Bauen in Grenznähe

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  1. #1 Mauerfall, 10.03.2014
    Mauerfall

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    Hallo zusammen,

    Da der entsprechende Fred jetzt geschlossen ist, doch mal meine ernsthafte Frage. Ich baue in Nähe Bodensee, da sind die Schweiz und Österreich nicht so weit weg. Gleichzeitig haben wir ja den EU-Binnenmarkt, sogar die Schweiz gehört noch dazu (ok... ist theoretisch, da teurer als D). Theoretisch könnte man für bestimmte Gewerke auch einen Unternehmer aus Italien, Spanien, wasweisich beauftragen. Für Großprojekte ist die Ausschreibung innerhalb der EU m.W.n. sogar vorgeschrieben.

    Wie sieht das bei einem EFH aus? Kann es hier Probleme geben, vor allem mit dem Zoll, wenn ich jemand z.B. aus Österreich beauftrage? Voraussetzung natürlich, er hält sich an deutsche Normen. Oder muss man spezielle Vorgehensweisen beachten? Was ich nicht will ist nach Tschechien auf den Handwerkerstrich und dort ne rumänische Baubrigade ohne alles einladen. Sondern seriöse Anbieter mit entsprechend Versicherung undundund.

    Gibt es in so einem Fall entsprechende Formalitäten oder ist das übe Arbeitnehmerfreizügigkeit abgedeckt?

    Gerne auch per PN.

    Gruß
    Mauerfall
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das hängt entscheidend davon ab wer beauftragt wird und welche Arbeiten ausgeführt werden sollen.

    Handelt es sich um zulassungsfreie Tätigkeiten, oder zulassungspflichtige Handwerksarbeiten, oder gar zulassungspflichtige Handwerksarbeiten an die weitere Anforderungen (Konzession o.ä.) gestellt werden?

    Google unter "grenzüberschreitende Tätigkeiten" oder "grenzüberschreitende Handwerksausübung". Du kannst also jederzeit eine Firma aus der EU, oder gar aus dem Ausland, beauftragen um in DE verschiedene Tätigkeiten auszuführen. Es gibt halt ein paar Dinge die zu beachten sind. Deswegen auch in dem anderen thread der Hinweis auf Hauptzollamt. Aber auch die Handwerkskammern oder IHK liefern Informationen.


    Bsp.:

    http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=1794673&vbmid=0&#informationen

    oder

    http://www.landesrecht-bw.de/jporta...WRHwV&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

    Man sollte vor allen Dingen darauf achten, dass man als Auftraggeber mit in der Verantwortung steht. Man kann sich also nicht damit herausreden, dass man nicht wusste, dass die Firma bestimmte Bescheinigungen hätte vorlegen müssen. Mit Firmen aus einigen nachbarländern gibt es Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen. Solche Firmen kriegen hier auch problemlos eine "Genehmigung" um handwerklich tätig zu werden. Mit vielen anderen Ländern gibt es solche Abkommen noch nicht, da ist die Prüfung (Qualifikation etc.) aufwendiger. Deswegen drücken sich manche Firmen gerne vor so einer Prüfung und melden ihre Tätigkeit erst gar nicht an. Da ist Ärger fast schon vorprogrammiert.

    Ob es sich letztendlich lohnt, das steht auf einem anderen Blatt. Während man Arbeiten auf der Baustelle noch durch einen Fachmann kontrollieren lassen kann, wird es spätestens im Gewährleistungsfall schwierig. Ganz "schlaue" Köpfe kommen dann auf die Idee und wenden sich an die Hersteller, und wundern sich, wenn sie von denen dann eine Abfuhr kassieren.

    Mit Arbeitnehmerfreizügigkeit hat das erst einmal gar nichts zu tun. Werden einzelnen Personen beauftragt dann wird´s richtig kompliziert, denn dann wird man quasi zum "Arbeitgeber". Der Grat zur Schwarzarbeit ist schmal, vor allen Dingen wenn man sich als Privatperson mit den ganzen Details gar nicht auskennt. #

    Deswegen gilt, zuerst einmal die auszuführenden Arbeiten festlegen. Dann prüfen, ob die Firma diese Arbeiten überhaupt ausführen darf. Danach muss man nur noch überprüfen, ob sich die Firma auch an die Spielregeln hält, sprich Meldungen etc. Wenn dann alles OK ist, steht einer Beauftragung nichts im Wege. Man sollte als Auftraggeber hier allein schon aus Eigeninteresse vorsichtig sein. Die Jungs sitzen schnell wieder in ihrem Auto und sind in ein paar Stunden zuhause, der AG aber hat hier aber eine ladungsfähige Andresse.
     
  3. #3 Mauerfall, 10.03.2014
    Mauerfall

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    Hallo R.B.

    Also alles nicht so einfach... aber hab ich mir schon fast gedacht. Meine Idee war, dass man hier an der Grenze durch Ausweichen ins Nachbarland seinen "Angebotsradius" verbessern kann, also im Umkreis nicht nur auf der einen Seite suchen :mauer

    Außerdem hab ich nen guten Freund mit einer Firma im Ausland, den ich offiziell beauftragen wollte. Aber bevor ich unsere Bürokratie auf ihn loslasse... :bef1021: ... neee... das tu ich ihm nicht an!

    Trotzdem Danke für die Info!

    Gruß
    Mauerfall
     
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