Nässe in nicht gedämmtem Spitzboden

Diskutiere Nässe in nicht gedämmtem Spitzboden im Dach Forum im Bereich Neubau; Der ungedämmte Spitzboden heißt der Beitrag aus der Fachzeitschrift "Bauhandwerk", erschienen im Heft 1-2/2006, Sonderteil Dach auf Seite 68. Ich...

  1. #61 Wilhelm Wecker, 16.01.2006
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    Der ungedämmte Spitzboden

    heißt der Beitrag aus der Fachzeitschrift "Bauhandwerk", erschienen im Heft 1-2/2006, Sonderteil Dach auf Seite 68. Ich habe versucht den Scan als pdf anzuhängen - ist mit 236 kB zu groß und ich bekomme ihn leider nicht kleiner. Vielleicht hat jemand einen Tipp.
     
  2. Quelle

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    mein Schlaumeiertipp zuerst:

    Verlag wegen Urheber gefragt?

    dann:

    -s/w gescannt?

    - in einzelne Seiten teilen und als jpg pro Seite hier reinstellen z.B..
     
  3. #63 Wilhelm Wecker, 18.01.2006
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    Der ungedämmte Spitzboden,

    ein Beitrag in der aktuellen Zeitschrift "Bauhandwerk 1-2 2006" ist auf Seite 68 abgedruckt und ich habe nach Rücksprache mit dem Verlag, die Zustimmung erhalten, den Bericht von Uwe Klaus Lange, einstellen zu dürfen.
     
  4. #64 Herbert, 19.01.2006
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    unzureichende Lüftung

    Ich denke nicht, dass meine Probleme sich durch zusätzliche Lüftung beheben lassen. Aber mal sehen was der Sachverständige meint. Der wollte sich noch mit einem Kollegen unterhalten. Die Treppe hält er auch für Problematisch.
     
  6. Rolf

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    noch ein Sachverständiger

    Heute war der Sachverständige noch einmal mit einem Kollegen da.

    Wie Herr Dühlmeyer vermutet hat, ist keine Dampfsperre vorhanden. Das was so ähnlich aussieht, ist ein Rieselschutz (sagt der andere SV) :eek: .

    Die Treppe ist auch völlig unzureichend. Die Dämmung zumindestens teilweise.

    Bin gespannt wie der Bauträger dieses Mal argurmentiert.

    Gibt es für die Sanierung eine andere Methode als den gesamten Trockenbau runterzureißen, richtige Dampfsperre, neue Rigipsplatten, neu Malern? :yikes
     
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    Das schreibt der Sachverständige

    "Das Prinzip des belüfteten Kaltdaches funktioniert nicht zufrieden stellend am überprüften Objekt. Es gibt einen starken Tau- und Kondenswasserausfall im nicht ausgebauten Spitzboden. Die Dampfsperre zwischen Warm- und Kaltbereich unterhalb der Zangen des Dachstuhles funktionert nicht.

    Die Sichtprüfung der Dampfsperre lässt die Vermutung zu, dass es sich bei der montierten Folie nur um eine Rieselschutzfolie, nicht aber um eine Dampdiffusionssperre handelt! Dadurch kommt es zu einem unzulässig hohen Wasserausfall im Kaltbereich mit anschließendem Schimmelbefall.

    Eine weitere Problemstelle und Ursache für den hohen Tau- und Kondenswasseranfall ist die verwendete Bodeneinschubtreppe. Die Dämmung erscheint nicht ausreichend, die Einbauspalten sind ohne Dampfsperren bzw. Dichtungslippen ausgeführt." ...

    ... "Die exakten Defizite der Dampfsperren lassen sich anhand einer Thermografie ermitteln.

    Der vorhandene Schimmelbefall und die Ansammlung des Tau- und Kondenswassers führen ohne weitere Maßnahmen zu erheblichen Bauschäden!

    Der Schimmelbefall stellt eine ersthafte Gesundheitsgefährdung für die Hausbewohner dar!

    Das Tau- und Kondenswasser reduziert die Wirkung der Dämmung erheblich, so dass auch hier schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt werden muss!"
     
  8. #68 MichaelG, 02.02.2006
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    Tolle Leistung

    Sach- oder Schwachverständiger?

    Sehr konjunktivlastig das Ganze. Gutachten ist das? Wischi-Waschi zur Folie und zur Treppe!
     
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    baute mit Bauträger
    Da ist kein Mangel, sagt der Bauträger

    Habe gerade noch einmal mit dem Geschäftsführer des Bauträgers telefoniert.

    Er ist sich gaanz sicher, das kein Mangel vorliegt.

    Ich habe ihm gesagt, das ich die Ablehnung der Mangelbeseitigung schriftlich für den Anwalt brauche.

    Darauf er: "Überlegen Sie sich dass doch nochmal, sowas kostet viel Geld." Auf meine Frage nach einer Alternative: "nehmen Sie die Verbretterung hoch, dann verschwindet das Problem".

    :mauer :irre :yikes :frust :boxing :eek:
     
  11. #71 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2006
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    Ich mach einfach die Augen zu...

    dann seh ich den Löwen nicht - und was ich nicht seh, ist auch nicht da.
    :mauer .
    Wenn er nicht reagiert, bestätigen Sie ihm einfach den Inhalt des Telefonats - und dann ab zum Anwalt.
    MfG
     
  12. Rolf

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    baute mit Bauträger
    Erst zum Anwalt oder noch ein Gutachten?

    Ich vermute ja, das es Mängel nicht nur im Bereich des Spitzbodens gibt, sondern an allen Dachschrägen. Da wird der Trockenbauer keine andere Folie verwendet haben und auch nicht besser gearbeitet haben. :cry

    Gibt mein Gutachten das her, oder brauche ich ein umfassenderes?

    Meine Überlegung geht dahin, jetzt den BDT machen zu lassen und dann ein zweites Gutachten in der Hand zu haben. :deal

    Wenn es vor Gericht geht, wird ja vermutlich vom Gericht ein Gutachter beauftragt. Reicht mein Verdacht, damit der das untersucht?
     
  13. #73 MichaelG, 09.02.2006
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    Vor Gericht und auf hoher See

    Ich hatte hier mal dieses Urteil eingescannt in einem Thread von Amy... Darin ging es um nicht vertragsgerechte Ausführung, ohne Folgeschaden.

    Wenn die Folie keine Dampfbrems/sperr-Folie ist wird die Ausführung nicht vertragsgerecht sein.

    D.h. selbst ohne Mangel ist das Ding zu tauschen. Dazu braucht es aber mit Sicherheit einen "wiefen" Anwalt.

    Und evtl einen Richter der selbst erst gebaut hat und von den ganzen Handwerkern oder oder und seinem BT abgezockt wurde ;)

    Ob das aber mit diesem "Gutachtergeschreibe" machbar ist?

    Wieso ist da nicht nachgefragt worden was da eingebaut ist? Manmanman,...(schrieb ich aber schon)

    Laienmeinung

    MfG Michael
     
  14. #74 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2006
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    Für den Prozess...

    brauchts Beweisfragen an den Gerichts-SV. Und da das Fachfragen Bau sind, kann die kein Anwalt stellen -> Sie brauchen einen SV, der die Fragen formulieren hilft!
    Alles weitere (Anzahl der Gutachten usw.) mit dem Anwalt klären.
    MfG
     
  15. Rolf

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    baute mit Bauträger
    Vertragsgerechte Ausführung, ohne Folgeschaden

    Wenn die Ausführung so ist wie beim Spitzboden, dann wird da auch Schaden sein (Nasse Dämmung, evtl. Schimmel, Wärmeverlust). Nur sehen kann ich es nicht.

    Also erst Anwalt hören und dann weitersehen?
     
  16. #76 MichaelG, 09.02.2006
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    Zuerst

    wissen was das für eine Folie ist. Hersteller, "Produkt" Zulassung und technische Daten.
     
  17. Rolf

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    Welche Folie

    Im Bereich des Spitzbodens ist ja die Aussage des SV "Die Dampfsperre zwischen Warm- und Kaltbereich unterhalb der Zangen des Dachstuhles funktionert nicht". Warum ist doch Problem der Baufirma, oder?

    Für den restlichen Bereich währe ja vielleicht das Ergebnis eines BDT hilfreich. Entweder es ist dicht oder nicht.

    Aber trotzdem will ich der Sache nachgehen. Als der Sachverständige da war, haben wir den Trockenbauer gemeinsam besucht und nach der verwendeten Folie gefragt. Der hat uns dann eine Probe von einer Folie mitgegeben die definitiv nicht in meinem Spitzboden verarbeitet wurde.

    Den Bauträger habe ich auch schon nach Details zu der Treppe und der Folie gefragt. Der will die Unterlagen besorgen, aber das dauert. Außerdem weiß ich dann noch nicht, ob die Unterlagen auch zu den verarbeiteten Materialien gehören. Deswegen hier nochmal die Frage: "Welche Möglichkeit hat denn ein SV herauszufinden welches Produkt verwendet wurde?" (habe ich unter anderer Rubrik schon mal gefragt).
     
  18. #78 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2006
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    Die...

    die Sie ihm bezahlen!
    Erste Möglichkeit: Beschriftung suchen.
    Gibts die nicht (schon schlecht), und liefert der Verarbeiter keine oder offensichtlich falsche Angaben zum Material, bleiben nur noch:
    Sichtprüfung mit Ratefaktor -> Trefferquote bei erfahrenen SV > 90%.
    Materialuntersuchung im Labor - gegen autsch viele €.
    Wieviel Sie von Ihren Kosten wieder bekommen sagt Ihnen nach Erfahrungswerten Ihr Anwalt.
    Nochmal. Sinnvoll ist nur ein Ortstermin mit Anwalt UND SV. Da dann die weitere Taktik festlegen.
    MfG
     
  19. Eric

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    Rolf, machen Sie es nicht komplizierter wie es ist.

    Der Privatgutachter hat einen Mangel festgestellt: Es fällt Kondensat im Spitzboden aus. Die Konstruktion ist damit nicht funktionsfähig. Diese Mangelerscheinung reicht an sich zur Begründung des Mangels aus.

    Problem ist, daß der Unternehmer den Mangel, obwohl er auf der Hand liegt, in Abrede stellt und die Mangelbeseitigung verweigert. Mit der Verweigerung der Mangelbeseitigung hat er sein Nachbesserungsrecht verwirkt. Sie könnten zur Ersatzvornahme übergehen.

    Bevor Sie den Mangel von einem Unternehmer beheben lassen, müssen Sie jedoch den Beweis sichern. Dies erfolgt durch ein selbständiges Beweisverfahren. In diesem Verfahren sind mit Bindungswirkung für den Unternehmer in etwa folgende Fragen klären zu lassen:

    1. Fällt im Bereich der Dachschrägen und im Spitzboden des Hauses ........
    Kondensat aus? Beeinträchtigt dies die Funktionstauglichkeit der Dachkonstruktion? Welche Langzeitschäden sind zu befürchten?

    2. Worauf ist der Mangel zurückzuführen und wer hat ihn zu verantworten?

    3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den Mangel zu beheben.

    4. Wie hoch sind die Kosten für eine fachgerechte, den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Mangelbeseitigung ( Vorbereitungskosten, Regiekosten, Kosten der eigentlichen Mangelbeseitigung und Kosten der Wiederherstellung der Wohnung einschließlich der Wiedereinräumung der Möbel )?

    Der Antrag sollte von einem Anwalt gestellt werden, mit dem noch die näheren Einzelheiten, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Privatgutachters, zu besprechen sind.

    Nach Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens verlangen Sie von dem Unternehmer einen Vorschuß in Höhe der vom Gerichtgutachter ermittelten Kosten. Zahlt er nicht freiwillig, müssen Sie auf Vorschuß klagen. Im Vorschußprozeß zieht das Gericht das im selbstständigen Beweisverfahren ergangene SV-Gutachten als Entscheidungsgrundlage heran.

    Nach Beitreibung des Vorschusses wird gemäß dem SV-Gutachten saniert. Nach der Sanierung wird über den Vorschuß abgerechnet.

    Wird der Mangel von dem Gerichtsgutachter bestätigt, wovon nach Sachlage auszugehen ist, hat der Unternehmer Ihnen die Kosten des Privatgutachters zu ersetzen.
     
  20. Rolf

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    baute mit Bauträger
    Der Bauträger hat geantwortet

    vereinbart war, dass der Bauträger mir die Ablehnung der Mangelbeseitigung, eine Produktbeschreibung der verwendeten Treppe und der Dampfsperre gibt.

    Der Bauträger schreibt: "in der Anlage erhalten Sie den Liefernachweis der Bodentreppe und die Produktbeschreibung für das Dampfbremsklebeband. Für die Dampfsperre wurde eine Baufolie 0,2 mm eingebaut.

    Dann folgt eine Seite mit dem Firmenlogo RaabKarcherBaustoffe ohne Produktbezeichnung, dann eine Einbauanleitung für eine "raab Karcher Bodentreppe PROFI"(Auf meiner Bodentreppe steht übrigens Hersteller Dolle). Nächste Seite war dann ein Ausdruck einer Produktwerbung aus einem InternetShop für ein Klebeband B.e.t.a Betrafol und die letzte Seite habe ich mal als Anlage angehängt. Da schreibt der Trockenbaumeister: "Es heißt nur Dampfsperre! ... Es gibt keine Falsche."
     
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