"nachträgliche Kaufpreisminderung"

Diskutiere "nachträgliche Kaufpreisminderung" im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für für das kompetente Forum, indem ich schon eine ganze Zeit mitlesen darf. Z.Zt. baue ich mit einem...

  1. #1 stockstadt, 09.03.2014
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    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für für das kompetente Forum, indem ich schon eine ganze Zeit mitlesen darf.

    Z.Zt. baue ich mit einem Bauträger ein Reihenhaus ... die Fenster werden gerade eingebaut ... bisher relativ problemlos mit seriösem, flexiblem BT (aber letztendlich kann man das Fazit wohl erst später stellen :D )

    Weiterhin habe ich letztes Jahr für meinen Sohn eine Souterain-ETW gekauft und über den Verkäufer ärgern wir uns gerade.
    Nach einiger Zeit stand die Wohnung unter Wasser. Die Kommentare der Miteigentümer im Haus kamen schnell .... "das war beim "Karl" (Vorbesitzer) schon öfter gewesen"
    Der Grund war schnell gefunden .. schließendes Rückstauventil im Hof, wobei das nachfließende Abwasser der Wohnungen nicht mehr abfließen konnten und dann über die Badewanne in die Wohnung lief.
    Abhilfe wurde mittlerweile (nach 2 weiteren glimpflichen vollen Badewannen) geschaffen. Die Miteigentümer haben beschlossen die Souterain-Wohnung vom Abwasserstrang zu trennen und ein eigenes Rohr zu legen. Das ist mit Tiefbauarbeiten im Hof auch so passiert ... für ca. 15000,-

    Der Wasserschaden wurde über die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft und die eigene Hausratversicherung geregelt ... ca. 20000,-

    Nun ärgern wir uns aber gewaltig über die Reaktion des Vorbesitzers ... "Ach, das bisschen Wasser"
    Auf Nachfrage bei den Besichtigungsterminen wurde vom Vorbesitzer und vom Makler Vorschäden und versteckte Mängel verneint.
    Auch im Kaufvertrag sichert der Vorbesitzer die Mängelfreiheit zu.

    Ganz ehrlich hätte ich die Wohnung mit diesem "Schadensbild" auch nicht gekauft. Allerdings haben wir außer Ärger und verbrauchten Nerven (aber schon sehr viel davon) auch keinen Schaden.

    Gibt es sowas wie eine nachträgliche Kaufpreisminderung wegen arglistigem Verschweigen???

    Viele Grüße
    Dietmar
     
  2. #2 ThomasMD, 09.03.2014
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    Wenn Du keinen Schaden hattest, gibts auch keinen Schadensersatz.

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  3. Lebski

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    Naja, 15 T€ für Trennung vom Abwasser ist doch ein Schaden.

    Nur müsste die gemeinschaft den Anspruch an den Käufer abtreten... ist ein Frage die ein Anwalt beantworten kann.
     
  4. bernix

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    .....aber nur mit viel Glück.

    Ich vermute dass hier eine Chance auf Minderung des Kaufpreises gibt, da der Sachverhalt im Haus bekannt war.
    Sofern die "Zeugen" nicht umkippen...
    Genaueres sagt dir dein Anwalt.

    Die Frage die sich mir stellt: War die bauliche Maßnahme ausreichend oder hätte die Souterainwohnung (möglicherweise von vornherein) mit Hebeanlage ausgestattet werden müssen?
    Dass eine eigene Leitung mit eigenem Rückstauverschluss (?, der auch eine Fehlfunktion haben kann) hier ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln...
     
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