Bauen ohne Trauschein

Diskutiere Bauen ohne Trauschein im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Ich weiß, dass das Thema wahrscheinlich hier nicht hingehört, aber ich stelle die Frage trotzdem, da sicherlich viele beim Bau ihres Hauses...

  1. #1 Lordzcyber, 03.03.2014
    Lordzcyber

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    Hallo
    Ich weiß, dass das Thema wahrscheinlich hier nicht hingehört, aber ich stelle die Frage trotzdem, da sicherlich viele beim Bau ihres Hauses das gleiche Problem hatten und so eventuell Tips geben könne.

    Vor weg, wir waren bereits bei einem Notar und haben uns beraten lassen. Die Beratung war jedoch sehr dürftig. Wir haben jetzt auch einen Termin bei einem anderen Notar, jedoch sind die Wartezeiten auf einen Termin bei uns immer ca. 1Monat.

    Wir möchten also Bauen und sich nicht verheiratet und wollen uns für den Fall einer Trennung absichern.
    Die Verhältnisse sind bei uns so.
    Meiner Freund gehört das Grundstück und ca. 1/3 Kapital für das Haus.
    Mir gehören 2/3 Kapital für das Haus. Kredite oder ähnliches werden nicht benötigt.

    Der Notar hat uns nun vorgeschlagen, das ich zu meinen Anteilen (nicht 2/3, da das Grundstück ja auch einen Wert hat) ins Grundbuch eingetragen werden soll. Bei einer Trennung müsste sie mir dann meinen Anteil am Grundstück auszahlen. Da wir viel Eigenleistung planen, wird der Wert wahrscheinlich höher sein, wie das was ich reingesteckt habe. Ich möchte jedoch nicht mehr haben, wie ich bezahlt habe. Wie ist so was machbar?

    Müsste ich das Grundstück dann Symbolisch abkaufen, oder handelt es sich dann um eine Schenkung? Kommen dabei dann wieder kosten auf uns zu?

    Ich habe im Internet gelesen, das es auch möglich ist eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen zu lassen. Ich würde dann meinen Betrag X als Grundschuld bei meiner Freundin eintragen lassen. Hat sich dadurch dann irgendwelche Nachteile? Ist sie dann bei der Schufa mit Schulden gemeldet?

    Wie habt ihr dieses Problem gelöst oder was für Tips habt ihr? Was sollten wir bei unserem nächsten Notartermin ansprechen?
     
  2. #2 00imperator, 03.03.2014
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    Ich halte die Grundschuld für das einfachste. Schwierig ist aber, dass nur ein Betrag X eingetragen ist, der durch Inflation an Wert verliert. Du steckst da Geld rein und willst im Falle der Trennung ja auch den dann aktuellen Gegenwert wiederhaben.

    Da Ihr keinen Kredit aufnehmt ist das mit der Grundschuld aber gut möglich, sonst spielt die Kreditgebende Bank eher nicht mit. Bei der Schufa steht da nix. Wird nur im Grundbuch vermerkt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Das mit den Eigentumsanteilen als Absicherung der Ansprüche ist Unfug.

    Tragt Euch ins Grundbuch so ein, wie es am sinnvollsten ist und regelt den Rest über einen separaten Vertrag, der auch die Wertsteigerung durch Eigenleistung, die Wertentwicklung (rauf/runter) durch den Markt und den Fall der Vermietung berücksichtigt.
    Ebenso, wer in welchem Rang ein Vorkaufsrecht hat und was im Erbfall mit den Anteilen passieren soll! (Vor allem, wenn Geschwister und/oder Kinder aus anderen Beziehungen da sind).
     
  4. #4 Lordzcyber, 03.03.2014
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    Das ist genau die Frage, wie kann man bei der Grundschuld die Inflation betrachten?
    Eigentlich will ich im Fall einer Trennung einfach nur das Geld was ich reingesteckt hab mit dem aktuellen Marktwert auch wieder haben.

    Wieso ist das mit den Eigentumsanteilen als Absicherung Unfug? Wenn wir uns beide ins Grundbuch eintragen lassen, dann passiert ja genau das?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2014
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    Du musst Dich entscheiden!
    Entweder Deine "Einlage" mit der jährlichen mittleren Inflation hochgerechnet zurückbekommen oder einen nach dem "heutigen" Einsatz an Geld definierten Anteil am Marktwert in %.

    Weil es nicht das Geld, sondern den Marktwert absichert (bestenfalls), alles andere (Tod, Vermietung usw) nicht.
    Ausserdem erzeugt eine Eigentumsgemeinschaft (GbR) noch keinen Geldanspruch!
    Was, wenn Deine Partnerin nicht auszahlen kann/will und Dich einfach als stillen Teilhaber behalten würde?

    Das ist nix, was sich über x% Miteigentum regeln lässt. Das macht Sinn bei Steuern, bei Haftungsrisiken (Unternehmer), bei allem möglichen, aber nicht zur Sicherung von Geld, dass im Trennungsfall fliessen soll.
     
  6. #6 Lordzcyber, 03.03.2014
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    Der Notar hat uns aber genau so etwas vorgeschlagen.
    Was wäre denn dann das richtige um so etwas abzusichern? Ist der Notar denn dann überhaupt der richtige Ansprechpartner?

    Wenn sie nicht auszahlen kann bzw. will hätte ich gedacht, dass das Haus dann versteigert wird und jeder seinen Anteil bekommt.
     
  7. papeFT

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    Spielt doch mal gedanklich die möglichen Fälle einer Trennung durch. Sie will auf jeden Fall im Haus bleiben (wenn Kinder da sind, hat sie den Vortritt); was ist das Haus dann wert? Mehr als zur Neubauzeit? Oder gar weniger, weil dort niemand ein Haus haben will. Im Umland von Leipzig lassen sich Häuser mal nicht so eben schnell verkaufen, wie das in L ... (nehmen wir mal Ludwigshafen) ist. Die Frage von Tod eines Partners wurde bereits angesprochen. Ohne ein entsprechendes Testament gilt das BGB, also nur Blutsverwandschaft; ohne eigene Kinder sind dann die Eltern, Großeltern die Erben. Was macht der andere Teil?
    Was ist, wenn sie sich trennt und das Haus nicht haben will?
     
  8. kehd

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    So ähnlich habe ich es vor einigen Jahren auch mal gemacht.
    Bei uns stand dann auch noch drin, welcher Gutachter für die Wertermittlung zu nehmen ist, was bei Konkurs, Pfändung zu tun ist etc. Im Vertrag kann man alle Eventualitäten aufnehmen. Wer Vorkaufsrecht hat, etc.
    Immer daran denken, das Ganze kostet auch noch 1% vom Wert.
    Der Vertrag kann auch ganz schön lang werden.

    Man braucht so einen Vertrag eigentlich nur, wenn man verliebt ist. Geht es dann auseinander, wird aus Liebe Haß.
    Wenn man nicht so emotionell ist, trennt man sich einfacher. Nicht so wie bei Pistorius.
     
  9. #9 Lordzcyber, 25.03.2014
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    Ich habe mal noch eine Frage zu den Notarkosten.

    Der Notar hat ins unseren Vertragsentwurf reingeschrieben.
    Das Grundstück hat einen Wert mit 6000Euro. Person A beteiligt sich an der Baufinanzierung mit 50000Euro und Person B mit 75000Euro.

    Als Gegenstandswert für die Notarkosten nimmt er dann 131000Euro.

    Rein theoretisch möchten wir ja einfach nur, dass ich jetzt 55% vom Grundstück erhalte, damit ich später bei einer Trennung 55% wieder zurück bekomme. Von welchem Wert dann noch, sei erst mal dahin gestellt.
    Für den Notarvertrag jetzt, spielt es doch aber gar keine rolle mit welchen Summen wir uns an der Baufinanzierung beteiligen oder doch?

    Dann würde es nämlich nur um einen Gegenstandswert von 6000Euro gehen und die Notarkosten wären deutlich billiger.

    Möchte hier der Notar etwas verdienen oder ist meine Denkweise falsch?
     
  10. kehd

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    Der Notar hat recht.
    Bei uns ging es damals um 500000DM. Da wir schon 3000DM für die Beurkundung des Kaufvertrages bezahlen mußten, fand er es nicht ok, nochmal 3000 DM für den Freundschaftsvertrag zu verlangen. Wir haben dann viel weniger bezahlt. Er sagte uns, wenn er eine Revision bekomme, müßten wir halt nachzahlen. Wir haben uns dann aber vorher friedlich getrennt.
     
  11. Eric

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    Der Notar hat eben bereits zu Ende gedacht.

    Denn es ist in Deutschland nun einmal so, dass ein Notar für wirksame Verträge zu sorgen hat. Wirksam ist ein Grundstückskaufvertrag aber nur dann, wenn alle wesentlichen Vertragsbestandteile mit beurkundet werden. Nach dem vom Notar vorgeschlagenen Kaufmodell, das ich für richtig halte, soll das Grundstück zu Miteigentum unter den beiden Parteien aufgeteilt und es soll sodann von beiden Parteien unter Aufbringung von unterschiedlich hohen Beiträgen bebaut werden. Folglich ist auch die Bauverpflichtung mit zu beurkunden. Anderenfalls ist der Vertrag unwirksam. Die Unwirksamkeit wird nach dem Gesetz erst mit der Eigentumsumschreibung geheilt.

    und regelt den Rest über einen separaten Vertrag, der auch die Wertsteigerung durch Eigenleistung, die Wertentwicklung (rauf/runter) durch den Markt und den Fall der Vermietung berücksichtigt.

    Also mach das, was der Notar völlig richtig geraten hat.

    Wenn es später Streit geben sollte, haben beide Parteien notfalls das Recht, die Teilungsversteigerung zu beantragen. In der Teilungsversteigerung können beide Parteien mitbieten. Du steigst halt aus und kassierst 55 % des Erlöses, wenn zu viel geboten wird.

    Alle anderen Lösungsvorschläge funktionieren im Streitfall nicht.

    Natürlich will der Notar verdienen. Er wird bezahlt nach dem Gegenstandswert und der liegt hier nun einmal bei 131.000,00 €.

    Das machst Du unter keinen Umständen, weil es nämlich mangels Beurkundung ebenfalls unwirksam wäre. Ist aber auch unnötig, weil die Wertsteigerung in der Teilungsversteigerung realisiert wir ( es sei denn es sind keine ausreichenden Gebote da und Du steigerst selbst nicht mit! >> dann würdest Du die Wertsteigerung aber selbst sausen lassen, kannst Dich also auch nicht beschweren ).
     
  12. #12 Lordzcyber, 26.03.2014
    Lordzcyber

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    Das Grundstück gehört ja bereits meiner Freundin. Es wird kein Grundstück gekauft. In dem Vertrag steht, dass sie mir 55% des Grundstücks überschreibt, was dem Anteil an meiner Beteiligung am Bau entspricht. Ob ich aber mal 75000Euro dazu bei Trage oder 90T Euro steht jetzt ja noch nicht fest. Wir nehmen keinen Kredit und ein Fertighaus wo genau feststeht, dass Haus kostet mal so viel.
    Wir machen viel in Eigenregie und alles Etappenweise, so dass der von unserer Architektin berechnete Preis stark abweichen kann.

    Dem zufolge sind unsere Baukostenbeteiligungen ja eh erst mal nur Schätzweise. Wer soll denn überprüfen ob ich wirklich so viel Geld zum Bau dazu gesteuert habe?

    Es steht im Vertrag.

    Die Beteiligten verpflichten sich wechselseitig, zur Finanzierung ihres Bauvorhabens beizutragen, und zwar Herr ... mit ... Euro und Frau ... mit ... Euro. Wenn ich anstelle von Euro einfach % Zahlen einsetzte. Also Herr 55% und Frau 45%. Was für ein Gegenstandswert wird denn dann genommen?
     
  13. Eric

    Eric

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    Abstraktionsprinzip: Der dinglichen Überschreibung ( gemeint: Übereignung eines Miteigentumsanteils ) hat ein schuldrechtlicher Vertrag zugrundezuliegen und das ist bei dem angedachten Konzept ein Kaufvertrag. Denn Deine Lebensgefährtin wird die angedachten 55% am Grundstück ja wohl kaum verschenken wollen.

    Vereinfachen wir den Fall mal:

    Freundin überträgt Dir einen Miteigentumsanteil von 50% am Grundstück mit einem Wert von 6.000,00 €. Danach wird auf dem gemeinsamen Grundstück ein Haus mit Baukosten von für 100.000,00 € erstellt. Das hieße im Ergebnis: Du hast 3.000,00 € an die Freundin als Kaufpreis zu zahlen. Beide zahlen 50.000,00 € der Baukosten. Deine Freundin hat den Kaupreis von 3.000,00 € zu verrechnen. Ergo zahlst Du 53.000,00 € und Deine Freundin 47.000,00 € der Baukosten.

    In Deinem Fall hieße das: Deine Freudin verkauft Dir einen Miteigentumsanteil von 55 % an ihrem Grundstück. Ihrer verpflichtet Euch, das Grundstück mit einem Haus ( folgt detailierte Beschreibung ) zu bebauen. Der Kaufpreis für das Grundstück wird von Dir in der Weise bezahlt, dass Du 55 % der Baukosten trägst und Deine Freundin die verbleibenden 45 %.

    131.000,00 €.

    Bei einem Gegenstandswert von 131.000,00 € reden wir über Notarkosten von unter 1.000,00 € brutto! Wenn Du schon so anfängst, würde ich der Freundin raten, es besser sein zu lassen.

    Wenn Du (s.o.) 90.000,00 € beiträgst, kostet das Haus 163.636,36 € ./. 3.000,00 € Kaufpreisanteil = 160.636,63 €. Dein Anteil wären dann genau 55% aus 166.536,36 € = Gesamtwert Haus + Grundstück.

    Der Gegenstandswert wäre dann allerdings 166.536,36 €. Die Notarkosten lägen immer noch bei rund 1.000,00 € brutto, weil ich oben bereits großzügig gerechnet habe.

    Man sollte halt wissen, worüber man redet ... oder einfach nur den Notar fragen, was es denn kostet.
     
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