Bauvoranfrage dubiose Entscheidung!??

Diskutiere Bauvoranfrage dubiose Entscheidung!?? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich bin neu hier und muss zugeben, dass mich die Verzweiflunghier her getrieben hat, denn ich habe folgendes Problem bei der...

  1. #1 Nairolf83, 27.02.2014
    Nairolf83

    Nairolf83 Gast

    Hallo Forum,

    ich bin neu hier und muss zugeben, dass mich die Verzweiflunghier her getrieben hat, denn ich habe folgendes Problem bei der Bauvoranfrage, zu dem ich gerne ein paar Meinungen/Erfahrungen hören möchte.

    Bauvorhaben im Bundesland Bayern.

    Wir planen den Bau in einem Baugebiet, in dem die verscheidensten Häuser stehen: Vereinsheim (Altbestand), Familienhäuser mit Satteldach u. Krüppelwalm: Also mit anderen Worten: Kunterbunt.

    Wir wollen nun ein Haus mit Pultdach bauen.
    Nachbarn haben Unterschrieben. Gemeinderat hat zugestimmt und alle Befreiungen abgesegnet.
    Nun hat nach langem Schweigen, das Bauamt den Antrag abgelehnt. Sie haben nochmal einen Vororttermin angesetzt. Und finden, dass unser Haus aus städtebaulicher Sicht
    nicht in passt!???

    Ist es üblich, dass sich das Bauamt noch groß für die Ansichten interessiert, wenn doch Nachbarn und Gemeinde zugestimmt haben???? Technisch ist ja alles soweit in Ordnung.
    Wir haben ja noch einen ganz anderen Verdacht. Da uns ein Gemeindebeschäftigter nicht so wohl gesonnen ist....

    Was meint ihr dazu?

    Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!
     
  2. #2 Baufuchs, 27.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Offensichtlich gibt es einen Bebauungsplan, denn sonst macht der Begriff "Befreiungen" keinen Sinn.

    Das Bauamt kann einer Befreiung zustimmen, muss aber nicht.
    Einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zu einer Befreiung gibt es nicht.

    Aus §31 BauGB:

    Hier hält das Bauamt die Abweichung offenbar für städtebaulich nicht vertretbar.
     
  3. #3 Thomas B, 27.02.2014
    Thomas B

    Thomas B

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    Hier könnte man aber auch nachfassen.

    Frage: was ist denn erlaubt???

    Sind z.B. nur Satteldächer erlaubt und es sind schon diverse Befreiungen bewilligt worden
    , dann könnte man da ansetzen.

    Ist aber zB "kunterbunt" gewollt, nur eben Pultdächer sind nicht gewollt -egal warum- dann wird es schwierig.

    Es wäre also hilfreich zu klären was erlaubt ist. Dann kann man abwägen ob die eigene Befreiung wirklich städtebaulich vertretbar ist oder nicht. Was sagt denn der Architekt/ Planer dazu, der das entworfen und eingereicht hat dazu? Er hat doch sicher im Vorfeld recherchiert und geklärt was gehen müßte (und was nicht).

    Im zweiten Arbeitsgang könnte man dann sehen wie viele Häuser schon Befreiungen erhalten haben und wie diese sich städtebaulich vertragen.

    Für eine echte Beurteilung sind aber die Informationen i.A. etwas zu dürr.
     
  4. #4 Gast036816, 27.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    muss es denn ein pultdach sein? gestalterisch sind das in einem siedlungsensemble kein brüller. du erweiterst das kunterbunte der dachlandschaften.

    welche dachformen sind nach b-plan zulässig? übersteigt dein pultdach u. u. die zulässige firsthöhe?

    ansonsten wie Thomas - die infos sind zu dünn, um etwas konkreteres sagen zu können. wenn der gemeinderat ja sagt, dann heisst das noch lange nicht, dass diese entscheidung richtig ist.
     
  5. #5 Nairolf83, 27.02.2014
    Nairolf83

    Nairolf83 Gast

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
    Ja, es gint einen Bebauungsplan, der ein Satteldach mit 30-48° vorschreibt.
    Ja, es gibt diverse Häuser, die von dieser Form abweichen, aber laut Amt keine Befreiiung benötigt haben. zb: das Vereinsheim mit Ethanit-Flachdach. Aber das stand schon vor dem Bebauungsplan..
    Ja, mein Architekt und ich haben uns sowohl bei der Gemeinde, als auch bei der zuständigen Sachbearbeterin schlau gemacht ob die Möglichkeit für Befreiung besteht.
    Beide Parteien haben uns zu verstehen gegeben, dass nichts dagegen spreche, woraufhin wir eine Voranfrage eingreicht haben.
    Letzte Woche habe ich sogar telefonisch noch positive Rückmeldung von der Sachbearbeiterin erhalten und nun wurde von höherer Stelle abgelehnt.
     
  6. #6 Nairolf83, 27.02.2014
    Nairolf83

    Nairolf83 Gast

    zur Ergänzung.
    Ja es sollte ein Pultdach sein. a) stark geneigter Hang und wir wollen eben das oberste Stockwerk voll nutzen und b) es gefällt uns einfach :-)
    Wie gesagt, eine "Hausgruppencharakteristik" liegt nicht vor. Bei Weitem nicht! :-) Klar erweitere ich das bunte Dächerallerlei nun um ein weiteres.
    Aber ich gebe ja schließlich Geld dafür aus:-D
    Aber im Ernst. Ich verstehe ja die grundlegenden Argumente und bin mir durchaus bewusst, dass das Bauamt, letztenendes der Entscheidungsträger ist.
    Ich komme mir nur etwas veralbert vor, nachdem immer alles positiv beantwortet wurde und man sich Arbeit, Mühen und Kosten macht und kurz vor knapp
    sich plötzlich doch noch jemand für das Städtebauliche Bild am Dorfrand in der Provinz interessiert.
    Viellicht seh ich das Ganze auch einfach mit zu starker "Bauherren-Brill"
     
  7. #7 Bauliesl, 27.02.2014
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    Wenn Deine Nachbarn der Befreiung zustimmen kann das zwar helfen, muss aber nicht.
    Und leider (oder manchmal auch Gott sei Dank) gilt bei Entscheidungen über Befreiungen "Ober sticht Unter".
    Heißt im Klartext, dass das Landratsamt (ich nehme mal an, dass es die Konstellation ist) den Gemeinderat überstimmen kann.
    Ich verstehe, dass man sich als Bauherr so manches Mal ungerecht behandelt fühlt, aber in Deiner Argumentation "kunterbunt" sehe ich einen entscheidenden Fehler:
    - Satteldach - also konform mit dem Bebauungsplan
    - Krüppelwalm - also eine (evtl. geringfügige) Befreiung
    - Flachdach auf dem Vereinsheim - vor dem B-Plan errichtet, also nur bedingt relevant

    Also bleibt da nicht mehr viel "kunterbunt"....
    Gruß, Liesl
     
  8. R.B.

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    Vielleicht hat sich doch jemand beschwert? Vielleicht sogar jemand der schon unterschrieben hatte, damit er nicht als böser Nachbar dasteht, der aber insgeheim damit nicht einverstanden war?

    Es kann viele Gründe geben. Diese herauszufinden wird aber schlichtweg unmöglich sein. Man kann jetzt versuchen nachzuhaken, warum abgelehnt wurde, ob ein Kompromiss möglich ist etc. , aber ob man damit erfolgreich sein wird, das ist fraglich. Fakt ist, wenn der B-Plan ein Satteldach vorgibt, dann wird es schwer hier eine Befreiung zu bekommen, wenn irgendwo jemand ist der dagegen schießt.
     
  9. #9 ralf9000, 27.02.2014
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    Mann kann auch relativ einfach ein Pultdach in ein asymmetrisches Satteldach wandeln, einfach den letzten oberen Meter des Pultdaches wieder nach unten gehen lassen und so einen First formen. Auf der einen Seite ist das Satteldach dann sagen wir mal 7-9 Meter, auf der anderen eben nur 1 Meter. Die Art der Nutzung ist innen, insbesondere bei Hanglage, vergleichbar, optisch kann dies auch gut aussehen. Läßt dies Euer Bebauungsplan zu?
     
  10. #10 Nairolf83, 27.02.2014
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    Nairolf83 Gast

    Nein das lässt er auch nicht zu. Der B-Plan ist von 1978.
    Ich verstehe ja, das Ober sticht Unter Pinzip. War mir von Anfang an klar. Aber irgendwer muss ja mal der Erste sein.
    Sonst würden wir ja imme rnoch in Höhlen hausen:-)

    Unter dem Strich interessiert mich eigentlich in erster Linie, ob das ernsthaft ein gängiges Verfahren ist, dass das
    Landratsamt, 25 km ins "Outback" fährt um sich einen städtebaulichen Eindruck zu verschaffen. Und das obwohl
    die Sachbearbeiterin bereits grünes Licht gegeben hat.

    Das ist eigentlich mein Problem. Befreiung hin oder her.
     
  11. #11 ralf9000, 27.02.2014
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    Was steht den genau drinn, eartum es nicht zugelassen ist? z.B. eine Definierte firstlinie, geliche Traufhöhen, ...? Einfach die Vorgabe Satteldach von Steigung A bis B, sagt ja noch nichts über die Symmetrie?
     
  12. #12 Bauliesl, 27.02.2014
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    Jep. Das kommt vor. Und zwar so rum genauso wie auch andersrum..... Manchmal erlaubt auch das LRA etwas, was der Gemeinderat nicht genehmigen wollte.....
    Und das Argument, dass wir dann noch in Höhlen hausen würden..... na ja....
    Überleg Dir eine etwas weniger emotionale Argumentation. Lass ein paar Straßenabwicklungen zeichnen und versuche so zu überzeugen, nicht durch "Stammtischargumente" ;-)
    Schließlich möchtest Du eine Befreiung von einem gültigen Bebauungsplan erwirken, Du hast aber keinen Rechtsanspruch drauf.
    Gruß,
    Liesl
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2014
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    Der übliche, aber sinnfreie Blödsinn, der da veranstaltet wurde:
    Mit der Gemeinde geklönt, die sagt Macht mal, also wird ein Antrag gestellt sinngemäß wie folgt:
    Und nun ist :wow, weils in die Hose gegangen ist. Bei mir nicht!

    So ein Antrag auf Befreiung/Ausnahme gehört mit Beispielen bereits erteilter Ausnahmen, Berechnungen, ggf. Zeichnungen usw. SAUBER begründet
    Dann muss das Amt nämlich darlegen, warum trotz der Präzedenzfälle keine Ausnahme gewährt werden soll!

    Das ist aber eigentlich unmöglich!

    So aber war das Schiffbruch mit Ansage. Capitano Schettino würde vor "Neid" erblassen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2014
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    Liesl, die Nummer ist durch. Die werden sioch jetzt mit Händen und Füssen wehren, ihre Ablehnung zurücknehmen zu müssen.
    So was muss im ersten Anlauf passen.
     
  15. #15 Bauliesl, 27.02.2014
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    Stimmt, Ralf, da hast Du Recht. Niemals nehmen die ihre Ablehnung zurück. Aber evtl. kann man ja noch ein paar Zugeständnisse erwirken....? Manchmal hilft ja auch die Taktik "guckt mal her, so dürfte ich bauen, wenn ich den B-Plan voll ausreizen würde... und ich will doch nur so bauen...". Kann funktionieren.
     
  16. #16 MoRüBe, 27.02.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Zitat: "wir wollten das obere Stockwerk voll nutzen"

    Spielt da evtl auch noch die Geschossigkeit eine Rolle?
     
  17. #17 floba arb, 27.02.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.02.2014
    floba arb

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    Ralf hat vollkommen recht. Wenn die Ablehnung da ist, kann man nur sehr schwer eine andere Entscheidung erreichen.
     
  18. #18 Nairolf83, 27.02.2014
    Nairolf83

    Nairolf83 Gast

    Schiffbruch erlitten?
    Ja natürlich haben wir uns schlau gemacht und sind nicht mit der Türe ins Haus gefallen.
    Natürlich haben wir Straßenansichten in 3D gezeichnet, um von vornherein zu veranschaulichen,
    dass es unserer Meinung nach ins Bild passt. Präzedenzfälle konnten wir natürlich keine Vorweisen,
    da wir in dieser Gemeinde nun mal die ersten sind, die ein solches Vorhaben planen.
    In der Nachbargemeinde gibt es natürlich ähnliche Baupläne und da stehen, Pultdachbauten.
    Nur haben wir uns die Mühe erspart, große Beispiele zusammenzuhäufen, da wir im Gespräch mit
    unserer Sachbearbeiterin (Bauamt) je bereits eine Zusage erteilt bekommen hatten.
     
  19. #19 Nairolf83, 27.02.2014
    Nairolf83

    Nairolf83 Gast

    Schiffbruch erlitten?
    Ja natürlich haben wir uns schlau gemacht und sind nicht mit der Türe ins Haus gefallen.
    Natürlich haben wir Straßenansichten in 3D gezeichnet, um von vornherein zu veranschaulichen,
    dass es unserer Meinung nach ins Bild passt. Präzedenzfälle konnten wir natürlich keine Vorweisen,
    da wir in dieser Gemeinde nun mal die ersten sind, die ein solches Vorhaben planen.
    In der Nachbargemeinde gibt es natürlich ähnliche Baupläne und da stehen, Pultdachbauten.
    Nur haben wir uns die Mühe erspart, große Beispiele zusammenzuhäufen, da wir im Gespräch mit
    unserer Sachbearbeiterin (Bauamt) ja bereits eine Zusage erteilt bekommen hatten.

    Und die Geschossigkeit, sowei Überschreitung von Fassadenhöhen, resultiert selbstverständlich aus der gewählten Dachform
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Irgendwie schreibst Du etwas wirr.

    Mal gibts in Eurem Baugebiet Ausnahmen, dann im Nachbarort, mal nur die Dachform, nun auch noch Fassadenhöhen & Geschossigkeit.

    1) Wer so viel Ausnahme will, muss sich mal vor dem Grundstückskauf ein wenig informieren. B-Pläne sind ja nun mal kein Klopapier oder ein Wahlprogramm (deren Halbwertzeit endet am Wahltag um 18:01).
    Es sind rechtsverbindliche Richtlinien. Dazu gibt es höchstrichterliche Urteile, dass diese nicht beliebig ausgehebelt werden dürfen!

    2) Was ist Eure Begründung dafür, dass die Genehmigungsbehörde Euch so weit entgegen kommen soll? (Ausser, will ich brauch ich find ich schick)?
    Welche schlagenden Argumente, der die Gemeinde folgen muss, habt Ihr???

    3) Wie hat denn der Planer die Chancen eingeschätzt??
     
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