Rohbautreppe Ortbeton mit Antritt 12 cm und Austritt 26 cm zulässig?

Diskutiere Rohbautreppe Ortbeton mit Antritt 12 cm und Austritt 26 cm zulässig? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Sehr geehrte Damen und Herren, von unserem Nutzkeller zum EG führt eine als Rohbautreppe bezeichnete Ortbetonkonstruktion, welche im Antritt 12...

  1. #1 dummdidumm, 27.02.2014
    dummdidumm

    dummdidumm Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    von unserem Nutzkeller zum EG führt eine als Rohbautreppe bezeichnete Ortbetonkonstruktion, welche im Antritt 12 cm, die Zwischenstufen 19 cm und am Austritt 26 cm aufweist. Nun war in den Vorgesprächen von einer Stahlbetontreppe, welche ich als Fertigteil vor Augen hatte, die Rede. Wir hatten nicht vor diese mit Fliesen o.Ä. zu belegen. Je nach Ausführung ein wenig schleifen, grundieren und dann mit Epoxidharz den Beton beschichten. Mir ist auch klar, dass man nach Erhöhung, egal welcher Art, von 7 cm alle Stufen das passende Maß haben. Aber gerade dies wollten wir ja vermeiden!
    In allen Unterlagen wird auch erwähnt, dass wir keine Belegung wünschen und auch nicht selber planen. Da der Kellerbauer, für die Treppe verantwortlich, eine Tochter des GÜ ist, sehe ich auch die Kenntnis des Kellerbauers von den Estrichhöhen in Keller und EG sowie auch des Deckenaufbaus als gegeben an.

    Auch erscheint mir die Art und Weise, den Estrich auf den Austritt zu gießen und nicht an die Austrittsstufe heran, etwas ungewöhlich. Für mich als Laien kommt der Verdacht auf, dass die Aufbauhöhen des Estrichs vernachlässigt wurden und die Treppe einfach zu tief eingebracht wurde?

    Sind auch bei Rohbauten solche Unterschiede nicht außerhalb der DIN? Anbei ein paar Bilder, ich bitte auch um Meinungen bzgl. des Estrichs auf dem Austritt. Dieser ist ja schwimmend und dehnt sich aus. Ich frage mich, wie eine dauerhafte vertikale Verkleidung, z.B. Betonspachtel, der obersten Stufe erfolgen soll?

    Austritt 26 cm.jpg
    alle Zwischenstufen 19 cm.jpg
    Antritt 12 cm.jpg

    MfG
    dummdidumm
     
  2. #2 Kater432, 27.02.2014
    Kater432

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    Die Frage ist sicherlich was sagt die Ausführungsplanung dazu. Klar hätte bei so einer Treppe der Antritt 7cm höher ausgeführt werden müssen und der Austritt 7cm weniger. somit wäre dann der geplante Estrich im Keller und OG berücksichtigt worden. Dies ist hier nicht passiert.

    Die Frage also was für einen Vertrag habt ihr mit wem und was sagt dieser zu der Treppe aus. Dann kann man schauen wer das vermasselt hat und dafür gerade stehen muss.
     
  3. #3 stummel78, 27.02.2014
    stummel78

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    ...da hat sich doch jemand vertan, oder nicht? Beim Antritt sieht es ja noch so aus, als hätte man einen 12cm Fußbodenaufbau für den Keller bedacht, aber oben...?!
     
  4. #4 Gast036816, 27.02.2014
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    Gast036816 Gast

    ich fürchte, dass nix geplant wurde und die abmessungen der an- und austrittsstufen im rohbaumass verwechselt wurden.
     
  5. #5 dummdidumm, 27.02.2014
    dummdidumm

    dummdidumm Gast

    Vielen Dank für die zügigen Antworten.

    Der Vertrag für den Keller ist nach VOB, getrennt vom Hausbauer auch VOB, mit der Kellertochter abgeschlossen, lt. Vertrag: "Kellertreppe Stahlbeton-Innentreppe ohne Belag".
    Der Fimenchef, auch der Bauleiter des Kellers, meint:
    "...wie auch von der Planung her vorgesehen, so gebaut, dass ein Belag in 5 cm bis 6 cm aufzubauen ist. Der Bau einer Treppe, gleich im fertigen Zustand ist nicht möglich, da zunächst das Haus aufgestellt werden muss und hierfür ein Ausgleichsmaß zum Unterfüttern der Wandelemente erforderlich ist. Erst nach Einbau des Estrichs im Keller und im Erdgeschoss mit entsprechenden Aufbau durch z. B. Fliesen kann das exakte Steigungsverhältnis auf jede Stufe aufgebaut werden..."
    Unsere Planung ist damit aber nicht gemeint, der Hinweis auf unseren geplanten "Anstrich" lautet: ...wäre hierfür auch ein Mörtelaufbau mit Trittschutzkante erforderlich." Ich hätte auch diesen ggf. erforderlichen Aufbau i.H.v. 1-2 cm auch in Eigenleistung erbracht, aber auf jeder Stufe 7 cm ausgleichen m.E. etwas zu viel verlangt.

    MfG
     
  6. #6 Gast036816, 27.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast doch an der planung bereits gespart!
     
  7. #7 dummdidumm, 27.02.2014
    dummdidumm

    dummdidumm Gast

    Das hätte ich dann gern etwas genauer. Weil ich mit einem Fertighausanbieter, welcher bundesweit seine Bauingenieure zur Kundenbetreuung hat, gebaut habe? Was gibt es denn noch idiotensichereres für den Kunden, als wenn Hausbauer, Kellerbauer, Planer und Ingenieure in einem Haus sitzen? Ich gehe da erst mal von den kleinsten Informationsverlusten bei der Planung aus!
    Oder zahlt man als Kunde bei einem Fertighausanbieter seit Neustem nicht mehr die Architekten und Bauingenieure?
     
  8. #8 ultra79, 27.02.2014
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    Du hast dich bereits mit dem Teufel eingelassen (aus Sicht einiger anwesender Architekten) :wow

    Dann wird gern auch mal unkonstruktiv nachgetreten - weil das das vorher nicht besser geplant wurde ist jetzt auch durch das mehrfache hinweisen auf diesen Fehler ja nicht mehr besser zu machen.

    Und wenn das dann mal vorbei ist, dann kommen hier durchaus immer wieder gute Tipps und Ratschläge... aber durch die ersten Phasen musst du durch...

    Was in deinem Projekt fehlt ist "der eigene Sachverstand", da alle Leute beim Fertighausanbieter erstmal für den arbeiten und nicht für dich. Aber selbst der selbst eingekaufte Sachverstand bewahrt einen nicht vor Fehlern... :bierchen:
     
  9. #9 Thomas Traut, 27.02.2014
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    Ob das ein Mangel ist, hängt in erster Linie vom Vertrag ab. Was war denn schriftlich vereinbart? Wenn Keller lt. Baubeschreibung, was steht da zur Treppe?
     
  10. #10 dummdidumm, 27.02.2014
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    dummdidumm Gast

    Ich zitiere aus meinem zweiten Post:

     
  11. Boergi

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    Nun, geliefert wurde ja auch eine Treppe ohne Belag. Du hast doch sicherlich Pläne zu dem Keller und der Treppe bekommen, was ist denn dort eingezeichnet?
     
  12. #12 Nutzername, 27.02.2014
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    Das hast Du doch auch bekommen.

    Edit: Ups, zu spät.

    Edit2: Wenn das Beschriebene bereits die gesamte vertragliche Vereinbarung darstellt (also kein Verweis auf Pläne, Maße o.ä.), dann ist genau das mit dem Kritikpunkt "fehlende Planung" gemeint.
     
  13. #13 dummdidumm, 27.02.2014
    dummdidumm

    dummdidumm Gast

    IMG_0613.jpg
    IMG_0615.jpg
    IMG_0616.jpg

    @Nutzername: Mehr als die Antworten lesen und und drauf reagieren kann ich auch nicht. Wenn ich hexen könnte, dann würde ich mir ein Luftschloss mit Paternoster aus dem Verließ zaubern.
     
  14. #14 Kater432, 27.02.2014
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    Auf dem einen Bild oben im Anfangspost sieht es auch so aus als ob der Estrich direkt auf die Bodenplatte gegossen ist. Laut Zeichnung sollte da doch Dämme dazwischen sein.

    Ebenso ist auf der Zeichnung aber zu sehen das 5cm Höhenunterschied als Belag zur Betontreppe eingezeichnet sind. Diese würden also als Belag fehlen. Ist ja sehr schön auch zu sehen.
     
  15. #15 Baufuchs, 27.02.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Treppe ohne Belag heißt nicht, dass eine obeflächenfertige (nur noch zu versiegelnde) Treppe geliefert wird.
     
  16. #16 dummdidumm, 27.02.2014
    dummdidumm

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  17. #17 dummdidumm, 27.02.2014
    dummdidumm

    dummdidumm Gast

    Wo kann man hier den editieren?

    @Baufuchs: Ich habe doch geschrieben, dass ich mit 1,2 oder auch 3 cm Aufspachtelung, Beschichtung oder Schleifarbeiten gerechnet hätte. Aber doch nicht mit über 7 cm zwingend erforderlichen Stufenaufbau! Irgendwie wird die Eingangsfrage ignoriert? Ist es zulässig? Toleranzen im Rohbau? Wenn ich keine Aufbau/Belag wünsche und auch später nicht plane, sind diese Aussagen für den Treppenbauer uninteressant?

    Wenn ich meine Bodenbeläge ob nun 7 mm, 11 mm oder 15 mm für die einzelnen Zimmer angebe und der Estrichplan daraufhin angepasst wirde, hatte ich ähnliches auch bei einer Treppe erwartet.
     
  18. #18 Nutzername, 27.02.2014
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    Also m.E. passt der Plan nicht zur Auführung gemäß Foto (und nicht nur wegen des bis an den Rand gezogenen Estrichs).

    Zu Deinen Wünschen (Austritt 19cm) passt er aber auch nicht, bzw. müssten zumindest auf den Steckbügelbereich noch 3cm drauf, um 19cm Austritt zu bekommen.
     
  19. #19 Gast036816, 27.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in der beschreibung beträgt die decke 20 cm, in der zeichnung sind es 16 cm. da geht es doch schon mal los.

    vergleich mal die ausführung mit der vorliegenden zeichnung. vielleicht findest du noch ein paar korken.
     
  20. #20 Nutzername, 27.02.2014
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    Sie wird ignoriert, weil es hier gar nicht um irgendwelche Toleranzen geht, sondern um eine von der Planung abweichende Ausführung. Allerdings passte diese Planung auch gar nicht zu Deinen Wünschen.
     
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