Baulast auch nach Abriss gültig?

Diskutiere Baulast auch nach Abriss gültig? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; tipp: nehmen sie schonmal nicht den dühlmeyer als Architekten, sonst haben sie nachher einen schwarzbau, weil der den Rohbau hochziehen würde ,...

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  1. #21 Gast036816, 27.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bogenmann - jetzt hast du deinen bogen wirklich überspannt. dein geschriebener blödsinn kommt einer öffentliche diffamierung nahe. welche gedanken treiben dich um, dass du solchen quatsch schreiben musst?

    fakt ist doch, dass in deutschland zum wegfall einer baulast ein vorgang geschaffen werden muss, d. h. es muss ein antrag zum wegfall der baulast in gang gesetzt werden werden. das geht nicht unbedingt automatisch und setzt sich nicht von alleine in gang.

    wenn deine schrägen gedanken dir den kopf vernebeln, zwing das nächste mal deine finger nicht mit der tastatur zu kontakten!
     
  2. Bowman

    Bowman

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    erstmal sorry! ich wusste nicht das in Stuttgart die NBauO gilt. aber das ist ja auch egal weil zweitrangig.

    es geht ja um die Baulast: auch wenn ihr es nicht verdient habt, habe ich nochmal extra für euch einen beitrag dazu von einem fachanwalt ergoogelt:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Loe...en-den-Willen-des-Beguenstigten---f34640.html

    zitat: "Eine Aufgabe der Baulast kann nur durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde erfolgen gem. § 89 Abs. 3 BauO. Gemäß § 89 Abs. 3 BauO ist der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Da das betreffende Bauvorhaben nicht verwirklicht wurde, besteht kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast. Somit ist diese zu löschen. "


    auch der Landkreis Diepholz äußert sich wie folgt:

    "
    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Baulast löschen, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
    ..
    Ein öffentliches Interesse an einer Baulast besteht dann nicht mehr, wenn sich entweder die Rechtslage ändert oder sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben (z. B. bei Abbruch eines Gebäudes, dass im Grenzbereich errichtet worden war und hierfür eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen wurde).
    "

    fakt ist doch.. das ich direkt im ersten beitrag dumm angemacht werde und von euch nichts kommt außer beleidigungen, wie "Unfug", "quatsch", "schräge gedanken"
    aber wenn es um quellen geht, wird die luft ganz dünn

    leider muss meine seine Meinungen immer hinterfragen. dazu eignet sich hervorragend eine internetsuchmaschine. nur weil sich immer die gleichen 5 leute hier einig sind, heißt das nicht dass man automatisch immer recht hat.
     
  3. Bowman

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    Eine Diffamierung ist übrigens pauschal zu behaupten der User Bowman stets Unfug schreibt

    Zitat: "Ich kenne es so, dass Bowman Unfug schreibt!"

    Damit will der User Dühlmeyer alle meine Beiträge bewusst generell in Frage stellen! das ist die klassische Forum der Diffamierung, weil es hierbei um Ehrverletzung geht.
    Das ihm dann parteilich zur Seite gestanden wird und ich wieder verwarnt werde, obwohl er Aggressor und Ersttäter ist, nennt man dann übrigens klassisch Mobbing
     
  4. #24 Gast036816, 28.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bogenmann - was soll man da jetzt drauf antworten, außer dass du uneinsichtig bist?!
     
  5. Bowman

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    und wo sind jetzt die seriösen quellen damit ich meine uneinsichtigkeit einsehen kann? gerne bin bereit dann ein fehler zuzugeben

    nochmal kurz zusammengefasst

    meine these:
    Gebäude wird abgerissen, Baulast muss wegfallen ,da öffentliches rechtliche Belange nicht mehr bestehen. Ein Antrag ist nicht nötig, weil das Bauamt das aktiv prüfen muss


    eure these:
    die baulast fällt wenn der nachbar das beantragt. ist er bei abriss und neubau aufweltreise, hater pech und steht vor einer neuen wand im garten wenn er wieder kommt


    eure these würde mir persönlich sogar besser gefallen, da wäre ich nutznießer:)
    weil ich zb ein grundstück habe wo auf dem nachbargrundstück eine eine 6m abstandsflächenbaulast eingetragen ist
    leider darf ich dem nachbarn keine 7,5 m hohe Wand auf die Grenze setzen, wo jetzt die 3m hohe Wand steht.

    aber vllt gebe ich ihnen mal die nummer des entsprechende bauamtes. wenn sie für mich das mehrfamilienhaus auf der grenze durchbekommen, dann sind sie genau der richtige mann für mich.
     
  6. #26 Gast036816, 01.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich zitiere deinen geschriebenen tüddelkram gerne noch einmal. die quelle kannst du gerne bei dir selbst suchen.
     
  7. Bowman

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    Nachgewiesen und mit Quellen belegt ist ja nun mal, dass meine These korrekt ist und diese zu Unrecht als "Unfug" diffamiert wurde.

    Fassen wir zusammen: ich liefer eine gute info, werde beleidigt, konter das, dann wird rumgeheult, ich werde kindergartenmäßig verwarnt, liefer die seriösen quellen nach und seitdem sieht es hier im thread aus wie high noon in tombstone.. tja warum wohl? sonst wird hier jeder thread innerhalb von 30sekunden zugespammt

    http://www.columbiaranch.net/Western a/images/HIGH_NOON-60.jpg

    währenddessen wird wahrscheinlich gerade hintenrum wieder beim admin irgendwie rumgepetzt um gründe zu findem meinen verwarnhcounter hochzutreiben.
    ich mein freunde.. merkt mal was. ihr seit doch erwachsene gestandene Männer.... verhält man sich dann so?
    immerhin möchte ich mich fürs gute Entertainment bedanken an dieser stelle
     
  8. #28 Gast036816, 01.03.2014
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    die frage solltest du dir selber stellen! gekontert hast du nicht, statt dessen du hast mit kakophonie angefangen.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn S I E ein Mann mit A.... in der Hose wären, würden Sie mir Ihre reale Identität enthüllen, um die juritischen Folgen Ihres Tuns auszuhalten!

    Im Übrigen - wo haben Sie Ihre These, bei Abriss des Gebäudes entfaller die Baulast "automatisch", belegt????
    Der Anwalt sagt genau das, was die mit Fachwissen hier gesagt haben - kann auf Antrag entfallen! Aber nach Anhörung der Betroffenen. Und in der können Gründe zum Bestand der Last aufkommen - oder eben nicht.
     
  10. #30 the motz, 02.03.2014
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    IP-logg und gut is es...
    Da braucht's auch keine realen Namen im Forum...

    Btt:

    :popcorn:

    Wartet mit der gegenseitigen verklagerei noch etwas zu!
    Beflegelt euch lieber hier noch etwas- ist für euch beide billiger und der Rest des Forums hat auch noch seinen Spaß dabei!
     
  11. Bowman

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    Der Anwalt sagt nicht dass was man gerne lesen möchte. der sagt nämlich ganz genau:

    "Eine Aufgabe der Baulast kann nur durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde erfolgen gem. § 89 Abs. 3 BauO. Gemäß § 89 Abs. 3 BauO ist der Verzicht zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht."

    Der Verzicht IST also zu erklären von der BAUAUFSICHTBEHÖRDE WENN das öffentliche Interesse nicht mehr besteht.
     
  12. Bowman

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    Dazu dann das Zitat vom Landkreis Diepholz

    "Ein öffentliches Interesse an einer Baulast besteht dann nicht mehr, wenn sich entweder die Rechtslage ändert oder sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben (z. B. bei Abbruch eines Gebäudes, dass im Grenzbereich errichtet worden war und hierfür eine Baulast auf dem Nachbargrundstück eingetragen wurde)."

    Rundet das Ganze ab.
     
  13. Bowman

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    Eure Argumentation wird auch nicht besser, wenn man mich beleidigt, verwarnt, droht oder sonst wie denuniziert und die eigenen Aussagen irgendwie verwäscht
    Fakt ist: Meine aussage war kein Unfug, genau wie allen anderen nicht dich hier im Forum tätige!
    In Zukunft möchte ich in anderen Threads nicht gestört werden beim Posten, außer man hat eine Quelle zur Hand die fehlerhafte Aussagen konkret belegt. Gerne gestehe ich dann natürlich den Fehler ein. Das ist selbstverständlich klar!

    Wie gesagt.. mein Angebot mit der Grenzbebauung steht immer noch. Gerne dann Abrechnung nach HOAI + Zuschläge! Wer möchte den Fall übernehmen?
     
  14. Taipan

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    Hör auf zu faseln. Eine Baulast wird NICHT automatisch gelöscht. Oder glaubst Du, dass die Tanten im Amt nicht besseres zu tun haben als millionen und abermillionen Baulasteinträge täglich inhaltlich durchzuforsten und INHALTLICH zu kontrollieren .... Wenn Du DAS glaubst, bist du *zensiert*.

    Der Anwalt schreibt nicht darüber, wann, warum und wie der Verzicht zu erklären ist .... Darüber steht aber Bspw. in $83: Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Auch steht bspw. in der vwvsächsbo 83.3., dass das Bauamt sich eine scheiss um das Baulastenverzeichnis kümmert, solange keiner nachfragt - sogar explizit einen Antrag stellt. Also geht da gornix automatisch.


    Ende der Diskussion. Und hör jetzt entgültig auf zu faseln - es reicht. Wer google bedienen und lesen kann, kann nämlich offensichtlich noch nicht unbedingt verstehen.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
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    Uiuiui - da sollte ich wohl mal ganz schnell eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Bauordnungsamt der Stadt Hannover einreichen, dass die die Baulast zu Gunsten unserer Nachbarin nach der Novelle der NBauO noch nicht gelöscht haben.

    :mega_lol: :mega_lol:

    KANN = muss nicht!!!!
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    [​IMG]

    Ihre ladungsfähige Anschrift steht immer noch aus!
     
  17. Bowman

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    trotz des Herrn Taipans fragwürdigen Unterton gehe ich gerne darauf ein, da ich auch hier den Anwalt gerne rezitiere. Richtig, die die Nachbarn werden angehört, ABER
    "Auch wenn der Nachbar sich gegen die Löschung der Baulast im Rahmen der Anhördung ausspricht, kann diese gelöscht werden. Die Bauaufsichtsbehörde trifft hier die Entscheidung," ...natürlich auf Basis des öffentlich rechtliches Interesse.

    also ihre These ist jetzt: wenn ein Baugesuch eingereicht wird, prüft das Amt nicht die Nachbargrundstücke nach Baulasten ab, weil die "Amtstanten" da keine Zeit für haben ???????????????

    wo ich ihnen recht gebe ist tatsächlich, dass nicht nachträglich im bestand nach überflüssigen Baulasten gesucht wird. auch meine 6m Baulast könnte in eine 3m Baulast geändert werden aufgrund der Änderung der Rechtslage, gilt auch für Ihren Nachbarn in Hannover, klar!!!
    Aber es ging ja um den Gebäudeabriss! Siehe Thread. Man kann nicht solange das Thema umschiffen, bis man irgendwas gefunden hat, was nicht passt.
    Ich habe ganz konkret auf die Frage des TE geantwortet und vertrete meine These seitdem.
    Ich habe nie gesagt, dass in deutschen Ämtern täglich nach überflüssigen Baulasten im Bestand gesucht wird. Warum versuchen Sie mir also solche Aussagen unterzuschieben?

    nochmal zur Quellenanalyse: Ihr pickt immer einzelne Wortfetzen und Phrasen aus dem Zusammenhang raus. ihr müsst natürlich den Link mit kompletter Quelle liefern! Sieht sonst irgendwie komisch aus
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier wird nicht untergeschoben, hier wird nur auf Ihre Behauptung:
    Bezug genommen.
     
  19. Taipan

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    @nicht Ralf :-):Und das genau ist der Schwachsinn, den DU erzählst.

    der TE schreibt als Baulasteintrag:

    Der Eigentümer des Grundstückes..... verpflichtet sich zu Gunsten des Grundstückes.... sein Grundstück in einem Abstand von 6,00 Metern von dem geplanten Wohnhausanbau unüberbaut zu lassen.

    DAMIT wäre es wurscht, wenn er seine Bude wegreisst und neu baut, da DIESE Baulast nicht abhängig von einem Gebäude wäre ... Also passiert mit der Baulast NICHTS. Im Gegenteil, er könnte, wenn wahr sei, was er schreibt, sogar größer und/oder näher dran bauen ...

    DEINE AUSSAGE, DASS BAULASTEN AUTOMATISCH ENTFALLEN IST EÌNFACH SCHWACHSINNIG UND OBENDREIN FALSCH! Selbst bei einem Abriss eines Gebäudes, für das explizit eine Baulast eingetragen wurde, muss die nicht nicht unbedingt entfallen, wenn ein Ersatzneubau auch in veränderter Form entsteht. ....
     
  20. Bowman

    Bowman

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    ja aber Sie haben dass in Bezug auf den bestand argumentiert in Ihrer Nachbarschaft und nicht auf den Abriss und Bauantrag. Wir müssen schon beim Thema bleiben.
    Abstandsflächenbaulast nach Gebäudeabriss und anschließenden Neubau lautet jenes!

    "Selbst bei einem Abriss eines Gebäudes, für das explizit eine Baulast eingetragen wurde, muss die nicht nicht unbedingt entfallen, wenn ein Ersatzneubau auch in veränderter Form entsteht. .... "

    Ok wenn das so ist Taipan! bitte wo ist die Quelle???? Urteile, sonstiges? Ich brauche das wie gesagt ja sogar in eigener Sache:)
    Neben aufrichtiger Dankbarkeit würde ich mich dann sogar entschuldigen, was natürlich selbstverständlich ist, wenn ich danebenliege.... :)
     
Thema: Baulast auch nach Abriss gültig?
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