Sicherheitseinbehalt bei Privat-Bauvertrag?

Diskutiere Sicherheitseinbehalt bei Privat-Bauvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind kurz davor, unseren Hausbauvertrag zu unterschreiben. Da ich beruflich auch mit Bauverträgen zu tun habe, frage ich...

  1. #1 SpookyM, 09.03.2014
    SpookyM

    SpookyM

    Dabei seit:
    09.03.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Münchberg
    Hallo zusammen,

    wir sind kurz davor, unseren Hausbauvertrag zu unterschreiben. Da ich beruflich auch mit Bauverträgen zu tun habe, frage ich mich, ob ich in unseren Vertrag z. B. auch einen Passus zur Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft mit aufnehmen lassen soll.

    Also im Detail, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen ist bzw. dann die Abschlagsrechnungen nur mit 90 % bezahlt werden. Und dass bei der Schlussrechnung für die Dauer der Gewährleistung 5 % einbehalten werden. Kann man das machen? Kennt das jemand?

    Wäre für eure Meinungen sehr dankbar.
     
  2. #2 Skeptiker, 09.03.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Ja, das kann man machen das wurde hier auch schon öfter erörtert. Nutze die Suchfunktion! (-> weißes feld oben rechts "Live Suche")
     
  3. #3 SpookyM, 09.03.2014
    SpookyM

    SpookyM

    Dabei seit:
    09.03.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Münchberg
    Ich habe davor schon einmal danach gesucht, aber ehrlich gesagt waren es mir zu viele Themen...
     
  4. #4 wasweissich, 09.03.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist ja logisch ..... da es zu dem thema schon zu viele themen gibt , muss man noch ein paar neue einstellen ......:yikes
     
  5. #5 Gast036816, 09.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du denn den anbietern das auch mitgeteilt, bevor sie ihr angebot abgegeben haben?

    gegenfrage - kannst du eine bürgschaft nach bgb 648a stellen, wenn du sicherheiten vom auftragnehmer verlangst?
     
  6. #6 SpookyM, 09.03.2014
    SpookyM

    SpookyM

    Dabei seit:
    09.03.2014
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Münchberg
    Ich will das eben noch ansprechen. Warum soll ich ne Bürgschaft bringen wenn ich eine Finanzierungsbestätigung von der Bank habe?

    Gesendet von meinem XT890 mit Tapatalk
     
  7. #7 Baufuchs, 10.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bürgschaft nach 648a muss ein EFH Bauherr nicht stellen.
     
  8. #8 Baumark, 10.03.2014
    Baumark

    Baumark

    Dabei seit:
    22.02.2014
    Beiträge:
    26
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Innenarchitekt
    Ort:
    München
    Hallo @all,

    vielleicht kann ein Jurist zum Thema Handwerkersicherungshypothek antworten.

    Ich bin der Meinung, dass der Handwerker einen Anspruch auf die Sicherungshypothek hat, nicht nur auf Verlangen, sondern auch eigenständig ohne Zustimmung des Bauherrn, ein Finanzierungsnachweis entbindet m.E. nicht.

    Und das nicht nur vor Baubeginn, sondern auch während, es gibt dem Handwerker die Möglichkeit bei unberechtigter Nichtzahlung das Eigentum zu belasten, vorrausgesetzt AG bzw. Bauherr ist Eigentümer der Immobilie.

    Grüsse
    Mark
     
  9. #9 Baufuchs, 10.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wir reden hier nicht von einer Sicherungshypothek, sondern von Gestellung von Sicherheiten.

    Guckst Du 648a:

     
  10. #10 Skeptiker, 10.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Danach wurde nicht gefragt, es geht um eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft!

    Oh, Baufuchs war schneller - und ausführlicher!
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 10.03.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Bei Verbrauchern ist eine 5%-ige Erfüllungssicherheit der Hausbaufirma (für die Dauer der Bauphase) nach § 632a Absatz 3 BGB sowieso Pflicht, sofern im Bauvertrag nicht anderes vereinbart wird und zwar auch dann, wenn der Bauvertrag mit seinem Ratenzahlungsplan dazu „schweigt“.

    Eine Finanzierungsbestätigung der Bank bietet der Baufirma keine nennenswerte Sicherheit, insbesondere verbessert sie nicht ihre Liquidität.

    @SpookyM:
    Nachverhandeln kann man prinzipiell alles, es wird darauf ankommen, womit der AN sich letztlich einverstanden erklärt. Du solltest vor Abschluss des Bauvertrags eine juristische Beratung in Anspruch nehmen und evtl. auch die Leistungsbeschreibung und insbesondere die im Vertrag wahrscheinlich enthaltenen Zahlungraten von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Die Frage wechselseitiger Sicherheiten ist nicht das einzige Thema, bei dem im Bauvertrag etwas schief gehen kann. In diesen Zahlungsplänen stecken oftmals für den künftigen Bauherrn größere finanzielle Risiken, als im „Fehlen“ einer über die 5 % des § 632a BGB hinausgehenden weitergehenden Vertragserfüllungsbürgschaft.

    Die Verbraucherverbände, die sich mit privatem Bauen beschäftigen, nämlich der Bauherrenschutzbund und der Verband privater Bauherren, empfehlen die von dir angesprochene 5 %-Gewährleistungssicherheit für sich an die Bauabnahme anschließenden Gewährleistungsphase auf jeden Fall. Im Rahmen einer juristischen Beratung wird dein Anwalt dir i.d.R. entsprechende Zusatzklauseln mitgeben, mit der du den Bauvertragsentwurf ergänzen kannst, falls sich dein künftiger Vertragspartner damit einverstanden erklärt. Letztlich ist alles Verhandlungssache.

    Viele Zahlungspläne von Baufirmen sind unausgewogen und deshalb AGB-rechtlich nach § 307 BGB unwirksam und sollten angepasst werden. Da werden z.B. 5 % schon nach Vertragsschluss gefordert, oder insgesamt 20 % sind gar schon nach der Erstellung der Bodenplatte (ohne Keller) zu zahlen.
     
Thema: Sicherheitseinbehalt bei Privat-Bauvertrag?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Bauvertrag ohne sicherheitseinbehalte

    ,
  2. 5% sicherheitseinbehalt verband privatbauern

    ,
  3. sicherheitseinbehalt im privaten Bereich

    ,
  4. Sicherheitseinbehalt ohne Mehrwertsteuer im Privat bau ,
  5. vertrag bauvertrag privat,
  6. sicherheitseinbehalt vs erfüllungssicherheit
Die Seite wird geladen...

Sicherheitseinbehalt bei Privat-Bauvertrag? - Ähnliche Themen

  1. Sicherheitseinbehalt/Frist

    Sicherheitseinbehalt/Frist: Guten Tag, Ich habe vor zwei Jahren als Subunternehmer ein Auftrag für eine Firma ausgeführt von jeder Rechnung wurden mir 5%...
  2. Bürgschaft belasten ohne Rechnung

    Bürgschaft belasten ohne Rechnung: Bei meinem Kauf einer neuen Immobilie (Wohnung in Mehrparteienhaus) endete es – wie bei so vielen – mit Mängeln, die der Bauträger nicht anerkannt...
  3. Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft

    Sicherheitseinbehalt , Bürgschaft: Hallo, es wurde im VOB-Vertrag ein Sicherheitseinbehalt von 5 % der Auftragssumme als Bürgschaft vereinbart. Was bedeutet das für den AG und...
  4. Sicherheitseinbehalt

    Sicherheitseinbehalt: Hallo Zusammen, wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller mit einem GÜ, im Bauvertrag steht das VOB B/C Vertragsbestandteil sind. Als...
  5. Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt nach VOB beim EFH - Sinnvoll?

    Sicherheitsleistung / Sicherheitseinbehalt nach VOB beim EFH - Sinnvoll?: Moin, ich bin gerade in er Vergabephase (Einzelvergabe nach VOB). Ich saniere/erweitere einen Altbau in zwei Bauabschnitten (da bewohnt), erst...