Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque

Diskutiere Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Forianer, ich habe eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage, konnte leider bisher keinen vergleichbaren Fall finden, habe die selbe Frage...

  1. Kurt

    Kurt

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    Liebe Forianer, ich habe eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage, konnte leider bisher keinen vergleichbaren Fall finden, habe die selbe Frage unter www.Bau.de gestellt, jedoch ohne jegliche Resonanz .Also:

    Wir haben im Dezember `03 einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung abgeschlossen. Diese könnte dieses Jahr noch fertig werden (haben ein wenig Stress mit einigen Handwerkern). Da wir den Vertrag zum besagten Zeitraum abgeschlossen haben, möchten wir auch die Eigenheimzulage zu damaligen Verhältnissen in Anspruch nehmen. Ist es hierfür von Nöten, das wir dieses Jahr noch einziehen? Was passiert wenn wir evtl. erst nächstes Jahr die Übergabe der Lasten und Pflichten durchführen? Welche Stolpersteine muss ich noch befürchten.Wäre es hilfreich eine Fertigkeitsbestätigung vom Bauträger anzufordern um mich ummelden zu können. Vielen Dank für eure Infos.

    Mit freundlichen Grüsssen

    Kurt
     
  2. #2 Gast217, 21.12.2005
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    Hallo Kurt,

    der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses ist entscheidend dafür, welche Fassung des Eigenheimzulagengesetzes anwendbar ist.

    Für den Antrag auf Eigenheimzulage ist Voraussetzung, dass der Eigentumsübergang und der Beginn der Eigennutzung vorliegen und diese zur Vermeidung der Neujahrsfalle im selben Jahr liegen.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  3. Kurt

    Kurt

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    Hallo Marion,

    vielen Dank für deinen Beitrag.Mit der Info lässt es sich gelassener dem Weihnachtsfest entgegen sehen.Meine Nachbarn sind aus dem selbigen Grund (=EHZ) auf Teufel komm raus am renovieren, um ja dieses Jahr noch einzuziehen.Ich bin davon überzeugt,dass purer Aktionismus bei noch feuchten Wänden kontra produktiv wäre.Unser Bauträger hätte mir wahrscheinlich die Bezugsfertigkeit der Wohnung bescheinigt, da jedoch die Bäder noch nicht gefliest sind, ist mir das zu heikel.

    Gruss

    Kurt
     
  4. #4 Gast217, 21.12.2005
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    Hallo Kurt,

    was ist das für ein Objekt, bei dem Bauträger tätig sind und zukünftige? Eigentümer renovieren? Knackpunkt ist der Eigentumsübergang, wenn von einer Anschaffung ausgegangen wird. Fand der beim Nachbarn schon statt?
    Normalerweise frage ich nicht nach, aber das liest sich widersprüchlich.

    Grüße
    Marion :)
     
  5. #5 Kurt, 21.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2005
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    Der Nachbar kümmert sich um die Wand- und Bodenbeläge, renovieren ist in dem Zusammenhang natürlich die falsche Wortwahl (= zurückzuführen auf eine fast schlaflose Nacht, bedingt durch unverlässliche Handwerker, EHZ etc.)Der Nachbar hat die Übergabe der Lasten und Pflichten bereits hinter sich.

    Gruss
     
  6. Kurt

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    Eine weitere Hürde....

    Hallo Marion,
    musste mir gerade von einem Nachbarn sagen lassen, dass das Datum der Bauantragstellung ausschlaggebend sei. Dieses hat wohl erst 2004 stattgefunden. Sollte mich als Ersterwerber doch nicht interresieren, oder ? Ansonsten hat der Finanzbeamte meinem Nachbarn die Aussage von dir bestätigt.Spiele ernsthaft mit dem Gedanken, die Übergabe der Pflichten und Lasten und die Ummeldung diese Woche durchzuführen.

    Gruss

    Kurt
     
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Eigenheimzulage: Dezember 2003 Kaufvertrag unterschrieben,Einzug 2006 welche Konseque

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