bedachte Antwort: Frag deinen Anwalt
    6. Die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Wenn der Zahlungsplan stimmt, dann ist der größte Schaden, den ihr habt, die Verzögerung und die Nerven, die ihr lasst.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Sehe ich auch so.

    Zuerst mal das Gespräch mit dem Anwalt abwarten. Wenn Du einfach bei der Bank anrufst und denen erzählst, dass Dein BU insolvent ist, dann gehen bei denen sämtliche Alarmglocken an. Hast Du da nicht schnell einen Plan B in der Hand, dann gibt´s Probleme. Das Warten bis zu Deinem Gespräch mit dem Anwalt kann Dir in meinen Augen noch nicht negativ ausgelegt werden. Es stellt somit auch keinen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen (Darlehen) mit der Bank dar. Es wird ja keine Monate dauern bis das Gespräch stattfindet.

    Ich sehe an sich nur 1 Problem, und das ist die Zeitverzögerung. Alles andere kann man lösen.
     
  4. #4 Gast56083, 20.02.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Exakt, absolut keine Aktion ohne Deinen Anwalt.
    Haben genau das gleiche zum gleichen Zeitpunkt hinter uns.
    Ein Anwalt nimmt Dir zu aller erst die Angst und bewahrt Ruhe. Wenn dringende Schritte erforderlich sein sollten, dann sagt es Euch der Anwalt.
    Ab sofort alles nur noch über RA, außer der RA sagt Euch, mach dies oder das direkt.
    Alles wird gut....
     
  5. #5 Gast036816, 20.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die 6 fragen stellst du auch deinem anwalt, der wird die beantworten.

    ich würde kündigen, mit dem statiker nach eigenem vertrag weiter machen. ggf. zahlst du die statik doppelt, das wäre dann dein schaden.

    welche werkpläne habt ihr denn, wenn der statiker noch nichts gerechnet hat?
     
  6. #6 Gast56083, 20.02.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Edit: weil ich es gerade lese. Du hast "Deinen" RA kontaktiert? Ist das Dein ganz normaler RA für alles was so anfällt? Mein Rat: nimm Dir dringend einen Fachanwalt für Baurecht wenn es denn nicht schon einer ist.
     
  7. #7 wasweissich, 20.02.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

  8. msbo14

    msbo14

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    Also erst mal danke für die vielen Antworten!

    @rolf a i b: Der Statiker ist mit seinen Berechnungen so gut wie fertig. Kann sein die Statik passt so wie die Werkpläne ausgeführt sind, kann aber auch sein, dass z.B. in eine Wand eine zusätzliche Stahlstütze rein muss. Das wissen wir aber nicht...
    @Zellstoff: Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe einen Anwalt kontaktiert, der auf Baurecht spezialisiert ist.
    @wasweissich: Danke für die Info, ich lasse meinen Beruf nachtragen.

    Hoffentlich...
     
  9. #9 Gast036816, 20.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    normalerweise macht man erst die statik und die darin gewonnenen erkenntnisse fliessen in die werkplanung ein.
     
  10. msbo14

    msbo14

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    @Zellstoff: Du hast gesagt ihr habt das gleiche zum gleichen Zeitpunkt erlebt. Darf ich fragen wie es bei euch ausgegangen ist? Ich sitze hier wie auf Kohlen, weil ich nichts machen kann. Der Termin mit dem Anwalt ist erst am Mittwoch... Bringt es was den Insolvenzverwalter zu kontaktieren?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 21.02.2014
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    Laß die Finger vom Insolvenzverwalter!

    Dessen Job ist es, auf alle erdenklichen Arten das absolute Maximum an Geld aus der Nummer zu schustern. Also auch behauptete Aussenstände von Rechnungen, die noch nicht fällig sind oder von denen Mängeleinbehalte abgezogen wurden, beizutreiben.
    Wenn es weitergehen könnte, könnte er Euch einen legalen, aber für Euch nachteiligen Deal anbieten, bei dem Anwalt dann die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.

    Ich weiß, die Situation ist Sch....., aber blinder Aktionismus macht es nur noch schlimmer.
    Also übt Euch in der schweren Übung des Stillhaltens.
    Es geht ohnehin nicht schneller.
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ne Flasche Wein aufmachen, ein Wochenende wegfahren oder ne Woche.

    Wenn das so wie geschildert ist, dann steht doch nur wenig an Geld auf dem Spiel.
    Das blödeste ist wie Ralf beschreibt, nun noch mehr Geld in das schwarze Loch zu schaufeln.
    Man muss sich jetzt zurücklehnen und alles auf die nächsten Jahre bezogen betrachten - Planung - Bau - bis Ende Gewährleistung.
    Was nutzt es noch Geld reinzugeben für Leistungen, die langfristig keinen Bestand, keine Gewährleistung, Nachbesserung usw. haben.
     
  13. #13 Gast56083, 21.02.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Na klar..
    Vorab, alles bestens. Wohnen seit gut einem Jahr im neuen Haus und alles ist gut.

    Genehmigungsplanung war eingereicht, Grundstück gekauft, als der BU insolvent ging.
    Das ganze lief über einen "Bauconsulter" (dieser Verbrecher....), bei dem wir eine Reservierungsgebühr zahlen mussten um das Grundstück zu bekommen.

    Wir hatten also nichts, als der BU (den der Bauconsulter ausgesucht hatte) pleite ging, nicht mal die Eingabepläne in vernünftigem Format.
    Da die Architektin Ihr Geld vom Bauconsulter auch noch nicht hatte, hat die natürlich auch nichts rausgerückt.

    Wir waren auch reichlich schockiert....

    Also zum RA und der hat uns erst mal die Angst genommen, uns beruhigt und hat genau das jeweils richtige gegenüber den jeweiligen Parteien unternommen.
    Z.b. erst mal Vertrag mit BU und Consulter offiziell widersprochen etc.

    Wir konnten uns ab da auf anraten des RA einen eigenen neuen GU suchen. Eingabeplanung ging durch, Werkplanung mit GU gemacht, gebaut.
    Die Reservierungsgebühr hätten wir noch einklagen können, haben aber darauf verzichtet, da wir ja dafür ja indirekt die Eingabeplanung bekommen haben.wäre eh auf einen Vergleich rausgelaufen und verdient hätten nur die Anwälte (war übrigens die Empfehlung des Anwalts das nicht zu machen).
    GU haben wir uns mehrere angeschaut, aber letzten Endes sogar den genommen, den uns der Anwalt empfohlen hat.
    Mit dem Insolvenzverwalter hatten wir nichts zu tun und wollten wir auch nicht. Wenn dann wollen die ja was von einem, wg. evtl. bestehender Verträge. Daher war auch der Widerspruch wichtig.

    Wie das bei Euch ausschaut, ist eine andere Frage. Da muss der RA die Verträge prüfen und die beste Strategie für Euch festlegen.
    Unterm Strich sind wir aus der Sache sehr gut rausgekommen und konnten uns sogar einen besseren regionalen GU suchen.
    Andere BH waren z.b. nicht beim RA und haben dem Consulter ein zweites mal vertraut und einen neuen GU über Ihn gesucht. Du kannst Dir denken, wie es ausging. Nächste Insolvenz. Die haben am Ende mittleren 5stelligen Betrag draufgezahlt bis das Haus 1,5a später fertig war.

    Euer Hauptproblem ist vermutlich die Zeit, wenn der Kredit nur eine gewisse bereitstellungsfreie Zeit hat.
    Verzögert sich der Baubeginn, dann kostet das.
    Ich würde schon mal anfangen, mir geeignete GU's vorzuselektieren, die v.a. noch Kapazitäten für heuer haben. Auftragsbücher sind voll beiden Guten. Oder eben gleich mit Archi weiterbauen, aber auch der muss Partner finden.
    Die Statik ist Euer kleinstes Problem. Der Statikus wird vermutlich auch nichts mehr bekommen vom BU, hat aber auch nichts davon die fertigen Pläne zu behalten. Mit dem kann man sich vermutlich einigen. Wenn nicht auch nicht schlimm. GU's haben oft Ihre eigenen die eine Statik rel. günstig erstellen.
    Macht Euch keinenGedanken wg. den paar tausend Euros, beim Haus Bau an sich kommen noch größere Posten daher die man entscheiden muss.

    Ruhig bleiben, sich einen neuen Partner suchen wenn sinnvoll und möglich (RA muss die Verträge dahingehend prüfen) und dann Spaß am bauen haben.
    Das Gute an so einer Sache ist, dass man ab diesem Zeitpunkt alles richtig machen wird, wenn man den Warnschuß verstanden hat.
    Prüfung Verträge, Zahlungspläne, Bau Beschreibung, Bonitätsprüfung der Partner etc.
    Seht es als Chance, ein großes Projekt auf ganz saubere Füße zu stellen und alles wird gut. Ganz sicher...

    Nutze dieses Forum für den weiteren Bauverlauf, hol Dir Sachverstand zur Baubegleitung dazu usw...

    Aber jetzt erst mal zum RA. Bis dahin könnt Ihr Euch nur schon mal vorinformieren, wer weiterbauen könnte.

    Ach ja. Die Bank haben wir nicht gleich informiert, erst als wir einen neuen GU hatten, haben wir Ihnen die Situation erklärt und die neue Bau Beschreibung und Vertrag eingereicht. War für die Bank kein Problem. Aber auch das muss der RA nach Prüfung der Sachlage bewerten. Kann bei Euch anders sein.

    Alles Gute und bleib uns erhalten, dafür ist das Forum da und viele Profis hier helfen wirklich.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Genau das meinte ich oben mit Plan B. Der Bank ist es egal ob Du mit Firma A oder Firma B baust, Hauptsache am Ende steht ein Haus da und die Zahlen passen. Verzögerungen sind auch kein Problem so lange sich diese in Grenzen halten. Der Kunde zahlt ja dann für die Bereitstellung.
    Nachdem bisher kaum Geld geflossen ist, ist das Risiko sowieso gering.

    Wichtig ist jetzt halt das Gespräch mit dem RA damit man das Risiko ausloten kann, und dann am Plan B arbeiten. Steht die Sache, dann der Bank Bescheid geben, dass sich beim Bauunternehmen eine Änderung ergeben hat, dass sich aber am Ablauf und den Zahlen nichts ändern wird. Das war´s. Die Bank legt das dann zu den Akten, und alle sind glücklich.

    Ich kann schon verstehen, dass man als zukünftiger Bauherr zuerst einmal aus allen Wolken fällt, aber es gibt (viel) schlimmere Dinge die beim Hausbau passieren können.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 22.02.2014
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    @Zellstoff:
    Bei deiner Schilderung scheint es sich um einen eher atypischen Fall gehandelt zu haben. Da ist von „Widerspruch“ die Rede, sodass ich annehme, dass z.B. zusammen mit dem Bauvertrag über den „Bauconsulter“ auch ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, der widerrufen werden konnte, was auf das Bestehen des Bauvertrags abfärbte. Trifft das zu?

    @msbo14:
    Ist bei eurem Fall das Insolvenzverfahren schon eröffnet, oder befindet es sich noch in der Phase der Antragsprüfung?

    Handelt es sich bei euch um einen BGB- oder VOB-Werkvertrag?

    Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Bauherr auch beim BGB-Werkvertrag (soweit dies der Bauvertrag hergibt und Bauleistungen fällig sind) die Baufirma mit der vereinbarten Bauleistung in Verzug setzen, nach Fristablauf eine Nachfrist mit Kündigungsandrohung setzen und nach Ablauf der Nachfrist den Vertrag kündigen, sofern sich das Insolvenz-Prüfungsverfahren lange genug hinzieht und bis zum Zugang der Kündigungserklärung das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde. Zweitschriften von allen an den „vorläufigen Insolvenzverwalter“. Der erhält zwar in der Regel wegen einer angeordneten Postsperre die Post sowieso, aber sicher ist sicher.

    Beim VOB-Vertrag erübrigen sich in der Phase nach Antragstellung und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Fristsetzungen und Kündigungsandrohungen. Bei einer zulässigen und begründeten Insolvenzantragstellung kann der Bauherr nach § 8 Absatz 2 VOB/B kündigen. Wenn es sich um einen Fremdantrag handelt, also nicht die Baufirma selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat, sollte danach auf jeden Fall sicherheitshalber abgewartet werden, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird und ob evtl. gegen den Eröffnungsbeschluss Rechtsmittel eingelegt wird, bevor anderweitige Bauverträge geschlossen werden. Auch der Bautenstand im Kündigungszeitpunkt sollte sachverständigenseits festgestelt und dokumentiert werden, was aber bei eurem Bauvorhaben natürlich kein Problem ist.

    Wenn man sich schon im zeitlichen Bereich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens befindet, muss der Insolvenzverwalter mit großzügiger, angemessener Frist gemäß § 103 Absatz 2 InsO aufgefordert werden, sein Wahlrecht auszuüben, ob er den Bauvertrag erfüllen will.

    Für den VOB-Vertrag gibt es zwar auch für die Zeit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Urteil des OLG Bamberg, dass auch dann noch eine Kündigung nach § 8 Absatz 2 VOB/B u.U. möglich sei (OLG Bamberg, Urteil vom 12. April 2010 – 4 U 48/09), aber diese Meinung hat sich, wie es scheint, in der Rechtsprechung bislang nicht durchgesetzt.
     
  16. #16 Gast56083, 22.02.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    @ Ralf W.: nicht ganz. Es war bei uns ein verdecktes Bauherrnodell (habe ich erst durch den Anwalt erfahren). Also einseitige Unterzeichnung des Bauvertrags durch den BH über die Bau Leistung beim Bauconsulter. BU zeichnet erst nach Notartermin für Grundstück gegen, um zwei getrennte Geschäfte zu erhalten ( in der Theorie).
    Bei uns hat eben der BU noch nicht gegengezeichnet, weil kurz nach dem Notartetmin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Prüfung des Vertrags hat die RA eben entschieden, dass dringend widerrufen werden sollte (es gab eine Klausel im Vertrag, ab wann dieser wirksam wird: Unterzeichnung durch Prokurist)
    Daher war es Widerruf und keine Kündigung.
     
  17. msbo14

    msbo14

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    Ich möchte euch allen nochmal für die aufmunternden Worte danken! Wie gesagt, wir können uns glücklich schätzen, dass mit dem Bau noch nicht begonnen wurde. Andere Bauherren haben deutlich größere Probleme als wir... Wir machen uns jetzt nicht verrückt und warten einfach den Termin mit dem Anwalt am Mittwoch ab.

    @ Ralf Wortmann: Das Insolvenzverfahren ist noch in der Antragsprüfung. In unserem Bauvertrag steht immer mal wieder was von VOB...

    Ein schönes Wochenende wünschen wir!
     
  18. H.PF

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    Habt ihr die VOB ausgehändigt bekommen?
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 22.02.2014
    Ralf Wortmann

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    Kommt bei dieser Sachlage nicht drauf an. Wenn die Baufirma in einem Vertrag, dessen Text sie stellt, die Geltung der VOB vereinbaren will, dies aber nicht wirksam tut, da sie die VOB nicht dem Vertrag beifügt, kann sie sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, dass die VOB nicht gilt.

    Der AG kann sich also die Rosinen aus der VOB aussuchen, hier z.B. den § 8 Absatz 2 der VOB/B.
     
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