Unrechtmäßige Lagerung von Erdaushub

Diskutiere Unrechtmäßige Lagerung von Erdaushub im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei meiner Internetrecherche bin ich auf dieses Forum gestoßen, habe sonst zu meinem Anliegen keinen Thread gefunden, daher melde ich...

  1. #1 saardie, 01.03.2014
    saardie

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    Hallo,

    bei meiner Internetrecherche bin ich auf dieses Forum gestoßen, habe sonst zu meinem Anliegen keinen Thread gefunden, daher melde ich mich hier.
    Ein Nachbar hat mich an einem Mittwoch angerufen, daß er gerne seinen Bauaushub auf meinem Grundstück lagern möchte, auf dem wir planen, in absehbarer Zeit zu bauen. ich sagte ihm, da muß ich mit meinem Architekten reden, ob uns das einschränkt. (Es ist z.Zt. unbebaut, der Abriß einer Altimmobilie erfolgte im Oktober. ) Er darauf, es sei aber eilig, sie wollen schon drei Tage später anfangen. Mein Architekt hat mir abgeraten es zu erlauben. An dem Freitag, also zwei Tage drauf, flog ich in die USA, versuchte den Nachbarn im Büro zu erreichen, er war nicht da. Seine Handynummer hatte ich nicht dabei. In USA bekam ich eine SMS, sah auch zwei Anrufe in Abwesenheit, man hätte mich ja nicht erreicht, ich mich auch nicht gemeldet, daher hätte man den Aushub auf mein - zugegeben sehr großes - Grundstück gelagert. Er brauche den kompletten Aushub später wieder zur Anlage des Geländes und werde in 6-9 Monaten den Aushub wieder wegholen.

    Das ist schonmal eine Unverschämtheit.

    Auf meine gepfefferte Antwortsms reagierte der Nachbar verständnisvoll, aber er sei ja in Zeitdruck gewesen, wenn ich nicht einverstanden sei, würde er es binnen einen Monats wegschaffen.

    Alle, denen ich davon erzählt hatte, zeigten sich sprachlos.

    Empfehlungen meiner Freunde bewegten sich zwischen Anwalt, Polizei rufen, Ordnungsamt einschalten. Die Wiesenoberfläche unter dem Aushub bekommt man so nie wieder hin, wie es vorher war.
    Jetzt hatte meine Mutter eine clevere Idee. Ich soll mich erkundigen, was das Abfahren und Zwischenlagern und wieder Anliefern des Bodens nach x-Monaten kostet, und das dem Nachbarn, vielleicht mit etwas Rabatt(.....) in Rechnung stellen. Muss ich natürlich versteuern, schon klar.

    Ich denke, er baut ein Einfamilienhaus, Aushub vielleicht 10x15x3, das sind 450Kubikmeter.

    Kann mir jemand sagen, was das kostet? Ist mein Vorgehen/Situationseinschätzung nachvollziehbar? Gibt es Alternativen?

    Ach ja, es ist der Sohn von dem Nachbarn, der uns vor 3 Jahren verboten hat, dass meine Baumfäller über sein damals unbebautes Grundstück mit Traktor und Hänger fahren, weil "die Wiese danach ja nie wieder wie vorher sein werde".

    Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

    Gruß, saardie
     
  2. #2 Mycraft, 01.03.2014
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    Tja natürlich hilft da eignetlich nur der Gang zum Anwalt, aber der Nachbar hätte ja auch seine Baufirma den Aushub abfahren, zwischenlagern und wieder zurückbringen lassen können.

    Anscheinend war es ihm aber zu teuer...und da er es bei dir abgeladen hat ohne deine Einverständniss...
     
  3. #3 Hessekopp, 01.03.2014
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    Hallo Saardie,

    ich würde den Ball flach halten. Es bringt doch nichts sich wegen dieser Lapalie mit dem Nachbarn anzulegen. Wo ich gebaut habe stehen die Häuser recht eng - da ist es auch die Regel, dass bei den Erdarbeiten mal etwas zwischengelagert wird auf den nicht bebauten Flächen, oder auch beim Nachbar im Rohbau. Oftmals ergibt es sich, dass der den Aushub gerade auch benötigt um aufzufüllen o.ä.. vorher Fragen ist natürlich angebracht. Bedenke, dass du später auch mal in die Verlegenheit kommen könntest dass Dein Nachbar Dir einen Gefallen schuldet.
    Und vergiss den Quatsch mit den gut gemeinten "Ratschläge" deiner Freunde. Das bringt doch nix.

    meine Meinung

    beste Grüße

    Heiko
     
  4. #4 ultra79, 01.03.2014
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    Wenn du mit deinem Nachbarn auf Jahre einen Kleinkrieg führen willst, dann ab zum Anwalt.

    Klar hat dein Nachbar sich nicht korrekt verhalten - und das sollte man ihn auch nochmal wissen lassen - und ihm dann entgegen kommen statt eine Rechnung zu schicken. Ihr müsst 30, 40 oder noch mehr Jahre nebeneinander leben! Da sollte man auch mal ein Auge zudrücken - vor allem wenn gar kein realer Schaden entstanden ist (klar muss der Nachbar den Zustand von vorher wieder herstellen... aber sonst entsteht doch kein Nachteil...)

    Ich sehe leider viel zu oft das Leute sofort durch die Decke gehen wegen Sachen die eigentlich gar kein Problem sind - sondern einfach "aus Prinzip"...

    Wie es hier mal jemand im Forum ausgedrückt hat: jede Minute die du jetzt mit diesem Problem zubringst, Briefe schreibst, zum Anwalt gehst etc kostet dich deine Lebenszeit... da kann man doch was besseres damit anstellen...
     
  5. #5 Baumark, 01.03.2014
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    Hallo,

    Abfahren (Bagger und LKW), zwischenlagern und wieder anliefern ohne Hinterfüllen (also nur LKW) bei kurzer Entfernung rechnet man mit rund 9,00 Euro netto/m3 x 450 m3 = 4.050,00 Euro netto, in München, regional dürfte es aber Unterschiede geben.

    Ich würde es aber sicher beim künftigen Nachbarn bleibenlassen :-), stimme meinem Vorredner da voll und ganz zu.

    Grüße
    Mark
     
  6. #6 Kuenken, 01.03.2014
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    Moin,
    ich würde bei meinen Nachbar ein bisschen Miete verlangen, eine Kiste Bier mit Grillfleisch.... und zusammen einen schönen Abend machen.
    Und schon habt ihr ein gutes Verhältnis :bierchen:
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    So und nicht anders!

    Die Idee Deiner Mutter ist übrigens alles andere als "clever"!
    In Rechnung stellen kann man da nur tatsächlich entstandenen Schaden, nicht etwa vermiedene Kosten des Nachbarn.
     
  8. #8 OLger MD, 01.03.2014
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    Den größten Teil des Aushubes muss er sowieso entsorgen lassen, denn dort wo eben noch der Boden unter der Wiese lag, wird bald der Keller sein. Könnt Ihr Euch - falls es zeitlich passt - so einigen, dass er alles abfahren lässt und seine Baugrube später mit Eurem Aushub verfüllen lässt?
    Ob Deine Wiese Eure Bauarbeiten schadlos überstanden hätte ist fraglich. Dort wo Platt ist, wird er auch genutzt: Parken, Halten zum Abladen, Baumaterialien Zwischenlagen, Abfälle zwischenlagern, Containerstellfläche, Pausenfläche, usw. usf..
    Ansonsten zum Nachbarn gehen, Trinken mitnehmen, Lösungen suchen.

    Gruß
    Holger
     
  9. #9 Gast036816, 01.03.2014
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    schreib ihm einen freundlichen brief und fordere ihn auf, den aushub bis zum 1. april 2014 von deinem grundstück für dich kostenfrei zu entfernen. das grundstück ist zu seinen lasten wieder in den ursprungszustand zu versetzen.
     
  10. #10 vollmond, 01.03.2014
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    Wäre auch mein Vorschlag.
    Wobei Miete ja monatlich fällig wird.......
     
  11. #11 Kriminelle, 01.03.2014
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    Über was für einen Mist man sich aufregen kann...:wow

    Hauptsache, der Berg ist bei Eurem Abriss weg... das kann man alles in der Zwischenzeit regeln.
    Helfen und helfen lassen... auch wenn der Vater vor drei Jahren... was kann denn der Sohn dafür?
     
  12. #12 Annette1968, 02.03.2014
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    nenene, da macht Ihr es Euch aber einfach, Eben, gerade WEIL man zukünftig 30-40 Jahre Zaun an Zaun leben wird, muss man beizeiten klarstellen, dass man nicht alles mit sich machen läßt! Das wär ja noch schöner. An Deiner Stelle Saardie würde ich aufpassen, dass deren Bauarbeiter nicht auch noch Euer Grundstück als Wendeplatz nutzen. Ich würde umgehend meinen Anwalt einschalten und ihn auffordern, den Aushub wieder zu entfernen. 4 Wochen sind übrigens viel zu viel, dass kann man auch innerhalb einer Woche schaffen. Wenn es nun mehr kostet, ist das definitiv nicht dein Problem! Und überlasse jegliche Kommunikation deinem Anwalt. Eine SMS ist keine Grundlage sich mit so einem dreisten Nachbarn auseinanderzusetzen. Lasse die Wiese bitte unbedingt wieder in den Ursprungszustand zurücksetzen. So eine Wildwiese mit seiner gewachsenen unebenen Struktur ist das Highlight in jedem gepflegten Garten. Wie bitter enttäuscht waren wir, dass unsere Wiese unter dem Hausbau gelitten hat, und wir nun wie alle anderen einen platten 0815 Rasen ausgesähen mußten. :(

    Im Übrigen gut, dass er vor die baut, dann kannst du die Ausrichtung deines Hauses danach ausrichten. Nicht dass du dummerweise irgendwann mit ihm reden müßtest, wenn du auf deiner Terasse sitzt.




















    PS: Ach so, vergessen: *ironie off* :D Und das mit der monatlichen Miete sehe ich ähnlich. :D
     
  13. #13 the motz, 02.03.2014
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    Hui- noch nicht mal gebaut und schon kommunizieren die Nachbarn mittels Anwalt...

    Das wird die nächsten Jahre sicher ein gutes Verhältnis zueinander geben...
     
  14. #14 ars vivendi, 02.03.2014
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  15. #15 Pruefhammer, 02.03.2014
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    ich sehe das wie Anette, manchmal ist es gut, wenn die Fronten gleich geklärt sind. Leider kann man sich seine Nachbarn nicht aussuchen, aber je nachdem, mit wem man es zu tun hat ist es besser gleich klarzustellen, wo der Hammer hängt sonst läuft es nach dem Motto: erst der kleine Finger, dann die ganze Hand.
    Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass man sich helfen kann/soll und vieles im Leben einfacher ist, wenn man sich gegenseitig keine Steine in den Weg legt, aber leider ist das oft nur eine Einbahnstrasse und als freundlicher Nachbar ist man später der Dumme. Wie oft habe ich es erlebt, dass sich später an die Absprachen nicht gehalten wird. Was ist, wenn der Aushub nicht weg ist, bis gebaut wird? Dann muß ich den Aushub auf meine Kosten abfahren lassen und darf das Geld einklagen. Verdient habe ich daran nichts, aber habe dafür ne Menge Ärger. Ist zwar sicher nicht der Regelfall, daß es so kommt, aber auch nicht auzuschließen. Warum soll ich solche Risiken eingehen?
    Beispiel von mir aus der jüngeren Vergangenheit: Hatte an der Baustelle einen Baustromkasten. Kommt eine Putzerfirma einer Nachbarbaustelle an und fragt, ob sie den Strom nutzen dürfen, da die Putzmaschine Drehstrom braucht und man dort keinen eigenen Baustrom hatte. Habe gesagt, sie sollen die Hälfte der monatlichen Grundgebühr zahlen und ihren Verbrauch. Waren am Ende so knapp 30€. Meint ihr die hätte ich bis heute gesehen? 2x habe ich mit dem Chef telefoniert, er wollte sich bei mir melden...O.k., 30€ sind kein Drama, aber ich finde es unverschämt, wenn man es schon einfach und kostengünstig hat und dann kümmert man sich nicht mal um seine Schuld. Da ich vorher nicht weiß, mit wem ich es zu tun habe gibts keine kulanten Lösungen mehr.
     
  16. #16 Friedl1953, 02.03.2014
    Friedl1953

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    Ja, ja Deutschland einig Rechtsanwaltland. Nirgendwo in der Welt wird soviel wegen Lappalien gestritten als in Deutschland. Vielleicht wählst Du Dein Verhalten nach dem Häufigkeitsprinzip der vorliegenden Antworten aus. Es gab sehr viele vernünftige und wenige unvernünftige Vorschläge.
     
  17. #17 feelfree, 02.03.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nein, leider nicht. Du hast die Ironie noch nicht mal erkannt.
     
  18. Markul

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    In Bayern sagt man(n)....durch´s reden kommen die Leut zam.....
    Red doch mal in aller Ruhe mit ihm und sag ihm, das du mit der Vorgehensweise nicht
    einverstanden bist/warst. Aber er hatte sich ja auch bemüht dich zu erreichen.
    Wir haben bei uns auch den Aushub auf den jeweiligen Grundstücken unserer zukünftigen Nachbarn
    gelagert...alles ohne Probleme. Und glaub mir...auch eine Wiese/Grünfläche erholt sich wieder. Bzw. warte
    erst mal, bis deine Bauarbeiter mit dem schweren Gerät drüber fahren....

    Also in Ruhe mal drüber reden. Sollte dein zukünftiger Nachbar in der Zukunft noch mehr solche Sachen
    machen, dann kannst du immer noch schwerere Geschütze auffahren.
     
  19. #19 Nutzername, 03.03.2014
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    Bei den ganzen Empfehlungen, man solle an das spätere Verhältnis mit dem Nachbarn denken, frage ich mich, warum das nur für den TE und nicht für den Nachbarn gilt? Dem fällt 3 Tage vorher ein, dass seine Baumaßnahme Aushub verursacht, den er zwischenlagern will/muss. Und wenn die Antwort des Gefragten etwas länger als 3 Tage dauert, bedeutet das also ja?

    @ TE: Du klärst am besten schnell mit Deinem A., ob die Aushublagerung für Dich zum Problem wird oder nicht. Wenn ja, teilst Du dem Nachbarn mit, bis wann das Zeug weg sein muss (zeitlichen Puffer am besten gleich einplanen). Das müsste aber auch ohne Anwalt (aber schriftlich) möglich sein. Wenn nein, suchst Du nach Deiner Rückkehr das Gespräch, machst nochmal sehr deutlich, was Du von der Vorgehensweise hältst - und hast ab sofort einen gut bei Deinem Nachbarn.
     
  20. #20 Skeptiker, 03.03.2014
    Skeptiker

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    Hmmm, "Front" kann man den zukünftigen Gartenzaun natürlich auch nennen, dann den "dreißigjährigen Krieg" beginnen und schließlich den Erben "Erbfeinde" hinterlassen. Gutnachbarschaftliche Beziehungen entwickelt man anders, auch wenn der Nachbar sich da schon sehr unangemessen verhalten hat.
     
Thema: Unrechtmäßige Lagerung von Erdaushub
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