Wasser-Schaden vor Hausübergabe :-(

Diskutiere Wasser-Schaden vor Hausübergabe :-( im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Forum, Kurz vor der Hausübergabe ist ein Wasserschaden aufgetreten. Im OG im Bad wurde einer der Stutzen, die aus der Wand ragen, leicht...

  1. #1 Marseille, 11.03.2014
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    Hallo Forum,

    Kurz vor der Hausübergabe ist ein Wasserschaden aufgetreten. Im OG im Bad wurde einer der Stutzen, die aus der Wand ragen, leicht gedreht/geöffnet, so dass Wasser hinter die Trockenbauwand geflossen ist. Dieses hat sich seinen Weg durch die Wand nach unten gebahnt und das EG geflutet.
    Der Schaden wurde an einem Mittwoch entdeckt und von mir, dem Bauherren, angeblich verursacht, weil ich als letzter auf der Baustelle war (Sonntag Abend). Eines meiner Kinder soll das Plastikrohr (Stutzen) gedreht haben. Ich habe wie jedes Mal aufgepasst, kann aber nicht sagen, ob einer meiner Jungs dran gedreht hat.
    Jetzt hat die Baufirma alle Anschlüsse fest zugedreht, auch im EG.

    Wen trifft die Schuld?

    Baufirma:
    Baufirma hat nie vor solchen Stutzen gewarnt, Bauleitung zu dem Zeitpunkt im Urlaub, Wasser-Schaden wurde vom Installateur der Baufirma analysiert, nach dem Schaden alle Anschlüsse sehr festmontiert (undrehbar).

    Bauherr:
    Bauherr war letzter auf Baustelle, er kann nicht ausschließen, dass Kinder etwas angefasst haben.

    Vielen Dank für die Antworten. Was jetzt tun?

    LG
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das wird interessant.

    Einerseits hat eine Firma ihr Werk zu sichern, andererseits muss man auf einer Baustelle nicht mit allen Eventualitäten rechnen. Das ist ja kein Spielplatz.

    Die Streitfrage wird sein, wurde von der Firma der Stopfen nicht richtig montiert oder wurde nachträglich daran manipuliert. Wenn der Stopfen schon länger montiert war, und bisher immer dicht war, dann ist wohl die Wahrscheinlichkeit groß, dass nachträglich daran manipuliert wurde.

    Eine besondere Sicherung ist hier nicht erforderlich, da es sich ja um eine geschlossene Baustelle handelt und Unbefugte gar keinen Zutritt haben.

    Stell Dir mal vor, eine Firma müsste den Bauherrn über jede evtl. denkbare Gefahr informieren. Da müsste der Bauherr einen Vertrag unterschreiben der es hinsichtlich Umfang mit jedem Telefonbuch aufnehmen könnte. Das wäre also völlig unrealistisch. Zudem wäre es einer Firma gar nicht möglich zu arbeiten, wenn man immer damit rechnen müsste, dass irgendjemand auf der Baustelle an irgendeiner Stelle etwas anfasst, beschädigt oder sonst mit etwas spielt.

    Aus meiner Laiensicht ist die Lage klar, aber ich bin auch kein Jurist. Gehe ich davon aus, dass der Stopfen bisher dicht war, dann wurde wohl nachträglich manipuliert. Hier trifft den Bauherrn die Schuld, denn er war zuletzt auf der Baustelle und hatte die Aufsichtspflicht über die Kinder. Kinder haben auf einer Baustelle an sich nichts verloren, und wenn der Bauherr doch seine Kinder mitbringt, dann sollte er sich darüber im Klaren sein, dass er erhöhte Aufmerksamkeit walten lässt und jeden Schritt der Kinder beobachtet. Es gibt auf einer Baustelle eine Menge Gefahrenstellen, auch wenn sich diese nicht mehr im Rohbau befindet. Das bisschen Wasserschaden ist noch harmlos, es hätten durch Unachtsamkeit oder Unwissenheit noch viel schlimmere Dinge passieren können.

    Aber wie gesagt, das ist meine Laiensicht.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich sehe das anders.

    Wenn ichs recht erinnere, sind diese bunte langen Plastestopfen nur als Schutz vor Verschmutzung von Rohren und Gewinden zugelassen, nicht aber als Verschluß von unter Druck stehenden Wasserleitungen.
    Diese sind mit entsprechenden Blindstopfen (eingehanft oder mit Teflonband eingedichtet) zu verschliessen. Und DIE dreht kein Kind lose, auch kein Erwachsener ohne Werkzeug.

    Von daher soll Dir Deine Baufirma doch mal die Zulassung der Stopfen für den Verschluß von unter Druck stehenden Trinkwasserleitungen vorlegen. :smoke :shades
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das gilt so generell nicht. Es kommt jetzt darauf an, was für Baustopfen da drauf sind. Da diese üblicherweise auch für die Druckprüfung verwendet werden dürfen, mit Metallgewinde und Dichtung versehen sind, können sie auch unter Druck stehen. Es gibt sogar Baustopfen die dürfte man dauerhaft im System belassen.

    Nachdem Handwerker schon massiv Probleme mit den einfachen Plastestopfen hatten, setzen zumindest die die ich kenne, nur noch die Dinger mit Metallgewinde und Dichtung ein. Das ist auch deswegen sinnvoll, weil diese dann während der ganzen Bauzeit drin bleiben, also auch während der Druckprüfung.
     
  5. #5 Baufuchs, 11.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Google mal nach "Abdrückstopfen".

    Die Dinger sind i.d.R. nur für einmaliges Abdrücken der Leitungen vorgesehen.
    (Zumindest die mit Kunststoffgewinde)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    @ R.B.

    Deswegen ja meine Frage nach der Zulassung. Hier bei uns gibts weiter nur die Plastedinger ohne Messing. Oder eben richtige Stopfen passend zum Rohrmaterial.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Wie gesagt, bei uns findet man die Plastedinger so gut wie gar nicht mehr. Da haben manche Heizer schon Lehrgeld bezahlt. ;)

    Anstatt 20Ct. gibt man halt 50 oder 60Ct. für einen Stopfen aus und hat seine Ruhe. Aber ich kann natürlich nicht ausschließen, dass beim TE solche Plastikstopfen eingesetzt waren. Die sind nur für einmaligen Gebrauch und fliegen dann in den Müll. Wenn die drin waren und die Anlage dauerhaft unter Druck stand, dann war ein Wasserschaden schon vorhersehbar. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein HB dieses Problem nicht kennt und die Anlage unter Druck lässt.
    Oder aber er hatte abgesperrt und irgendjemand hat wieder aufgedreht.

    Fragen über Fragen.
     
  8. #8 Marseille, 11.03.2014
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    Danke für die Antworten!!

    Also @Ralf Dühlmeyer:
    Es waren graue Stopfen, die aus der Trockenbauwand herauskamen. Diese soll mein Kind (6 1/2 Jahre) gedreht haben. Die Baufirma meint, dass es normal sei, dass alles unter Druck steht und dass dieses Röhrchen gedreht worden sein muss.
    Nur komisch, dass jetzt nach dem Vorfall alles Stopfen extrem fest zugedreht sind. Habe es mir ja im Nachhinein angechaut. Wie locker bzw. schwach diese am Tag des Schadens zugedreht waren, kann ich nicht sagen.

    Mich ärgert, dass kein Bauleitung da war (Urlaub), dass die wissen dass wir Kinder haben und dass die jegliche Schuld von sich weisen.

    LG
     
  9. #9 Marseille, 11.03.2014
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    So sahen die aus, BEVOR alles geschah.... stopfen.jpg
     
  10. #10 Marseille, 11.03.2014
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    An dem Abend des angeblichen Vorfalls, erinnere ich mich aber, dass diese Dinger etwas länger waren. Mir kommen die (Foto) etwas kürzer vor! Das Bild ist auch einige Wochen vorher aufgenommen wurden, ca. 3 Wochen.
     
  11. #11 ThomasMD, 11.03.2014
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    Wo soll denn eine Bauleitung am Sonntagabend sein, wenn sie nicht Urlaub hat?
    Aud Deiner Baustelle, um auf Deine Kinder aufzupassen?

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  12. Lebski

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    Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung. Die ist auch zum Abwehren unberechtigter Ansprüche da.

    Bis zur Abnahme liegt das Risiko beim AN. Und die private Haftpflicht prüft dessen Ansprüche. Sind die gerechtfertigt, wir reguliert. Wenn nicht, führt die Haftpflicht auch einen Prozess. So wird auch das Klima der Beteiligten nicht zu sehr belastet.
     
  13. #13 Pruefhammer, 12.03.2014
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    wenn das ein Bauträgerhaus ist, hat der BH streng genommen im Haus gar nichts verloren vor Übergabe.
     
  14. R.B.

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    Über welche Schadenshöhe reden wir hier überhaupt? Oben steht, das EG wurde geflutet. Der Schaden wurde nach etwa 3 Tagen bemerkt. d.h. es muss sich schon um mehr handeln als nur ein paar Tropfen. Wenn hier der Stopfen undicht gewesen wäre, dann hättet Ihr den Schaden schon viel früher gehabt. Die Stopfen wurden ja nicht erst am Sonntag verbaut, sondern waren wohl schon seit Wochen im Einsatz. Am Sonntag der Besichtigung war aber anscheinend noch alles in Ordnung.


    Ob locker oder fest, das ist doch egal. Hauptsache sie sind dicht. Wenn die Dinger nun mit aller Gewalt zugedreht wurden, dann wohl nur deswegen, weil auf dieser Baustelle anscheinend mit allem zu rechnen ist.

    Und wie ich oben schon geschrieben habe, JA, es ist gut möglich, dass alles unter Druck steht. Muss nicht sein, kann aber.

    Was hätte die Bauleitung machen sollen? Einen Babysitter abstellen? Das war doch Deine Aufgabe, denn Du hast die Kinder mitgebracht. Ich kann doch auch nicht meine Kinder mit in´s Kaufhaus nehmen und dann sagen, die Verkäufer hätten aufpassen müssen. Die Aufsichtspflicht lag eindeutig bei Dir, diese Thematik sollte Dir als Lehrer aber bekannt sein.

    Was kann man jetzt tun?

    Zuerst einmal müsste man wissen, ob es sich um Dein Haus handelt oder ob es ein BT Haus ist. Weiterhin wäre die Schadenshöhe wichtig.
    Handelt es sich um ein BT Haus, dann gehört das Haus ja formell noch dem BT. Dein Kind hätte somit einen Schaden an fremdem Eigentum angerichtet, das wäre ein Fall für die Privathaftpflicht.
    Gehört das Haus Dir, dann wäre der Fall wohl vergleichbar damit, wie wenn mein Kind zuhause nun die Bude unter Wasser setzt. Da hilft mir auch keine Versicherung, sondern man wird mich zu Recht daran erinnern, dass ich auf meine Kinder hätte aufpassen können.

    Zum Thema Schadenshöhe, wenn oben steht das EG war geflutet, dann verstehe ich darunter, dass das EG xx cm unter Wasser stand. Dann kann man von einem Schaden ausgehen, der so ohne Weiteres nicht durch Trocknen behoben werden kann. Der komplette Bodenaufbau wird dann in Mitleidenschaft gezogen. In diesem Fall verursacht die Beseitigung des Schadens auch entsprechenden Aufwand und Kosten.
    Oder aber es waren doch nur ein paar Tropfen, dann trocknet das von alleine aus und es genügt ein Eimer Farbe um Flecken an der Wand zu übertünchen. In diesem Fall lohnt es nicht über Schuld oder nicht schuld nachzudenken.

    Und so nebenbei bemerkt, hat die Firma überhaupt schon was hinsichtlich Kosten gesagt? Vielleicht ist das Thema ja schon längst erledigt.
     
  15. #15 Achim Kaiser, 12.03.2014
    Achim Kaiser

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    Wenn die Stopfen richtig angezogen wurden, dann dreht die kein 6 oder 7 jähriger Knirps raus.

    Normalerweise geht ohne WaPu-Zange nix, heisst selbst ein Erwachsener kriegt die Stopfen *von Hand* nur mit viel Glück auf wenn er etwas Dampf auf den Pfoten hat.

    Die eigentliche Frage ist : Warum steht das ganze BV unter Druck ?
    Normalerweise sitzt der Bauwasseranschluss im Hauptzählerbügel ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. Baumal

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    jetzt bekomme ich wieder rüffel weil ich auf berufsbezeichnungen herumreite.

    aber als "pädagoge"/lehrer wäre es doch mal naheliegend die
    jungs zu fragen, ob sie nicht doch daran oder wo anders gedreht haben....
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Andreas - verrat mir bitte Deinen Erziehungstrick, dass Deine Kinder Mist immer zugegeben haben, wenn sie ihn denn gemacht haben. Bei mir stehen oft genug drei Engelchen, die unschuldiger als ein Neugeborenes sind. :lock

    @ TE
    Mit der Haftpflicht ist das so eine Sache. Du schreibst Kind 6 1/2. Kinder bis 7 Jahre sind bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen nicht eingeschlossen, da sie von den Juristen als nicht schuldbewusst eingestuft werden (sie können für sich bei solchen Dingen keine Schuld erkennen). Bei manchen Privathaftpflicht-Policen kann man da nicht mal gegen Geld einen Zusatz bekommen.
    Die Eltern haften dann nur, wenn sie eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht begangen haben - was wiederum von den Versicherern auf grobe Fahrlässigkeit hin gegengeprüft wird - die oft nicht versichert/versicherbar ist.

    Hier ist also dünnes Eis.

    Ich würde, wenn kein echter BT Deine Rohbau-/Gebäudeversicherung und Deine Bauwesenversicherung informieren.
     
  18. R.B.

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    Ist doch ganz einfach. Kurze Ansage, "nicht lügen, auf der Stirn steht es geschrieben", und wer zuerst in´s Bad bzw. vor den Spiegel rennt, der war´s. ;)
     
  19. #19 Thomas B, 12.03.2014
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    Es kann natürlich sein, daß es den Kurzen gelungen ist, diese unter Druck stehenden Stopfen mit irgendwelchen Werkzeugen zu lösen...wie auch immer man sich das vorzustellen hat. Austretendes, heraussprudelndes Wasser hätte aber auch bemerkt werden können (nasse Kinder, Geräusche,...).

    Ob es nun wirklich die Kinder waren...? Wer weiß das schon.

    Alles recht merkwürdig, finde ich.
     
  20. #20 Schmitt, 12.03.2014
    Schmitt

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    Ich bin der Meinung, dass das Haus immer noch Eigentum des Bauträgers ist. Es erfolgte noch keine Abnahme/Übergabe.

    Demzufolge ist dies dem Bauträger anzulasten, denn er ist verpflichtet bis zur Abnahme/Übergabe alles zu tun um jeglichen Schaden abzuwenden.

    Hat nun der Käufer an dieser Sache einen Schaden verursacht, hat er an einer fremden Sache einen Schaden verursacht, was aber zu beweisen ist.

    Wenn nun dem so ist, tritt die Haftpflichtversicherung des Käufers ein, sofern er eine hat.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und gibt nur meine eigene Meinung wieder.


    mfG. Schmitt
     
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