Schiefe Decke über Türsturz

Diskutiere Schiefe Decke über Türsturz im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Leser, ich hätte gern eine Einschätzung zu meiner schiefen Decke. Auf Breite der Zarge (126 cm) fällt die Decke um ca. 1,2 cm ab. Auf der...

  1. #1 GWeberJ, 27.02.2014
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    Liebe Leser,

    ich hätte gern eine Einschätzung zu meiner schiefen Decke. Auf Breite der Zarge (126 cm) fällt die Decke um ca. 1,2 cm ab. Auf der vollen Wandbreite (183 cm) sind es ca. 1,6 cm.

    Ein Sachverständiger des Bauträgers hat nachgemessen und eine (deutliche) Überschreitung der zulässigen Winkelabweichung nach DIN 18202 festgestellt. Der Bauträger sagte mir damals mündliche eine Regulierung des Mangels zu, will jetzt davon aber nichts mehr wissen. Trotz Fristsetzung hat er nicht reagiert - weder mit einem Angebot zur (vermutlich schwierigen) Mängelbeseitigung noch einer Ausgleichszahlung.

    Ein eigener Sachverständiger, den ich später - auch wegen einiger anderer Mängel - da hatte, wollte mir keine großen Hoffnungen machen, in dieser Frage viel gegen den Bauträger durchzusetzen. Da ihm der Mangel nicht sofort beim Betreten der Wohnung ins Auge gesprungen sei, wäre das eher als Lappalie zu werten.

    So recht anfreunden mag ich mich mit dieser Auskunft aber nicht. Einerseits wurde das Gebäude als "exklusiv, repräsentativ" beworben, von renommiertesten Architekten der Stadt entworfen und insgesamt mit einem Schwerpunkt auf Design ausgestattet. Andererseits handelt es sich bei dem Durchgang gerade um den Übergang zwischen Flur und Wohnzimmer - und das sind Bereiche, in denen nach Prof. Oswald von einem hohen Geltungswert im Vergleich zum Nutzwert auszugehen ist. Auf dem Photo wirkt es zwar ohne Hilfslinien wenig beeindruckend, aber sobald man sich in der Wohnung bewegt, fällt das Aufeinanderzulaufen von Zarge und Decke schnell ins Auge (natürlich denk man zuerst, die Zarge wäre schief). Hätten wir nicht die Wandfarbe sehr nahe an dem Anstrich der Decke gewählt, würde es vermutlich sogar richtig stören.

    Mir ist klar, dass ich letztlich auf einen - hoffentlich guten - Baurechtsanwalt angewiesen bin. Aber mich würde sehr interessieren, wie die Fachleute hier diesen Mangel einschätzen.

    Herzlichen Dank!
     

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  2. Lebski

    Lebski Gast

    Winkelabweichungen sind nur in den Ecken eines Raumes zu prüfen, nicht auf einer Strecke die (willkürlich) durch eine Türöffnung festgelegt wird.

    Auffällig ist es auch nicht. Viel würde ich mir da nicht erwarten.
     
  3. #3 mastehr, 27.02.2014
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    Wie hoch ist denn die Decke bzw. wie hoch sind denn die Türen? Bei den üblichen 40 cm oder mehr Abstand würde das gar nicht auffallen.

    Was ist denn schief? Die Decke oder die Tür? Als Laie würde ich bei einer schiefen Decke schon irgendwie an die Statik denken.
     
  4. #4 wasweissich, 27.02.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei 1,6 cm die unter umständen halb türrahmen halb putzerungenauigkeit sind statikprobleme zu vermuten ist schon ziemlich verwegen ....
     
  5. #5 mastehr, 27.02.2014
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    Falls der Putzer da überhaupt irgendetwas mit zu tun hat.
     
  6. #6 Gast036816, 27.02.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn dir der bauträger eine entschädigung angeboten hätte, liegt die bei dem gewicht dieses mangels bei ca. 200 €. willst du deswegen einen gutachter und einen anwalt einschalten, die kosten doch mehr.
     
  7. #7 GWeberJ, 28.02.2014
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    Rechts neben der Tür endet der Raum. Auf dem Photo fehlen noch nur 5 cm, dann wäre die rechte Wand mit drauf.

    Die Raumhöhe ist 250 cm. Die normalen Zargen in der Wohnung sind alle raumhoch (Tür plus Glaselement oben drüber). An dieser Stelle haben wir selbst eine Schiebetür einbauen lassen, daher sind es dort ca. 15 cm von der Zarge zur Decke.

    Ganz klar die Decke. Beim Absetzen eines der Filigranbetonelemente haben die wohl Mist gebaut.

    Die Decke ist nicht vollflächig verspachtelt. Nur Malerflies draufgeklebt. Die 1,6 cm ergeben sich aus Messung vom Boden bis zur Decke. Der Türrahmen hat damit nichts zu tun.

    Wenn das die Sachlage ist, sieht es für mich natürlich schlecht aus.

    Allerdings wundere ich mich schon. Ich habe eine Wohnung in einem als "repräsentative" "Villa" bezeichneten Objekt gekauft. Nun habe ich eine Decke, deren Winkelabweichung beim doppelten des Wertes liegt, den die einschlägige DIN vorgibt. Dadurch, dass die schräge Decke direkt über der Zarge liegt, fällt es auch optisch auf - um das zu kaschieren, bin ich gezwungen, die Wand weiß zu lassen (was ist, wenn ich - oder ein möglicher Käufer - die eines Tages knallrot haben will?).

    Und das soll mit 200 Euro abgegolten sein? Würde mir in der Abstellkammer eines Reihenhauses im günstigen Neubaugebiet noch einigermaßen einleuchten, aber in einer "Villa", die vom angesagtesten Architekten der Stadt entworfen wurde?

    Aber wenn das die Allgemeinheit so sieht, werde ich es wohl schlucken müssen.
     
  8. #8 saarplaner, 28.02.2014
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    Vom Boden aus kannst du solche Abweichungen sowieso nicht messen. Denn der Boden hat sicherlich auch seine Toleranzen, die evtl. dazu führen ein verzerrtes Bild darzustellen.

    Richtiger Weise muss von einem Horizont gemessen werden, der in der waagerechten liegt. Kann mir kaum vorstellen dass ein Gutachter das vom Boden aus gemessen hat...

    Nur so kannst du evtl. Abweichungen feststellen. Wobei die 1,6 cm wohl unter Toleranzen fallen würden (mangels genauer Ortskenntnis bewusst im Konjunktiv geschrieben).
     
  9. #9 GWeberJ, 28.02.2014
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    Zugegeben. Nehmen wir an, dass bei einer präzisen Messung herauskommt, dass die Abweichung über 183 cm Breite nun statt 1,6 cm in Wirklichkeit 1,3 cm oder 1,9 cm beträgt. Die zulässige Winkelabweichung beträgt nach DIN 18202 bis 3 m Länge 0,8 cm.

    So hat's der Sachverständige des Bauträgers gemacht: Erst geschaut, ob die Türzarge im Wasser liegt. Dann von dort zur Decke gemessen, dann nochmal vom Boden.

    Dass eine Abweichung jenseits der Toleranz vorliegt, wird auch vom BT nicht in Zweifel gezogen (wäre in einem Gerichtsverfahren natürlich nochmal nachzuweisen).
     
  10. #10 baufix 39, 28.02.2014
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    wenn ich das so lese,
    für mich wäre das auch nicht in Ordnung, egal ob hochwertig oder "normaler" Hausbau, es zählt
    die DIN gerechte Ausführung der Arbeiten.
    Toleranzen im Baugewerbe sind vorgegeben und entsprechend zu beachten.
    In dem Fall wäre der TE verpflichtet nachzuweisen das die Ausführung Mangelhaft ist.
    Ein Gutachter sollte mittels einer Laservermessung mal alles nachmessen und ein Protokoll
    darüber anfertigen.
    Das wäre der Ausgangspunkt für eine ,je nach Ergebnis,durchzuführende Mängelbeseitigung.
     
  11. #11 Gast036816, 01.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    toleranzen sind nicht im baugewerbe vorgegeben. toleranzen sind im bauwesen üblich und nicht immer zu vermeiden. geregelt sind maximale abweichungen als zulässige toleranzen im +/- bereich.

    sollte hier die toleranz wirklich zum streitfall erhoben werden, dann muss die abweichung vom verbindlichen meterriss festgestellt werden. da könnte die überschreitung der zulässigen toleranz einmal +3 mm und -3 mm betragen. sachlich gesehen ist die abweichung auf dem 2. foto gering auffällig - als begündung für die 200 €!
     
  12. #12 GWeberJ, 01.03.2014
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    Also wäre eine eventuelle Ausgleichszahlung von der Wahl der Wandfarbe abhängig? (Unter der Annahme, dass der Mangel bei einem starken Kontrast zwischen Wandfarbe und Zarge/Decke deutlicher zutage treten wird. Was mit Sicherheit der Fall ist.)
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn es blöd läuft, gibt es gar nichts, da bei deckenhoher Öffnung nichts zu sehen ist, und die Verkleidung der Schiebetür ja in Eigenleistung geschehen ist.
     
  14. Stoni

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    Wahl der Wandfarbe ist völliger Quark.
    Rechne doch mal ganz einfach:
    Tapete im Bereich entfernen = 0,5h
    Toleranz ausspachteln, egalisieren= 1.0h
    Tapete wieder ran und weißeln = 0,5h
    Bei einem Stundenlohn von 40€ sprechen wir hier von 80, vielleicht auch 100 €.
    Meinetwegen noch 100€ Schmerzensgeld dazu, aber mehr wird das nicht.
    Alles andere sind Träumereien.
    Und meine persönliche Meinung:
    2,5m Deckenhöhe ist weder hochwertig noch repräsentativ, sondern schlichter einfacher Standard. Da wird bei einem Verkauf in ein paar Jahren kein Hahn nach der schiefen Türe / Decke krähen.

    Gruß Stoni
     
  15. #15 GWeberJ, 01.03.2014
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    Das ist ja eine perfide Argumentation. Aber da ist was dran.
     
  16. #16 GWeberJ, 01.03.2014
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    Ist es dann nicht ziemlich dumm vom Bauträger, dass er mir nichtmal so eine geringfügige Summe angeboten hat? Wenn ich nun klage, landen die (viel höheren) Kosten ja bei ihm, sofern ein Mangel festgestellt wird.
     
  17. #17 Gast036816, 01.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ..... oder bei dir!
     
  18. #18 GWeberJ, 01.03.2014
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    Müsste dafür vor Gericht nicht rauskommen, dass a) kein Mangel vorliegt bzw. b) der Mangel derart geringfügig ist, dass mir der Bauträger nichtmal 1 Euro als Ausgleich rüberreichen braucht?
     
  19. Lebski

    Lebski Gast

    Kosten nach Obsiegen.

    Du verlangst 1000 €, bekommst 200 € zugesprochen. Dann kann es sein, dass du 80 % aller Kosten trägst.
     
  20. #20 GWeberJ, 01.03.2014
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    Ich merke, ich muss mich erstmal von einem Anwalt beraten lassen.

    Mein erster Gedanke wäre, dass ich nun 10 Euro fordere und mir einen Ast lache, wenn der Bauträger Gerichtsgebühr, beide Anwälte, gegebenenfalls SV plus an mich 10 Euro bezahlen muss. Wird es aber wohl einen Haken daran geben.
     
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