Kragplatte: Technischer Begriff und Belastbarkeit.

Diskutiere Kragplatte: Technischer Begriff und Belastbarkeit. im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; wir haben bei unserer Baufirma eine Kragplatte auf einen bestehenden Keller beauftragt, Kragplatte, weil die Platte an einer Seite über eine...

  1. #1 12345angela, 03.03.2014
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    wir haben bei unserer Baufirma eine Kragplatte auf einen bestehenden Keller beauftragt, Kragplatte, weil die Platte an einer Seite über eine Breite von 10 m ca 1,5 m über den Keller hinausragen sollte. Wir gingen immer davon aus, dass eine Kragplatte frei über den Keller hinausragen würde. Darauf wurde ein neues Fertighaus in Holzständerbau errichtet (Erdgeschoss und Obergeschoss mit Dachschrägen).

    Bei der Umsetzung wurde dann eine immense Aufschüttung in unseren Garten vorgenommen, dabei wurden die Terrasse und ein Souterrainfenster verschüttet.

    ]Der Bauträger erklärte, die Ausführung sei vertragsgerecht, denn

    1: Eine Kragplatte im technischen Sinn sei immer dann gegeben, wenn eine Platte über einen Bauteil hinausrage, auch dann, wenn sie mit Erdreich unterfüttert werde. Eine Kragplatte müsse nicht tragfähig sein.

    2. Es sei immer klar gewesen, dass es eine Aufschüttung geben müsse, denn eine 20 cm Betonplatte könne technisch überhaupt nicht so ausgeführt werden, dass sie die Last eines 1,5 stöckigen Fertighauses aufnehmen könnte.

    Sind diese Aussagen zutreffend? Hätte man eine 20 cm starke Betonplatte mit Stahl ausreichend verstärken können, so dass sie die Last aufnehmen kann?

    Vielen Dank für Hinweise!
     
  2. #2 Gast036816, 03.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eigentlich muss euch umgehend mitgeteilt werden, wenn etwas statisch nicht funktioniert und nicht erst etwas anderes bauen, um dann nach fertigstellung mitzuteilen, dass die gewünschte baukonstruktion nicht funktioniert. deine fragen können im detail nur anhand der vorliegenden statik geklärt werden.
     
  3. #3 RMartin, 03.03.2014
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    Wie wurde es denn beauftragt?
    Dass unter der "Kragplatte" Hohlraum ist? Sind Zeichnungen im Vertrag? Gibt es eine entsprechende Baubeschreibung oder was ist da denn beauftragt worden?

    Irgendwie muss ja auch das Umgebungsgelände dann höhenmäßig passen und/ oder angeglichen werden; wie auch immer. Da muss doch eine Planung vorliegen und entspr. Vertrag?!
     
  4. #4 12345angela, 03.03.2014
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    Vereinbart wurde eine "Kragplatte". Die Zeichnungen zeigen eine frei auskragende Platte. So haben wir die Platte gewünscht. Der Bauträger behauptet, eine Kragplatte könne auch mit Erdreich unterfüttert werden.

    Was verstehen Experten denn unter einer "Kragplatte"?
     
  5. #5 RMartin, 03.03.2014
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    Kragplatte ist erstmal eine Platte, die 'irgendwo' auskragt. Und das tut sie ja schon bei Dir....kragt über den Keller aus.
    Somit nicht ausreichend beschrieben im Vertrag. Gibt es einen Architekten auf Eurer Seite oder wie ist das gelaufen bei Euch?
     
  6. #6 mastehr, 03.03.2014
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    Was sagt denn die Statik dazu? Da muss man doch erkennen können, ob die Platte freitragend ist oder irgendwo aufliegt.
     
  7. H.PF

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    Ihr glaubt dochnicht, das da irgendwelche große Planung gelaufen ist vorher von den Bauherren... Ich tippe drauf das man sich die mal geschickterweise vollständig gespart hat...
     
  8. #8 RMartin, 03.03.2014
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    Mastehr: Wenn man nicht vom Bau kommt, dann erkennt man sowas nicht unbedingt.
    Wahrscheinlich noch nichtmal in die Statik mit Bewehrungsplan reingeschaut?!
     
  9. Ortwin

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    Jedenfalls sind die Bauschäden schon mal vorprogrammiert, Angela. So gut kann unter deiner "Kragplatte" gar net verdichtet worden sein, dass es keinerlei Setzungen und demzufolge Rissbildungen geben wird...
     
  10. #10 JamesTKirk, 03.03.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Der Duden sagt dazu:

    Klick hier

    Ist damit eindeutig ...
     
  11. #11 Nutzername, 03.03.2014
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    Also eine Kragplatte, die ich letztlich wieder unterfülle, ist für mich ein Fundament. Aber das ist nur mein persönliches Empfinden.

    Als Laie schaut man eher nicht in eine Statik. Aber es muss ja für das Bauvorhaben einen Bauantrag geben. Und wenn Ihr schon nicht Zeichnungen von Eurer Baufirma bekommen habt, dann muss es doch wenigstens einen Bauantrag geben, dem wenigsten ein paar Ansichten beiliegen. Darauf müsste das ja zu sehen sein.

    Im Übrigen ist mir zwar die Schnittstelle zwischen Baufirma und Kellerersteller nicht klar (beides von der Baufirma oder verschiedene?), aber ein Fenster zuzuschütten, kann ja auch nicht sinnvoll sein. Klär bitte mal auf, wer da was baut und wer alles von diesem Fenster wusste.
     
  12. #12 wasweissich, 03.03.2014
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  13. #13 RMartin, 03.03.2014
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    James hat ja mit einem kurzen, aber schlagkräftigen Beitrag die Begrifflichkeit als solches erklärt.

    Wundert mich zwar, denn dann wär ja jeder Balkon mit seitlicher Abstützung keine Kragplatte mehr. Zumindest dachte ich immer, dass dies auch eine Kragplatte sei.
    Aber Duden ist natürlich erstmal Duden und das ist schon ein Argument, welches es erstmal auszuhebeln gilt.

    An Angela: Habt Ihr denn irgendwelche Pläne der Baufirma vor dem Bauen unterschrieben, bzw. freigegeben?
     
  14. #14 Inkognito, 03.03.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Wenn man eine 20er Platte vollballert, inklusive Druckbewehrung unten, dann kann da durchaus einiges draufstellen.
     
  15. #15 baufix 39, 03.03.2014
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    um es mal einfacher zu beschreiben:
    eine Kragplatte ist ein ausladendes Bauteil (Balkone,Balken ect.)
    statisch braucht eine Kragplatte keinen Unterbau, wozu auch.
    der Unterschied ist das Gegenteil einer Betondecke die zweiseitig gelagert ist und die
    entsprechende Bewehrung im unteren Bereich liegt.
    Die Kragplatte hat eine obere Bewehrung um obere Zugkräfte aufzunehmen.
    die Belastung der Platte kommt auf die Anforderungen an und in der Statik beschrieben
    einfacheinfach.
     
  16. #16 RMartin, 03.03.2014
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    Baufix: Wenn Du die Definition aus dem Duden liest, dann erkennst Du, dass ein Balkon nicht zwangsläufig eine Kragplatte ist. Ein Balken sowieso nicht.

    Inkognito: Im Betonbau kann man schon durch entspr. Eisenbeilage die Tragfähigkeit erhöhen... Aber Vollballern geht nicht. Beton muss schon noch 'reinpassen' und Grenzen gibt es auch.
    Ob das bei einer 20er Platte mit den bei diesem Bauvorhaben auftretenden Lasten und der gegebenen Geometrie als 'richtige' Kragplatte funktionieren könnte, muss fachgerecht berechnet werden.
     
  17. Ortwin

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    ...durch "Eisenbeilage" die Tragfähigkeit erhöhen. Da werfen ja jetzt offensichtlich die wahren Experten mit exakten Fachausdrücken nur so um sich!
     
  18. #18 baufix 39, 03.03.2014
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    ja, Herr Ing,
    ich meine ja auch die "freischwebenden" auskragenden Balkone,!!
     
  19. PeMu

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    Rudert mal alle zurück und fangt vorne an.

    @TE: Baufirma, Bauträger, Kellerbauer... Was ist denn an Board?
    Euer Grundstück?
    Darauf kommt ein Fertigkeller von euch beauftragt an einen Kellerbauer?

    Darauf dann ein Fertighaus in Holzkonstruktion?

    Alle Firmen für sich beauftragt. Jeder plant für sich?

    Wer hat das Baugesuch eingereicht?

    Kein von euch direkt beauftragter Architekt für alle Planungen, Ausschreibung, Bauleitung?

    Die statischen Nachweisen und Planskizzen werden von den jeweiligen Firmen mit erstellt?


    Also man tippt mal stark auf das Übliche. Alles läuft so nebenher und jeder machts so wie es für ihn am besten ist. Der Bauherr steht dann da.
    Wenn dem so ist. Für das bischen Vergütung reisst sich niemand ein Bein aus und plant da die Sonderwünsche des Bauherrn entsprechend.
    Nachdenken kostet extra.
     
  20. #20 Inkognito, 04.03.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Das ist mir alles klar, aber z.B. Ø20/10 o. + Ø14/10 u. ist durchaus noch baubar - und das qualifiziert sich durchaus als 'vollgeballert' für eine 20er Platte.
     
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