Maßtoleranz beim Estrich

Diskutiere Maßtoleranz beim Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! In den Maßtoleranzen nach DIN 18202 sind Ebenheits- und Winkeltoleranzen festgelegt. Wie stark die tatsächliche von der...

  1. Marco1

    Marco1

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    Hallo zusammen!

    In den Maßtoleranzen nach DIN 18202 sind Ebenheits- und Winkeltoleranzen festgelegt.
    Wie stark die tatsächliche von der vorgegebenen Einbauhöhe abweichen darf, wird allerdings (soweit ich das sehen kann) nicht vorgegeben(?).

    Konkretes Beispiel:
    Der Estrich fällt zur Haustür hin (innerhalb der zulässigen Toleranzen) um etwa 10 mm ab, zudem ist der gesamte Estrich ca. 5 mm niedriger eingebaut worden (also 1130 mm statt 1125 mm unter Meterriss OKFF).
    Können wir jetzt den Estrichleger bitten, zur Haustür hin anzuspachteln, oder liegt er mit den o.g. Maßen innerhalb der Toleranzen und wir müssen entsprechend den Bodenleger mit den nötigen Ausgleichsarbeiten beauftragen?
    Was ist für den Estrichleger ausschlaggebend?
    • die vorgegebenen Maße?
    • die Mindestüberdeckung der FB-Heizung?
    • die statisch erforderliche Dicke ?
    • der barrierefreie Anschluss an Türen?

    MfG Marco
     
  2. #2 Gast23627, 05.03.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Nach meiner Kenntnis ist ein "Meterriss OKFF" dass als was er bezeichnet wird und somit 1 m (oder 100,00 cm) über OKFF.

    Und das ist für einen Estrichleger (in Kenntnis der geplanten Bodenbelagstärke) bindend.

    Alles andere ist Sache der Planung und Bauleitung.

    Gruß
     
  3. Marco1

    Marco1

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    Wo ist das festgelegt & wie weit darf er davon abweichen?
     
  4. Marco1

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    Nach etwas mehr Nachforschung konnte ich mir die Frage dann doch selbst beantworten:

    Die DIN 18560-1 regelt:

    bei Nenndicke zwischen 20 mm und 50 mm ...maximale zulässige Differenz: ≤ 5 mm außer bei Hartstoffestrichen
    bei Nenndicke zwischen 60 mm und 80 mm ...maximale zulässige Differenz: ≤ 10 mm

    Die Abweichung von 5 mm zur Nenndicke liegt somit im Rahmen der zulässigen Toleranzen.

    Jetzt gilt nur noch zu klären, wie das beim Anschluss an Türen etc. ausschaut (ob es da evtl. zur Gewährung der Barrierefreiheit gesonderte Anforderungen gibt).
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Mach eine Abnahme und führe den Eingangsbereich als Mangel an. Dann ist der Estrichleger in Erklärungsnot. Allerdings nur, wenn die Tür (oder der Höhenanschlag) schon da war.

    Fehlt die Höhe bei Einbau des Estrichs, liegt der Ball beim Bauleiter. Höhenversätze sind lt. 18 202 zu vermeiden. Kommt die Tür später, muss sich diese am Estrich orientieren, wenn der in der Toleranz ist. Was der Bauleiter zu prüfen hat.
     
  6. #6 Gast036816, 05.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um das zu bewerten, muss man wissen auf welcher länge der estrich zur haustür hin abfällt. wie wurde die abweichung gemessen?

    welcher bodenaufbau ist denn geplant? 5 mm ist relativ wenig. aber du hast ja noch 1.130 mm bis zum meterriss.

    deine toleranzen betreffen die schichtdicke des estrichs, die regeln nicht die oberflächentoleranzen.

    mach eine abnahme und geh vor, wie Lebski es beschrieben hat.
     
  7. Marco1

    Marco1

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    Der Estrich liegt überall innerhalb der gegebenen Toleranzen (Winkel- und Ebenheitsabweichungen sowie Toleranzen gegenüber der Nenndicke), bei der Haustür kommt nur eben einiges zusammen:
    Die Haustür selbst wurde ein bisschen zu hoch eingebaut,
    der Bodenaufbau etwas zu stark angenommen (die Dicke der dort geplanten Sauberlaufmatte aus Kork war zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt),
    die Bodenplatte selbst fällt aufgrund nachträglicher Zulagenbewehrung in der Mitte nach außen hin um etwa 1,5 cm ab
    und dazu kommt eben noch, dass der Estrich etwas niedriger eingebaut wurde und zudem zur Haustür hin abfällt.
    Also alle innerhalb ihrer Toleranzen, die Abweichungen addieren sich nur ungünstig auf.
    Die Haustür war allerdings schon eingebaut als der Estrich kam, er hätte sich also danach richten können (aber nicht müssen ?).

    Mangel werden wir keinen anmelden, mit dem Estrichleger arbeiten wir öfter und sind immer sehr zufrieden.
    Der Bodenleger ist bereits mit dem Verspachteln dieser Bereiche (vor den Türen) beauftragt.
    Wäre für mich trotzdem interessant zu wissen, ob es für den Estrichleger noch weitere Anforderungen gibt, als die o.g. Toleranzen einzuhalten - dazu mache ich mich auch mal weiter in der DIN schlau und werde hier posten, sollte ich etwas passendes finden.

    MfG Marco
     
Thema: Maßtoleranz beim Estrich
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