Wohnflächenberechnung

Diskutiere Wohnflächenberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin Jungs, ich wusste nicht wohin damit, dachte hier ist es am besten aufgehoben, wenn nicht verschieben ;) Also: Es geht um die...

  1. #1 Kalle88, 13.03.2014
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    Moin Jungs,

    ich wusste nicht wohin damit, dachte hier ist es am besten aufgehoben, wenn nicht verschieben ;)

    Also:

    Es geht um die Berechnung der Wohnfläche. Nach Recherche bin ich insoweit schlauer, dass Wohnflächen mit 2 Meter Höhe voll berechnet werden und Wohnflächen mit 1-2 Meter Höhe zur Hälfte. Alles darunter wird nicht angerechnet. Nun ist das so, dass meine Bude quasi auf zwei Ebenen ist. Ergo: Ausgebaute Kehlbalkenlage (Pfettendach) bis in die Firstspitze. Leider aber auch maximal verwinkelt, aufgrund von 4 Kehlflächen... Wird die Grundfläche der Kehlbalkenfläche gleich zur Hälfte berechnet? Wie siehts da mit nem Gallerieausschnitt aus, zählt der dennoch?

    Nun möchte ich gerne die Wohnfläche mal nachrechnen, die bei mir im Vertrag angegeben ist. Irgendwie traue ich dem Braten nicht so recht. Gibts da zufällig ein Programm - kostenlos - was einem dabei hilft? Ist jetzt irgendwie ziemlich mühselig das alles rauszumessen und zu berechnen. Oder gibts hier ne besonderes Rechenverfahren, wo man schneller ans Ziel kommt?

    Wie siehts mit Loggia aus? Die gehören doch in die Rubrik Nutzfläche oder doch zur Wohnfläche? Treppen und Treppenaugen werden übermessen?

    Ich glaub das waren erstmal alle Fragen... Danke Euch schon mal!
     
  2. #2 Baufuchs, 13.03.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.03.2014
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    google mal nach "WoflVo", da findest Du Einzelheiten darüber, was wie anzurechnen ist.

    prüfen müsstest Du allerdings, ob überhaupt nach WoflVo berechnet wurde.
    Wenn nicht, sieh unter DIN 277 nach.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 13.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Oder - je nach Anschluß des Vertrags II Berechnungsverordnung
     
  4. #4 Tafelsilber, 13.03.2014
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    Es gibt verschiedene Berechnungsformen der Wohnfläche. Die Berechnung nach Wohnflächenverordnung ist nur eine davon. Ebenfalls möglich ist eine Berechnung nach DIN 277 oder der alten DIN 283. Von diesen ganzen Normen gibt es auch noch verschiedene Fassungen, die je nach Jahr der Berechnung angewandt worden sein können. Welche Berechnungsart bei dir zutrifft wurde sollte eigentlich im Mietvertrag stehen. Falls nichts im Mietvertrag steht wird bei Rechtstreiten oft auf die Wohnflächenverordnung zurückgegriffen.
     
  5. #5 Tafelsilber, 13.03.2014
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    Ach ja, II. BV gibts ja auch noch...
     
  6. #6 brandeins, 13.03.2014
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  7. #7 Baufuchs, 13.03.2014
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    Baufuchs Gast

    die 2.Berechnungsverordnung gibt es zwar noch, aber der darin enthaltene Teil Wohnflächenberechnung wurde durch die Wohnflächenverordnung (WoflVo) ersetzt.
     
  8. #8 Kalle88, 13.03.2014
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    Erstmal danke Leute. Ist die Art nach was berechnet wurde aber nicht erstmal nebensächlich? Es geht ja nur darum erstmal grob nachzurechnen. Ich will hier nicht auch gleich ein Rechtsstreit vom Zaun brechen. Ich wills einfach mal überprüft haben. Ich denke, so wie Baufuchs das mit der WoflVo gemeint hat, macht es am meißten Sinn. Erstmal liegt mir die DIN nicht vor, sie extra zu erwerben fällt aus. Das was ich bis dato gelesen habe, hat jetzt keinen erheblichen Unterschied zu oben genannten Gesetz gezeigt.
     
  9. #9 Skeptiker, 13.03.2014
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    Die möglichen Differenzen liegen nicht bei eindeutigen Wohnräumen, sondern in den "Randbereichen" wie Erschließung, Balkonen, Lagerräumen etc. Mir sind im Wohnungsbau bisher Differenzen von bis zu + / - 15 % untergekommen. Wenn es "drauf ankommt" sollte also schon klar sein, worauf genau man sich bezieht.

    mobil gesendet
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.03.2014
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    @ Baufuchs - deswegen schrieb ich ja - je nach (Datum des) Vertragsabschlusses. Manche Leute wohnen 60 Jahre in der gleichen Mietwohnung.

    Die DIN 277 kennt auch keine Wohnfläche. Sie kennt nur Nutzflächen (ggf. unterteilt, wenn alt genug), Verkehrs- und Technikflächen. Aus Flächen nach 277 kann kein Rückschluß auf die echte Wohnfläche gezogen werden!
    Beliebter Trick in Wohnungsanzeigen:
    Haus Valerie mit Fläche 1xy m². Die ist aber nach 277. Die Wohnfläche, die die Leser mit dieser Angabe asoziieren, ist deutlich kleiner.
     
  11. #11 Kalle88, 14.03.2014
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    Vertrag ist vom letzten Jahr, ist auch nicht weiter angegeben, wie sich die Wohnfläche zusammen setzt. Also ich hab dazu nichts im Vertrag gefunden.

    Mir ging es halt darum, ob und wann Treppenaugen inkl. der Stellfläche der Treppe übermessen werden und wann sie rausgerechnet werden. Ähnlich bei Aufmaßen an Fassaden etc. Und wichtig zu wissen wäre noch ob die Kehlbalkenlage ansich gleich nur zur Hälfte angerechnet wird.

    Da habe ich zwar gelesen, dass nur Räume zur Berechnung herangezogen werden, wenn sie die allgemeinen Anforderung laut LBO erfüllen. Wirklich schlauer bin ich dadurch aber auch nicht geworden. Ebenso mit der Fehlfläche der Kehlbalkenlage die als Galerie dient. Mein Verstand sagt mir, ist unnutzbar und daher auch keine Wohnfläche. Gesetz und Verstand müssen ja aber nicht korrelieren :D
     
  12. #12 Thomas B, 14.03.2014
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    Treppe bzw. Treppenauge ist keine Wohnfläche...wer wohnt schon auf der Treppe?

    Steht die Treppe im (z.B.) EG und es geht von dort ais keine Treppe nach unten, so ist der Raum unter der Treppe natürlich nutzbar (wäre nicht so, wenn es von dort aus nach unten ginge...). M.W. gilt auch hier, daß ab 1,50 m (und höher) Raumhöhe die Fläche als Wohnfläche gilt...
     
  13. Baumal

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    dann mach doch mal ein schnelle zkizze der geschosse,
    und einen schnitt (DG) dazu.

    dann kann man mehr dazu sagen.

    eine treppe, s.o. thomas, zu einer wohnfläche/nutzfläche zu zählen,
    ist schon puuuh, ganz arg grenzwertig.
     
  14. #14 Kalle88, 14.03.2014
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    Ok, klingt ja auch logisch.

    Steht quasi im Wohnzimmer und ist ne halb gewendelten Treppe die auf die Kehlbalkenlage führt. Aber dann weiß ich jetzt schon mal, dass oben das Treppenauge aus der Fläche kommt und unten wird drüber gemessen. Danke dir!

    Das beißt sich jetzt irgendwie mit der Woflvo. Dort ist die Kernaussage, alles ab 2 Meter wird voll berechnet, alles von 1-2 Meter zur Hälfte und alles darunter garnicht. Ich hab eben mal nachgemessen 2,40m bis Firstspitze und 4 Meter zwischen beiden Pfetten. Lass also dort oben ein Schlauch von 0,50-1,0 M breite haben, der Rest gehört eh nur zur Hälfte bez. garnicht. Meine Logik sagt mir, die Grundfläche zur Hälfte wäre angebracht.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 14.03.2014
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    Treppe - NEIN
    Luftraum vor einer Galerie gehört zur Etage darunter und ist keine Wohnfläche (ausser, man hiesse Karlson, aber der war ja vom Dach)
     
  16. #16 Kalle88, 14.03.2014
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    So, ist nicht Architekten gerecht, aber ich denke ich hab nix vergessen und man kann es nachvollziehen. Dazu hänge ich noch mal 2 Fotos an - zum Verständnis:

    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]
     
  17. Baumal

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    ich gebs zu.
    ich jedenfalls, checke nichts aus deinen skizzen.
     
  18. #18 Kalle88, 14.03.2014
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    Na was erwartest du denn? Dass ich noch eben nen Bauzeichnerlehrgang mache, dass die Skizzen maßgetreu und verständlich werden? ;)
     
  19. Baumal

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    naja verständlich jedenfalls.
    und mit maßangaben.

    so ist es doch ein witz.
     
  20. #20 Kalle88, 14.03.2014
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    Und was haben die Maßangaben jetzt mit der Kernfrage zu tun wie die obere Etage berechnet wird? Das versteh ich jetzt wiederrum nicht. Und ne Skizze ist für mich ne Skizze. Naja lassen wir das einfach. Ich denke ich hab genügend Info's das halbwegs genau nachzurechnen. Wir müssen uns ja jetzt nicht an sowas sinnlosem wie ner schnellen Skizze aufhalten.
     
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