Vollständigkeitsbestätigung

Diskutiere Vollständigkeitsbestätigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wir haben nun vor 3 Wochen bereits unseren Bauanstrag abgegeben. Unsere Architektin sagte uns, dass man nach spätestens 2 Wochen die...

  1. #1 Lordzcyber, 06.03.2014
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    Hallo

    Wir haben nun vor 3 Wochen bereits unseren Bauanstrag abgegeben. Unsere Architektin sagte uns, dass man nach spätestens 2 Wochen die Vollständigkeitsbestätigung bekommt und ab dann die Bearbeitungsfrist bis zur Genehmigung beginnt.

    Nun sind bei uns bereits 3 Wochen rum und wir haben noch keine Antwort vom Amt. Wir hatten vorgestern angerufen und da meinte der Herr, dass er im Urlaub war und für jemanden Vertretung macht und voll viel zu tun hat.

    Können die sich dafür einfach so viel zeit lassen wie sie wollen? Wird die Zeit einem wenigstens irgendwie bei der maximalen Bearbeitungszeit für den Bauantrag angerechnet?
     
  2. #2 Bauliesl, 06.03.2014
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    Hallo,
    selbstverständlich können sich die Damen und Herren vom Amt nicht beliebig Zeit lassen. Schon gar nicht zu Eurem Nachteil. Und die 2-Wochen Frist, die Euch die Kollegin genannt hat ist vollkommen richtig.
    Um was für einen Antrag geht´s? Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder Kenntnisgabeverfahren?
    Gruß,
    Liesl
     
  3. #3 Friedl1953, 06.03.2014
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    Liesel, sicherlich hast Du Recht. Du wirst wahrscheinlich niemals in die Verlegenheit kommen beim Bauamt der Stadt Potsdam einen Bauantrag einzureichen. Dann könntest Du mal Kreativität vom Feinsten erleben wie man Bauanträge verzögern oder vielleicht verhindern kann. Alfred von "Baumann und Klaussen" ist ein Sch.... dagegen (wenn man die in BW kennt).

    Ich weiß zwar nicht wie es in Borna ist, aber glaube mir, die Uhren gehen hier bei uns schon etwas anders als in BW oder BY.

    Sicherlich muss man sich nicht alles gefallen lassen aber bei einer so kurzen Verzögerung würde ich die Hände still halten und es mir nicht mit den Herrschaften auf den Ämtern verscherzen.
     
  4. #4 Bauliesl, 06.03.2014
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    .... Ich sag Dir, Stuttgart toppt so leicht keiner... ;-)
    Aber mal im Ernst: es geht nicht darum, es sich zu verscherzen, aber man kann man freundlich darauf hinweisen. Und das pflege ich zu tun. Bislang hat mir deswegen noch niemand Steine in den Weg gelegt..... Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass man als Architekt am Ball bleiben muss, Dinge, die evtl. fehlen gleich nachliefern sollte und dann haben auch die Leute vom Amt so einen Antrag schnell vom Tisch. Und das ist definitiv auch in ihrem Interesse ;-)
     
  5. #5 Friedl1953, 06.03.2014
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    @ Liesel, dachte Potsdam wäre der absolute Hammer und Alfred wäre da der Bauamtsleiter.
    Trotzdem macht der TS in meinen Augen einen Fehler, nicht er ruft an, sondern seine Architektin und dann läuft es so wie Du es siehst und praktizierst. :bierchen:
     
  6. #6 Lordzcyber, 06.03.2014
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    Es handelt sich um vereinfachtes Verfahren. Problem ist, dass unsere Architektin auch gerade Urlaub hat.

    Aber wenn die Leute vom Amt schon 3 Wochen anstelle von 2 Wochen brauchen, dann ist das ja schon zu unserem Nachteil.

    Für unser Grundstück wurde ein Qualifizierter Bebaungsplan erstellt. Die wurde von der Gemeinde als Satzung beschlossen (Deshalb dürfen wir schon einen Bauantrag stellen) und muss noch vom Landratsamt abgesegnet werden.
    Deren Frist verstreicht ende März. Danach wäre der Bebauungsplan rechtens. Das heißt wir könnten ab Aprill auch nur eine Bauanzeige stellen. Die wäre ja dann schneller durch.

    Wäre es vieleicht jetzt sogar sinnvoll noch zu warten oder ist es jetzt eh zuspät wenn wir einmal den genehmigungsantrag abgegeben haben.
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    wegen 3 Wochen zuckt man in S noch nicht mal mit der Wimper.
    Obwohl ich bin in 2 BV involviert, da geht es geadezu ruckzuck, wenn man die Randbengungen bedenkt sogar im Durchmarsch.
     
  8. #8 Bauliesl, 07.03.2014
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    Zurückziehen kann man einen Antrag immer, in Eurem Fall dürfte es wahrscheinlich noch nicht einmal mit Gebühren belegt werden.

    Ok, ich kenne mich jetzt nicht 100% aus, aber kann man denn schon sagen, dass ein Bauantrag vollständig ist, wenn der B-Plan bei Landratsamt noch gar nicht durch ist....? So einen Fall hatte ich noch nie......
     
  9. #9 Lordzcyber, 14.03.2014
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    Da hat es sich mal gelohnt, dass die Uhren auf dem Bauamt so langsam ticken.
    Nach knapp 4 Wochen, war die Vollständigkeitsbescheinigung immer noch nicht da. Wir haben Gestern bei der Stadt angerufen, was das denn eigentlich mit unserem Bebaungsplan nun ist. Da meinte der von der Stadt, ja der ist seit gestern vom Landratsamt bestätigt. Ich habe den gestern abgeholt.

    Daraufhin haben wir unsere Architektin angerufen. Die hat sofort unseren Bauantrag zurückgezogen und stellt jetzt eine Bauanzeige. Damit haben wir dann denke ich mal ( man weiss nie was passiert) gute 2 Monate gegenüber dem Bauantrag an Zeit gespart.
     
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