Erhaltungsaufwand bei neu gebautem Reihenmittelhaus

Diskutiere Erhaltungsaufwand bei neu gebautem Reihenmittelhaus im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, zusammen! Meine Frau und ich überlegen, vom Bauträger ein neu zu bauendes Reihenmittelaus mit Flachdach zu erwerben. Es verfügt über ein...

  1. #1 Rahbari, 25.02.2014
    Rahbari

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    Hallo, zusammen!

    Meine Frau und ich überlegen, vom Bauträger ein neu zu bauendes Reihenmittelaus mit Flachdach zu erwerben. Es verfügt über ein Obergeschoss und einen Keller. Ca. 120qm reine Wohnfläche + 60qm Keller. KfW70 Stand mit Geothermie/Wärmepumpe auf der Anlage des Bauträgers (zusätzlicher Abschluss eines Wärmeliefervertrages erforderlich). So schaut das Teil aus (es ist das weiße):

    [​IMG]
    (C) Wohmkompanie

    Gehe ich von den aktuellen Grundstückspreisen aus, entfällt auf das 250qm-Grundstück ca. 220.000 EUR; für das Haus, die kompletten Außenanlagen (Carport, Holzterrasse, Zäune, Bepflanzung) und den Gewinn des Bauträgers ca. 280.000 EUR, wobei dieser das Grundstück sicherlich günstiger erworben hat.

    Nun frage ich mich, mit welchen Instandhaltungskosten ich rechnen sollte, wann die ersten größeren Investitionen anstehen und ab wann man spätestens Betrag X zurücklegen sollte; gerne würde ich in den ersten Jahren des Kredit maximal (sonder-)tilgen.

    Die üblichen Faustformeln helfen mir nicht so richtig weiter, weil es sich ja um ein "eingemauertes" Reihenmittelhaus handelt, es nagelneu sein wird, über ein Flachdach verfügt und nach modernen Standards gebaut ist.

    Besten Dank für die Unterstützung! :)
     
  2. #2 Rahbari, 25.02.2014
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    Ich weiß nicht, ob es von Relevanz ist: Die Ausstattung des Hauses selbst halte ich für ein Bauträger-Projekt für überdurchschnittlich: 2,90m Deckenhöhe, Keller, große Holzfenster mit Alu-Schalen außen, dezentrale kontrollierte Lüftung, Fußbodenheizung, Parkett überall bei auf Küche/Bad, bodentiefe Dusche, Zweit-WC mit Dusche, Oberlicht im Flur des OG.
     
  3. #3 mastehr, 25.02.2014
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    Was passiert, wenn die Wärme jedes Jahr 30% teurer wird? Gibt es Alternativen?

    Wen gehört das Dach? Wem gehören die Fenster?
     
  4. #4 Rahbari, 25.02.2014
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    Das Grundstück ist realgeteilt; Grundstück und Haus, inkl. Dach sind also 100% unserer Eigentum. Nix Sondernutzungsrecht etc.

    Alternativer Energiebezug wird schwierig. Allerdings sind wir 2fach abgesichert: zum einen gibt es eine Klausel, wonach die Energiekosten nicht höher sein werden, als der jeweilige Grundversorger. Zum anderen gibt es bei Preiserhöhungen im Energiebereich relativ strenge Rechtsprechung. ;)
     
  5. #5 Gast036816, 25.02.2014
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    Gast036816 Gast

    was empfiehlt der bauträger an rückstellungen?
     
  6. #6 Rahbari, 25.02.2014
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    Habe ich noch nicht gefragt, danke für den Tipp.:bierchen:

    Mich würden aber Praxiserfahrungen aus dem Forum interessieren. Die Peters'sche Formel, bei der ich im Jahr auf fast 5000 EUR käme, überzeugt mich bei einem Neubau-RMH nicht. Was ist von § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung zu halten?

    (2) Als Instandhaltungskosten dürfen je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden:
    1. für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres weniger als 22 Jahre zurückliegt,
    höchstens 7,10 Euro,
    2. für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 22 Jahre zurückliegt,
    höchstens 9 Euro,
    3. für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 32 Jahre zurückliegt,
    höchstens 11,50 Euro.

    Da käme ich bei 120qm Wohnfläche auf 850 EUR/Jahr.
     
  7. #7 feelfree, 25.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    So aus dem Bauch raus würde ich sagen, 850€/a reichen in den ersten 10-15 Jahren locker.
    In den ersten 5 Jahren greift ja noch die Gewährleistung.
    In unserer Eigentümergemeinschaft mit 9 Wohnungen Bj. 2003 zahlen wir 4€/qm*a an Rücklagen. Davon sind jetzt nach 11 Jahren noch mehr als 95% da.
     
  8. Julius

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    - Immer-am-teuersten-Fernwärme?
    - Nach-oben-offen-Strom?
    - Oder Geht-noch-so-Gas?
    Aber was ist dabei mit dem Anlagenwirkungsgrad?
     
  9. R.B.

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    Das war doch die Geschichte mit der Fernwärme. Ist das irgendwie geklärt, wer da was und wie zahlen muss? Wenn ich mich richtig erinnere, dann wird doch ein langfristiger Vertrag geschlossen. Da sollte dann schon sehr genau festgelegt sein, was für Wartung, Betrieb etc. anfällt bzw. wer sich wie an den Kosten beteiligen muss.
    Da werden gerne mal Investitionskosten auf die nächsten Jahre verteilt damit das auf den ersten Blick günstiger aussieht.
     
  10. #10 Gast036816, 26.02.2014
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    Gast036816 Gast

    ich habe zahlenwerte, die nach beendigung der gewährleistung beginnend mit 0,20 % der herstellkosten im 6. jahr nach fertigstellung sich bis zum 10. jahr nach fertigstellung auf 1,20 % der herstellkosten steigern und dann im mittel mit 1,00 % der herstellkosten an jährlichen instandhaltungssummen bis zum 20. jahr nach fertigstellung aufzuwenden sind. die zahlen sind jedoch von 1986 und stammen aus dem wirtschaftsbau bei ausführung in gehobener qualität. bei ausführung in minderer qualität sind die %-werte wesentlich höher. an den %-werten wird sich nicht viel verändert haben.

    nach 20 - 25 jahren kann der eine odere andere modernisierungsaufwand dazu kommen.
     
  11. #11 Rahbari, 26.02.2014
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    Danke für den Hinweis. Das wären bei ca. 250.000 EUR Herstellkosten in den ersten 5 Jahren 500/Jahr und ab dem 6 Jahr dann 3000/Jahr.
     
  12. #12 Gast036816, 26.02.2014
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    Gast036816 Gast

    nöö, ab dem 6. jahr 500 €, ab dem 10. etwa 3.000 € p. a.
     
  13. #13 Rahbari, 26.02.2014
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    Sorry, wer lesen kann... ;)
     
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