BAU BG kündigt sich an

Diskutiere BAU BG kündigt sich an im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; ... ein letzter Satz zu dem Thema soll noch geschrieben werden ... " Ich vertrete die Auffassung, daß auf alle Baumaterialien ein Aufschlag...

  1. peterr

    peterr

    Dabei seit:
    28.10.2005
    Beiträge:
    383
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    NRW
    ... ein letzter Satz zu dem Thema soll noch geschrieben werden ...



    " Ich vertrete die Auffassung, daß auf alle Baumaterialien ein Aufschlag erhoben wird, um mit dem Erlös die BG zu unterstützen oder im Allgemeinen die Berufskrankheiten für die Bauarbeiter zu unterstützen. Ferner wünsche ich mir auf alles Skiausrüstungen einen Aufschlag, um die nicht sportlichen Mitglieder vor Lasten zu schützen, die in Ausübung Ihrer überflüssigen Aktivitäten entstehen. Weiter wäre es wünschenswert, Eintrittsgelder auf den Besuch von Bordellen zu erheben, da hier eine nicht zu unterschätzende Infektionsgefahr herrscht. Im übrigen sollten demnächst auch auf Fahrkarten und Reisescheinen Abgaben gelten, die zur Unterstützung bei Unfällen und Krankheiten am Urlaubsort eingesetzt werden. Sportarten wie Hockey oder Fallschirmspringen bedürfen auf sämtl. Sportmaterial demnächst Abgaben"


    Ich, HERR PETERR, verwalte die Abgaben und verteile diese um.

    Wer ist so dumm und macht mit. Einen schönen Abend und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    P.S.: Beim Böllern in der Sylvesternacht nicht vergessen, die BG-Feuerwehr und Löscharbeiten erwartet gerne Ihre Anzeige.
     
  2. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Doch einer aus dem "öffentlichen Dienst" ... :respekt
     
  3. hapfel

    hapfel Gast

    Nö, eigentlich kann der Gesellschaft nix besseres passieren als Raucher. Lt. Studie der KK sind die Leben-Gesundheitskosten im Durchschnitt gleich; fast alles fällt während der letzten Lebensjahre an.

    Allerdings 'verbrauchen' Raucher im Schnitt vorher deutlich weniger Rente...

    Leuts, rauchts, damit die Rente stabil bleibt!
     
  4. #44 Fleischkuchen, 17.03.2006
    Fleischkuchen

    Fleischkuchen Gast

    Und nun?

    Habe der BG Bau geschrieben, dass wir längst fertig und schon eingezogen sind (was ja auch stimmt!) und eine Auflistung der einzelnen Gewerke mit den jeweiligen ausführenden Firmen beigelegt.

    Habe nun folgende Antwort bekommen:

    Sehr geehrter Herr XXXXX,
    ergänzend zu Ihren Angaben vom XXXXXXX bitten wir noch um Zusendung von Kopien der Werkverträge bzw. Rechnungen.
    Rechtsgrundlage ist §192 Abs. 5 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) in Verbindung mit §21 Abs. 2 SGB X.

    Das ist doch ´n Heidenaufwand.....!!! Was mache ich nun?

    Gruß,
    FK
     
  5. Rene'

    Rene'

    Dabei seit:
    13.11.2005
    Beiträge:
    914
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser
    Ort:
    NRW
    Hi!

    Mal kurz hier http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ nachgeschlagen:

    Da steht:

    5) Bauherren sind verpflichtet, auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind. Dazu gehören

    1. die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,

    2. die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

    Und da steht:

    § 21
    Beweismittel
    (1) Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere

    1. Auskünfte jeder Art einholen,

    2. Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,

    3. Urkunden und Akten beiziehen,

    4. den Augenschein einnehmen.

    (2) Die Beteiligten sollen bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Sie sollen insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zur Aussage, besteht nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist.



    Ich kann mich nicht daran erinnern das die Bau BG eine "Behörde" ist die das Recht hat §21 des SGB X anzuwenden.


    Du hast der Bau BG die ausführenden Firmen genannt. Damit hast Du deine Pflicht getan. Die Bau BG hat kein Recht die Werkverträge bzw. Rechnungen einzufordern.

    Diese Recht hat im Verdachtsfall (Schwarzarbeit) nur die zu ermittelnde Behörde.

    Gruß Rene'
     
Thema: BAU BG kündigt sich an
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Chaft. Co. Ltd mail

    ,
  2. wie kündige ich bg bau

Die Seite wird geladen...

BAU BG kündigt sich an - Ähnliche Themen

  1. Wohngebäude Versicherung kündigt nach Schadensmeldung - Verschweigt der Gutachter etw

    Wohngebäude Versicherung kündigt nach Schadensmeldung - Verschweigt der Gutachter etw: Hi, Bei meiner Wohngebäudeversicherung sind Tierbisse aller Art mitversichert. Unser Neubau (Porenbeton) ist noch unverputzt und leider hat...