Fragebogen vom FA zur Berechnung der Grundsteuer - Was angeben?

Diskutiere Fragebogen vom FA zur Berechnung der Grundsteuer - Was angeben? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe: Wir haben vom FA einen Fragebogen zur Berechnung der Grundsteuer bekommen. Erst mal eine grundsätzliche...

  1. #1 AJungleGirl, 05.03.2014
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    Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe:

    Wir haben vom FA einen Fragebogen zur Berechnung der Grundsteuer bekommen.

    Erst mal eine grundsätzliche Frage: Es ist besser, wenn die Baukosten und die Wohnfläche niedriger sind, dann wird auch die Grundsteuer billiger, oder?

    In dem Fragebogen wird nach den Baukosten und der Wohnfläche gefragt.

    Ist es richtig, dass bei der Wohnfläche Keller- und Bodenräume und Garagen nicht mitgerechnet werden? Hab ich da noch was vergessen?

    Bei der Angabe der Baukosten hab ich so meine lieben Probleme: Müssen wir hier den Betrag angeben, der in unserer Baubeschreibung (Bau mit Bauträger) steht oder welcher Wert wird hier angegeben?

    Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, weil dieses Thema böhmische Dörfer für mich sind...

    Merci schon mal.

    VG
     
  2. #2 saarplaner, 05.03.2014
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    Ist das jetzt eine Frage, wo es darum geht, einen Steuerbetrug vorzubereiten?

    Du bestätigst nämlich mit deiner Unterschrift, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen, sollte dem nicht so sein, gibt's ärger!
    Das FA hat auch entsprechende Quoten, über die die Plausibilität der Angaben schnell gecheckt werden können. Gibt's Abweichungen wird auch gerne mal geprüft.

    Es gibt zu den Erfassungsbögen sehr gute Ausfüllhilfen, da steht alles drauf, was, wie ausgefüllt werden muss.

    Wenn es dann immer noch nicht klappt, jemanden besorgen, der sich mit sowas auskennt (Architekt, Steuerberater, evtl. Dein Bauträger). Kostet aber einen Obulus.
     
  3. #3 AJungleGirl, 05.03.2014
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    Nein, das soll sicher kein Steuerbetrug werden! Ich verbiete mir solche Unterstellungen!

    Vielen Dank für den Tipp mit den Ausfüllhilfen, sowas war nämlich nicht dabei. Dann schau ich mal, ob ich sowas auftreiben kann.
     
  4. #4 Gast56083, 05.03.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Grundsteuer errechnet sich hier z.B. nur zum Teil aus dem tatsächlichen Grund, Wohnfläche ist wichtiger. Wird z.B. ein Dachgeschoss im Neubau nur vorbereitet aber nicht gleich wohnfertig ausgebaut, so reduziert sich die anrechenbare Wohnfläche für die Steuerfestsetzung. Das macht einen nicht unerheblichen Unterschied aus.
    Ansonsten steht in den Ausfüllhilfen so ziemlich alles drin...
     
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