Wohnriester: 2 Darlehensverträge bei Ehegatten?

Diskutiere Wohnriester: 2 Darlehensverträge bei Ehegatten? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe mal eine Frage zum Wohnriestern. Es heißt ja immer, man bekäme 154 Euro pro Ehegatten an Förderung, also gesamt 308 Euro an...

  1. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Hallo,
    habe mal eine Frage zum Wohnriestern.

    Es heißt ja immer, man bekäme 154 Euro pro Ehegatten an Förderung, also gesamt 308 Euro an Zulage.
    Allerdings bekommt man diese 308 Euro ja nur dann, wenn jeder Ehegatte einen eigenen Baufinanzierungsvertrag hat, richtig?
    Also 2 getrennte Darlehensverträge für ein und dasselbe Haus.

    Jetzt das Problem: wenn der eine Ehegatte nur eine monatliche Vollrente von zb 100 Euro bezieht, wird er ja wohl kaum einen eigenen Darlehensvertrag bekommen.
    In dem Fall gehen also 154 Euro Zulage komplett verloren.

    Wie ist das dann mit einem Bausparvertrag, kann dieser bei den vorgeschriebenen 5 Euro Monatsbeitrag sowie den 154 Euro Zulage auch zu regelmäßigen Tilgungen "entleert" werden oder ist das prämienschädlich? Hintergrund: bei Sparbeträgen von knapp 200 Euro im Jahr dauert es ewig, bis der Bausparer voll ist, es soll aber nicht mehr als nötig Geld dahineinfließen, da die Zinsen unterirdisch sind. Es wäre nur eine Notlösung zur Rettung der Prämie der Ehefrau.

    Zu beachten ist, daß beide Ehepartner direkt, also unmittelbar förderberechtigt sind.
     
  2. Batman

    Batman

    Dabei seit:
    22.09.2013
    Beiträge:
    192
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Kiel
    Ich verstehe das nicht so ganz. Beide sind förderberechtigt, aber wenn der BSV zuteilungsreif ist, ist einer der beiden bereits in Rente? Korrekt? Dann kann das Darlehen immer noch in Anspruch genommen werden, wenn der Partner genug Einkommen hat und bürgt.

    Man könnte aber auch, sofern das Darlehen nicht genehmigt wird, das Guthaben als Sondertilgung nutzen. Die Zulage geht dabei nicht verloren. (Voraussetzung selbst bewohntes Haus...)
     
  3. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Nein, einer der beiden Ehegatten ist bereits Vollrentner. Der andere berufstätig. Beide sind direkt förderberechtigt.
    Ein Bausparvertrag für den Rentner wäre aber nur eine Notlösung.
    Die Variante mit dem Darlehen wäre wesentlich besser, da es kein Problem ist, die "Sparbeiträge" aufzubringen. Diese sind ja gleichbedeutend mit der Tilgung, die ohnehin bezahlt werden muß.
    Es müssten bei der Darlehensvariante also keine zusätzlichen Beträge gespart werden. Die Tilgung wäre nur einfach in Zukunft bis 4200 Euro jährlich steuerlich absetzbar.

    Beim Bausparer gibts keine Tilgung, dh die 2100 Euro für den Rentnerpartner müßten noch zusätzlich zur normalen Finanzierungsrate aufgebracht werden, um den steuerlichen Vorteil auszunutzen. Des weiteren fließt der Sparbeitrag nicht direkt in die Tilgung, sondern liegt solange nutzlos und quasi unverzinst herum, bis der Bausparer dann irgendwann mal zuteilungsreif wird. Sollzinsen beim Finanzierungsdarlehen werden so (während der Ansparphase) nicht gespart. Alles also ziemlich ungünstig.

    Ideal wäre also das Wohnriesterdarlehen. Die Frage ist nur eben wie das praktisch aussieht. Wird die Bank dem Rentnerpartner einen eigenen Finanzierungsvertrag geben - notfalls auch per Bürgschaft des arbeitenden Partners?

    Ich mein, wie machen das all die Ehepaare mit Kindern, wo der Mann arbeitet und die Frau Hausfrau ist? Das wäre doch dieselbe Konstellation. Auch da braucht doch die Ehefrau, obwohl sie kein Einkommen hat, ihren eigenen Darlehensvertrag fürs Haus und kann nicht ihre Riesterzulagen einfach auf den Darlehensvertrag des Ehemannes einzahlen. Wie macht man das in dem Fall?
     
  4. Batman

    Batman

    Dabei seit:
    22.09.2013
    Beiträge:
    192
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Kiel
    Was haltet Ihr von einem "normalen" Annuitätendarlehen? Dazu schließen dann beide oder einer der Partner einen Riestersparplan oder Ähnliches ab. Das Guthaben könntet Ihr dann entnehmen, wenn Ihr das wollt. Also zum Beispiel alle 5 Jahre als Sondertilgung.

    Wenn das Darlehen schon besteht weiß ich aber nicht, wie man das regeln kann. Eventuell mit Übertragung eines Teils des Darlehens? Schwierig. Da kann ich nicht helfen.

    Alternative Wohnriesterdarlehen würde über zwei Darlehen laufen. Jeder der Partner braucht einen eigenen Vertrag. Das sollte möglich sein, sofern beide füreinander haften.
     
  5. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Das Problem bei normalem Darlehen UND Riester wäre, daß wir zusätzlich zur Tilgung noch die Riestersparbeiträge aufbringen müßten. Beim Wohnriesterdarlehen gilt die normale Tilgung als Beitrag.
    Also wenn man die maximale Steuerersparnis (vorerst, ich weiß ja man wird später nachbesteuert) nutzen wollte, wären das zusätzlich zu den Raten der Hausfinanzierung noch Sparbeiträge von 4200 Euro pro Jahr (nungut abzüglich Zulagen... sind immer noch 3900 Euro), die man erstmal aufbringen muß.
    Das ist uns zuviel.
    Besser wärs wirklich, wenn die Tilgung, die ohnehin anfällt, als Sparbeitrag gerechnet wird. Den Rest schaffen wir dann. Ja, man könnte auch auf die Hälfte der Steuerbegünstigung verzichten, aber es geht uns ja um die optimale Lösung.
     
Thema:

Wohnriester: 2 Darlehensverträge bei Ehegatten?

Die Seite wird geladen...

Wohnriester: 2 Darlehensverträge bei Ehegatten? - Ähnliche Themen

  1. Wohnriester für Küche Einrichtung usw. Verwenden

    Wohnriester für Küche Einrichtung usw. Verwenden: Hallo meine Frage ist,wenn man sich wohnriester auszahlen lassen will, ob man dann genau nachweisen muss das es für den kauf oder Tilgung des...
  2. Alternativen zu Wohnriester über Bausparvertrag/Darlehen

    Alternativen zu Wohnriester über Bausparvertrag/Darlehen: Hallo, ich möchte zusammen mit meiner Lebensgefährtin eine gebrauchte Immobilie erwerben. Dazu werden wir ein Annuitätendarlehen (Kein...
  3. Geld geschickt aus Wohnriester entnehmen

    Geld geschickt aus Wohnriester entnehmen: Hallo Zusammen, wir haben uns vor ca. 4 Jahren jeweils einen 50.000€ Wohnriester- Vertrag abdrehen lassen. In diesen zwei Verträgen stecken jetzt...
  4. Umwandlung Wohnriester Vertrag in Wohnriester Bausparer

    Umwandlung Wohnriester Vertrag in Wohnriester Bausparer: Hallo werte Formusgemeinde, ich stehe vor folgender Fragestellung: Ich bin seit einem knappen Jahr am Umbauen, meine Finanzierung ist...
  5. Wohnriester - Zulagenstelle DRV

    Wohnriester - Zulagenstelle DRV: Hallo, Ich will für einen Neubau sämtliches Geld aus meinem Riestervertrag entnehmen. Dies muss durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)...