Frage zu Dämmstoff und Dämmwert

Diskutiere Frage zu Dämmstoff und Dämmwert im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Community, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch. Eventuell gehört die Frage auch in das Forum ENEV, da es eigentlich sind...

  1. #1 suedwest, 12.03.2014
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    Hallo Community,

    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch. Eventuell gehört die Frage auch in das Forum ENEV, da es eigentlich sind es 2 Fragen.

    Könnt ihr mir sagen wie sich der Dämmstoff nennt der auf den Bildern zu sehen ist ?
    IMAG0437.jpg IMAG0438.jpg
    Reicht dieser Dämmstoff / Dämmwert zur Erfüllung der ENEV 2009 im Bereich Dachgeschossdämmung ?

    Gruß aus dem Südwesten..
     
  2. #2 Friedl1953, 12.03.2014
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    Also ich sehe keinen Dämmstoff, nur eine verputze Holzwolleleichtbauplatte. Dann den Sparrenhohlraum, eine Dachschalung und vermutlich darauf eine Bitumenbahn. Da ist mit Dämmung so gut wie nichts. Vorteil um Diffussionsschäden musst Du dir keine Gedanken machen.:sleeping
     
  3. #3 saarplaner, 12.03.2014
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    Hallo,

    zu 1): das sind Holzwolle-Leichtbauplatten, Lambda zwischen WLS ca. 0,09 - 0,10

    zu 2): Nein, in keinster Weise

    Was ist denn geplant?
    Mit den wenig Angaben ist es schon schwer weiteres zu sagen.

    Generell ist das ein normaler Dachaufbau der 50-iger bis 70-iger Jahre in unserer Umgebung (Saarland).

    Ergänzung:

    Mist, Friedl war schneller!
     
  4. #4 suedwest, 12.03.2014
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    danke für die schnelle Info.

    Bei der Wohnung handelt es sich um ein Mehrparteienhaus das bereits komplett renoviert/saniert ist bis auf die Dachgeschosswohnungen.

    Ich habe den Verwalter auf das fehlen einer Dach-/Dachbodendämmung hingewiesen. Dieser möchte davon nicht wirklich etwas wissen und verweist darauf dass das Objekt ein Energieausweis hat.

    Daher meine nächste Frage an euch: (Vermutlich wird es jetzt zu einem Thema für in den Bereich "ENEV")
    Hat dieser Energieausweis tatsächlich etwas mit dem korrekten "Ausbau" laut Enev 2009 zu tun ?
    Wenn ich richtig informiert bin ist doch der Verwalter (mit-)verantwortlich bzgl. der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben oder irre ich mich da?
     
  5. #5 saarplaner, 12.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2014
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    Oje, da höre ich viiiiieeeeeelllllll Halbwissen....

    Der Energieausweis eines Altbaus hat erstmal nix mit der EnEV2009 zu tun, sondern ist eine Bestandserfassung (Bedarfsausweis) oder ein Abbild der Verbräuche im Verhältnis zur beheizten Fläche unter Berücksichtigung von evtl. Leerständen usw. (Verbrauchsausweis).

    Es gibt allerdings in der EnEV2009 verankerte Pflichten, gewisse Nachrüstung auszuführen (siehe §10, ENEV2009).

    Das Thema an sich ist schon etwas komplexer.
     
  6. Julius

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    Vor allem bildet ein Energieausweis nur einen MITTELWERT des Gebäudes ab!
    Ob eine Wohnung viel besser gedämmt ist als eine andere im selben Gebäude, spielt dabei überhaupt KEINE Rolle...

    Außerdem:
    Auch wenn z.B. alle Wohnungen rundum gleichermaßen gedämmt wären, würde sich für innenliegende ein niedrigerer Verbrauch ergeben als für außenliegende.
    Dieser Unterschied wird - aber nur bei zentralen Heizanlagen - einerseits etwas kompensiert durch den flächenabhängigen Mindestanteil bei der Verteilung der Heizkosten.
    Zum anderen kann und soll er mit unterschiedlicher Grundmiete kompensiert werden (erfolgt in der Praxis meist nicht, denn im Gegenzug haben außenliegende Wohnungen i.d.R. anderweitige Vorteile).

    Bist Du denn überhaupt Mieter oder Miteigentümer oder was sonst?
    Wie kommt dieses Loch in die Verkleidung?
     
  7. mseppo

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    Nein, der Energieausweis ist nur eine Art Diagnose. Ob der Patient (ausreichend) gesund ist oder nicht, ist nur aufgrund des Vorhandenseins einer solchen ja noch nicht gesagt.

    Hier wird beschrieben, was bei der Dämmpflicht der obersten Geschossdecke nach EnEV zu beachten ist:

    http://www.enev-online.org/enev_200...flichten_irrtuemer_1_kellerdecken_daemmen.htm

    Da findet man zum Beispiel:

    "Gedämmt" ist die Geschossdecke oder das darüber liegende Dach, wenn sie mindestens über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. Die oberste Geschossdecke gilt auch als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden), Teil 2 (Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) entspricht. Bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen kann man davon ausgehen, dass sie diesem Standard entsprechen.

    Es kann also sein, dass die von Dir gezeigte Ausführung keine Nachrüstpflicht bedingt und Dein Verwalter Recht hat. Sinnvoll wäre es aber, da noch etwas zu machen...
     
  8. #8 Alfons Fischer, 12.03.2014
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    der genannte Satz ändert sich mit EnEV 2014. Dann wird mindestens Mindestwärmeschutz nach 4108-2 gefordert, um als "ausreichend gedämmt" zu gelten, so dass keine Nachrüstungsverpflichtung mehr besteht.

    Aber ich vermute ohnehin, dass es sich eher um ein Schrägdach als um eine oberste Geschoßdecke handelt.
     
  9. #9 suedwest, 12.03.2014
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    Ich bin Miteigentümer und werde nach Fertigstellung die Wohnung vermieten

    da war mal eine kleine Wand die weichen musste.
    wand_weg.jpg

    zur Ergänzung ein Bild des zugänglichen "Dachbodens". (Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrechte) Die Holzwolle-Leichtbauplatten sind meine "Wohnungsdecke".
    IMAG0443.jpg

    Welches Kriterium trift den bei mir zu? Die Schicht eines Dämmstoffes ?

    Da die Dämmung und der Dämmungsort im Gemeinschaftseigentum liegt ist es auch eine Frage wer die Kosten zu tragen hat. Trage ich die Kosten für die Dämmung wirkt es sich vorerst nur auf den Geldbeutel des Mieters aus. Da die Dämmung im Bereich des Gemeinschaftseigentums liegt, würde ich auch noch eine Zustimmung der WEG benötigen. Eine Kostenverteilung nach dem Eigentumsanteil wäre aus meiner Sicht natürlich wesentlich besser.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 13.03.2014
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    spätestens ab Mai muss diese Decke ohnehin gedämmt werden, da der Dachraum offensichtlich zugänglich ist.
    Einfach mal in der EnEV nachlesen.

    Nach meiner Rechtsauffassung trifft diese Pflicht die (alle) Eigentümer dieser Decke, womit die Kostentragung ebenso zu verteilen wäre.

    Aber ich sehe da einige Punkte, die zu berücksichtigen sind:
    - ich persönlich würde mir überlegen, nicht die komplette Decke runterzureißen und einschließlich Dampfsperre und neuer Gipskarton von unten zu dämmen. Weil ich befürchte, dass eine Dämmung von oben fachgerecht nicht möglich ist, die Anschlüsse sind quasi nicht lösbar.
    - dann wäre aber auch zu hinterfragen, was auf der auf den Fotos sichtbaren Dachschalung drauf liegt. Eine diffusionsoffene Bahn oder eine geschlossene? Davon hängt wesentlich ab, ob eine Maßnahme von innen durchgeführt werden kann.
    - kann sein, dass wegen der genannten kritischen Punkte eine fachgerechte Maßnahme (ohne, dass man das komplette Dach erneuert) nicht möglich ist.

    Sie sollten einen qualifizierten Energieberater oder Planer zu Rate ziehen.
     
  11. #11 suedwest, 13.03.2014
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    hmmm da werde ich wohl nicht drumherum kommen.

    Als Zusatzinformation:
    Für die Nachbarwohnung (ebenfalls Dachgeschoss) wurde ein Bauantrag zum Umbau benötigt. Dieser wurde 2007 von einem Architekten Büro für den Verwalter (und gleichzeitig auch mein Verkäufer) erstellt.
    In diesem Antrag wird eine Dachdämmung im Bestand (Mineralwolle B2) aufgeführt.

    Bauantrag_Klein.jpg

    Auch hat der Verwalter (> 2.000 verwaltete Wohneinheiten) mir per Email vor dem Kauf mit geteilt dass die "Dämmung im Allgemeinbereich neu ist".
     
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