WEG Grundstück erworben wobei das Haus nicht gebaut worden ist

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  1. #1 immo2012, 05.03.2014
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    Um es kurz zu fassen auf dem Grundstück sollten 2 Häuser gebaut werden (WEG) wobei eines "meins" ist aber nicht ausgeführt worden ist. Die Baugenehmigung ist natürlich schon erloschen da der Bau ja trotz Genehmigung nicht gemacht worden ist (Inso). Ich besitze also ca. 650/1000 Anteile von der WEG wobei mein Wohnraum aber nie gebaut worden ist.
    Kann ich einfach die Bauakte nochmal einreichen und den gleichen Plan nochmal genehmigen lassen? Die Bauakte bzw Genehmigung von damals ist ja noch vorhanden bei den Ämtern.

    Und falls wieder die ganz cleveren kommen das ist kein Fake
     
  2. #2 toxicmolotow, 05.03.2014
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    Viele halbe und unpräzise Infos für die Fachleute hier.

    Wer ist insolvent? Mit was sollte gebaut werden? Hängt vermutlich zusammen.

    Wer ist der andere Teileigentümer? Steht seine Hälfte schon? Was will er machen?

    Laie: Deine Idee klingt nicht ganz verkehrt. So in der Art würde ich es auch angehen wollen. Aber wie alt ist der Fall schon? Evtl. neue Gesetze/Regeln/Ordnungen/Enev?
     
  3. #3 immo2012, 05.03.2014
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    Der Vorbesitzer von meinem WEG Anteil der eigentlich auch der Bauträger war und das Haus bauen wollte ging in die Inso.
    Das Haus1 mit 5 Wohnungen bei 4 Besitzer steht und ist bewohnt. Die 4 Besitzer sind alle >80j und wollen an mich verkaufen was für mich aktuell wenig bringt da es in Bayern ist und ich aus BW komme
    Die Bauplanung bzw alte Baugenehmigung war ca. 1992
     
  4. Julius

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    Vorsicht, das ist wieder unser angeblich unbesehen kaufender Chaos-Vermieter mit dem Geldschei.er...
     
  5. #5 immo2012, 05.03.2014
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    soll ich zu jedem Thread das Grundbuch dazu posten oder wo ist das Problem?
     
  6. #6 toxicmolotow, 05.03.2014
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    Ach ja, der mit den 2 Mio. Fördergeldern und dem Baudenkmal und der zukünftigen Spielothek. Danke für den Hinweis.

    Das mit dem Grundbuch wäre eine Idee. Oder ein Kontoauszug. Oder Beides...
     
  7. #7 Gast036816, 05.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst keine 22 jahre alten unterlagen einfach noch einmal einreichen und auf eine baugenehmigung hoffen. seit 1992 hat sich einiges gewandelt. du kannst die planung überarbeiten lassen und alles andere neu bearbeiten lassen und zu einem baugesuch zusammen stellen lassen.
     
  8. ziesel

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    Hat da nicht die WEG ein Wörtchen mitzureden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein einzelner Miteigentümer auf eigene Faust großartig rumwurschteln darf.
     
  9. #9 immo2012, 06.03.2014
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    Ich habe 650/1000 weg anteile
     
  10. #10 ThomasMD, 06.03.2014
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    Ja und?
    Bauliche Veränderungen bedürfen der Einstimmmigkeit.

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  11. #11 immo2012, 06.03.2014
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    Das geplante und nicht gebaute Haus ist doch schon in der teilungserklärung drin
     
  12. #12 immo2012, 06.03.2014
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    Stimmrecht ist natürlich wie in den allermeisten Fällen nach Anteil
    Bei der eigentümerversammlung hab ich also die absolute mehrheit
     
  13. #13 Baufuchs, 06.03.2014
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    Nach WEG Gesetz § 25 bestimmt sich der Stimmrechtsanteil nach Zahl der Eigentümer und nicht nach Größe des Eigentumsanteils.

    Das ist der Normalfall.

    Soll Stimmrecht nach Eigentumsanteilen verteilt werden, muss das gesondert geregelt werden.
     
  14. #14 immo2012, 06.03.2014
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    In der Praxis ist es immer nach Anteil und wird auch so immer in der teilungserklärung geregelt
     
  15. #15 Gast036816, 06.03.2014
    Gast036816

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    lasst ihn einfach machen. eigentlich möchte immo immer nur ein ja auf seine fragen lesen!
     
  16. #16 Der Bauberater, 10.03.2014
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    Eine Baugenehmigung kann in BaWü "Wiedererteilt" werden. Wenn du die "alten" Unterlagen bekommen hast, dann kannst du die mit einem Antrag auf Wiedererteilung einreichen. Die Genehmigungsgebühr müsste in der Gebührensatzung stehen. Wenn sich das Planungs- oder Ordnungsrecht nicht geändert hat, dann wird meist wieder erteilt!
     
  17. #17 immo2012, 10.03.2014
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    Danke für die Info ist zwar in Bayern aber ich vermute mal da gibts sowas ähnliches!
     
  18. Julius

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    Na, ein Glück, daß sich in den vergangenen 23(sic!) Jahren nichts Signifikantes am Baurecht geändert hat...

    Gib uns Bescheid, wenn Du die Wiedererteilung vorliegen hast.
     
  19. #19 gunther1948, 11.03.2014
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    hallo
    antworten auf die fragen des kandidaten sind doch ganz einfach.
    ja, ja, ja , mmm, jein, nein, husch,husch auf die plätze.

    gruss aus de pfalz
     
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