Bauvoranfrage dubiose Entscheidung!??

Diskutiere Bauvoranfrage dubiose Entscheidung!?? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hier ist ein dubioser Fragesteller, der salamimäßig mit der Wahrheit rausrückt. Sowas liebt keiner. Erst Pultdach, dann II VG usw. usw. Und...

  1. #21 MoRüBe, 27.02.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hier ist ein dubioser Fragesteller, der salamimäßig mit der Wahrheit rausrückt.

    Sowas liebt keiner.

    Erst Pultdach, dann II VG usw. usw. Und wenn man da genauso schädelig beim Bauamt vorstellig geworden ist, dann isses gar kein Wunder, daß die abgelehnt haben. Und dann diese Verschwörungstheorien :mauer
     
  2. #22 Nairolf83, 27.02.2014
    Nairolf83

    Nairolf83 Gast

    Vielen Dank für die nette Gratisberatung hier:
    Meine Eingangsfrage war, ob es üblich ist dass das Bauamt Vorortbesichtigungen macht.
    Da habe ich wohl salamimäßg vergessen, den Luftdruck zum Zeitpunkt der Anfrage zu erwähnen.....
     
  3. Julius

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    Nun verstehe ich die Relevanz nicht!
    Was spielt diese Frage für eine Rolle?
    Ob die ihre Ablehnung durch Augenschein oder Glaskugellesen erdacht haben...

    Ich sag mal: Es kommt vor.
    Bei mir sind die z.B. angerückt, nur weil das Gebäude nen neuen Anstrich (in etwas anderer Farbe als vorher, aber ganz gesittet) bekommen sollte!
     
  4. #24 MoRüBe, 27.02.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sag mal, weisst Du nicht mehr was Du schreibst? besser, geschrieben hast?

    Verkohlen können wir uns alleine hier.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Es ist üblich, wenn es für nötig erachtet wird.
    Ich würde es andersrum sehen - man macht sich immerhin noch die Mühe, es vor Ort zu besichtigen, statt es vom Sessel aus wegzuwischen.

    Zum Rest äussere ich mich nicht, das verbietet mir meine Kinderstube (und mein Rechtsbeistand ;))
     
  6. #26 Baufuchs, 27.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer weiß, was in der Begründung für den Befreiungsantrag geschrieben wurde.

    Wenn da auch in Richtung "kunterbunt" argumentiert wurde, ist es nicht verwunderlich, wenn sich die Genehmigungsbehörde ein Bild in der Örtlichkeit verschafft hat.

    Dann kann da auch nicht mit "Entscheidung am Schreibtisch" argumentiert werden.

    Nachtrag:
    Ralf war schneller
     
  7. #27 Gast036816, 27.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jetzt bewegen sich die beamten mal, da ist es auch schon nicht mehr recht!
     
  8. #28 Baumark, 01.03.2014
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    Hallo @Nairolf83,

    Pultdach ist in Bayern meist schwierig, ich baue selbst dort, wenn Du zeitnah bauen möchtest, akzeptiere es und plane um.
    Vorher vereinbare einen Termin im LRA und bespreche die Umplanung für den Bauantrag, wie ich Dich verstanden habe, bislang nur Antrag auf Vorbescheid.

    Reale Fotos geben die Umgebungsbebauung/ Strassenansichten besser her, 3 D Zeichnungen sind nix für Behörden und deren Vertreter :-)

    Grüße
    Mark
     
  9. #29 malgucken, 01.03.2014
    malgucken

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    Hi.
    Frage in eine ähnliche Richtung. Wenn man den BPlan ein "wenig" verändern möchte, quasi ohne dass es Nachbarn tangiert, ein Einzelfall bleibt in diesem Baugebiet und der Gebietscharakter erhalten bleibt, und mit einigen Beispielen kommt, wo die Nachbarn/bzw. Bauträger im Auftrag der Stadt vor einigen Jahren dagegen verstoßen haben, z.B. private Grünfächen geschlossen, Winkel vom Dach anders, oder die Stadt mit Sraßenlaterne sind woanders, nicht wie eingemalt und weitere Punkte, kann man die Leute auf dem Bauamt dann leichter überzeugen wenn man z.B. eine andere Dachziegelform oder Gaube wählen möchte? Oder geht dass dann eher in Richtung petzen/verraten und wird einem übel genommen?
     
  10. nolu13

    nolu13

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    Wer liest hier eigentlich "Korrektur" ?
    Wenn die Gemeinde "ja" sagt und die genehmigten Anträge weiterleitet und dann contra entschieden wird ,hat ja wohl "einer " gepennt oder falsch formuliert oder hat einen schlechten Tag erwischt.
    Erfahrungsbericht:winken
     
  11. #31 Baufuchs, 01.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @malgucken
    Aus zu Unrecht gebauten Abweichungen vom Bebauungsplan kannst Du keine Rechte ableiten.
     
  12. #32 MoRüBe, 02.03.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nolu: die Gemeinde genehmigt nicht. Sie tut ihre Meinung kund. Sie nimmt Stellung aus Sicht der Kommune und Trägerin der Planungshoheit. Sie erteilt Ausnahmen und Befreiungen. Genehmigen macht die Genehmigungsbehörde aus fachlicher und vor allem rechtlicher Sicht. Das ist für Laien nicht einfach zu verstehen. Und vor allem sollten Laien nie (!!) auf fachlicher Basis diskutieren. Denn Laien hören vor allem nur das, was sie hören wollen. Und dann kommt sowas dabei raus.
     
  13. #33 malgucken, 02.03.2014
    malgucken

    malgucken

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    Wer sitzt denn in der Genehmigungsbehörde?
    Ein Mix aus den Leuten von den Baubezirken?
     
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