fixe Leiter außen anbringen, grundsätzlich erlaubt?

Diskutiere fixe Leiter außen anbringen, grundsätzlich erlaubt? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin neu hier; aus Österreich (Niederösterreich - unten der Link zur Bauordnung); Mein Papa ist zwar dagegen, ich habe trotzdem folgende...

  1. asdasd

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    Hallo, bin neu hier; aus Österreich (Niederösterreich - unten der Link zur Bauordnung); Mein Papa ist zwar dagegen, ich habe trotzdem folgende Frage: Ist es grundsätzlich nach eurer Erfahrung und Gutdünken erlaubt eine (fixe und entsprechend gesicherte) Leiter außen an einer (tragenden) Wand eines (normalen) Einfamilien(reihen)hauses anzubringen? Wäre vielleicht eine billige Alternative als (zweiten) Zugang zu einer neu geschaffenen, zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss gegenüber einer Außenstiege. Wie erwähnt wäre es ein zusätzlicher Zugang zum Dachgeschoß. Nicht dass es besonders toll wäre, aber es würde mir vermutlich reichen..

    Ich habe im Internet und in der Niederösterreichischen Bauordnung geschaut und habe nichts einschlägiges gefunden, außer dieses Forum :D Habe nur allgemein etwas über Stiegen und Vorbauten gelesen und dabei keine augenfälligen Einwände gefunden. Aber ich habe halt nun mal keine Ahnung, auch wären vl 1-2 andere Meinungen hilfreich. LG und Dnake im Voraus!

    Bauordnung Niederösterreich:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2007073/LRNI_2007073.html
     

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  2. R.B.

    R.B.

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    Wie hoch ist das?

    Ich könnte mir vorstellen, dass man hier eine Notleiter anbringen kann, mit dem Argument einen 2. Rettungsweg zu schaffen. Aber an solche Notleitern werden strenge Anforderungen gestellt, und sie sind nur für den Notfall gedacht (also nicht für eine regelmäßige Nutzung). Sie müssen auch regelmäßig auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin überprüft werden. Also einfach eine Leiter an die Wand schrauben ist nicht.

    Es sollte Dir auch klar sein, dass solche Leitern vielleicht auch mal von Leuten genutzt werden, die Du lieber nicht im Haus haben möchtest.

    Google mal nach "Ortsfeste Steigleitern", da findest Du einige Informationen. Wie das dann in Österreich ist kann ich nicht sagen. Sicher ist nur, billig wird das nicht. Ohne jetzt die Höhe richtig abschätzen zu können, schätze ich mal, dass dafür ganz schnell 5T€ versenkt werden.
     
  3. #3 malgucken, 14.03.2014
    malgucken

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    Hi.

    Wie würde denn man den Zugang zum eigenen Pultdach gestallten, Höhe knapp über 9m? Einfach nicht so oft hochgehen und wenn dann via "normaler anlegbarer" Außenleiter?
    Oder Balkon oben einplanen und von dort hoch aufs Dach...
     
  4. #4 OLger MD, 14.03.2014
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    in Deutschland wären es die folgenden Vorschriften:
    DIN 18799-1:2009 Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen (Teil 2: mit Mittelholm; Teil 3: für Schornsteine)
    DIN 14094 Notleitern aus Metall
    ISO 14122-4 Ortsfeste Steigleitern
    Da gibt es sicher auch äquivalente ÖNORMen

    Als 2. Fluchtweg geht das. Als regelmäßiger Zugang wohl nicht. Ob es als Rettungsweg zulässig ist hängt auch von lokalen Vorschriften ab (bei uns die Landesbauordnungen).

    Bedenke auch den Aufwand für:
    - ausreichend großes Austrittspodest
    - selbstschließende Tür am oberen Podest
    - Absturzsicherung am Podest (z.B. umlaufendes Geländer)
    - Rückenschutz
    - je nach Leiterlänge Zwischenpodest
    - ggf. verriegelbare Zugangssicherung (dann entfällt Fluchtweg und Rettungsweg)
    - Enteisung im Winter
    - Im Winter bloß nicht die Handschuhe vergessen !!!
    - denk' an Deine Besucher/innen
    - usw.
    Da gibts fast schon 'ne Treppe für.

    Gruß
    Holger
     
  5. #5 Friedl1953, 14.03.2014
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    Das ist aber jetzt nicht Dein Ernst, oder? Wenn Du so was anbringen willst um Nachts unbemerkt in Deine neu geschaffene Wohnung zu kommen na Danke.

    Wenn das Ganze ein 2. Rettungsweg werden muss, dann kann man sowas mit dem Bauamt besprechen und eine Lösung finden.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Pultdach 9m Höhe? 3 Geschosse?

    Ortsfeste Steigleitern werden oft eingesetzt um solche Bereiche für Wartungsarbeiten zugänglich zu machen, sofern von Innen kein Zugang möglich ist. Auf mein Betriebsgebäude kommst Du auch nur über so eine Leiter, aber das schafft auch Probleme. So bekam ich schon Anrufe von den Nachbarn weil Jugendliche auf dem Dach lagen und sich gesonnt haben. Keine 4 Wochen vorher sind 2 Jugendliche auf dem Dach einer älteren Halle herum geturnt und eingestürzt.

    Man geht aber davon aus, dass Leute die solche Leitern benutzen auch wissen was sie tun. Ein Dachdecker kennt alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen, der geht bei entsprechender Höhe auch mit einer Anlegeleiter rauf.

    Solche Leitern sind aber nicht dazu gedacht, dass man einen zweiten Zugang zu seiner Wohnung schafft.
     
  7. asdasd

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    Danke für die Antworten, Infos und Tipps :konfusius 6 Meter Niveauunterschied wären es. Mein Vater meinte eine Stiege vl ab 20T€, aber dafür ist auch wenig Platz; Innenumbau auch mühsam und ws noch teurer; Ich fände meine dabei geplante regelmäßige Nutzung im nichtbetrieblichen Umfang nicht abnormal (MARKTLÜCKE! :mega_lol: ), ungewohnt vielleicht; Würde es vielleicht auch bei der Behörde probieren oder andere Schritte setzen, aber da die Eltern schon jetzt nicht so begeistert sind... Das Haus ist halt ein bisschen zu groß für eine Partei, und jener Partei will ich - wie meine Brüder - nicht in dieser Nähe angehören :mauer, sozusagen. Auf jeden Fall Danke :)
     
  8. R.B.

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    Ganz so einfach ist das nicht. Es macht halt einen riesigen Unterschied ob hier eine Art Notleiter, oder ein Zugang für Wartungsarbeiten geschaffen wird, oder ein regelmäßig benutzter Zugang zu einer Wohnung.
     
  9. asdasd

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    Eh, ich meinte nur für mich persönlich; Mich hat es gewundert, dass ich im Internet nichts gefunden habe und auch meine Eltern nicht entzückt waren von meiner Idee. Ich meine es wäre auch nur bis zu einem gewissen Alter praktisch und wenn man körperlich gesund ist und ist sicher kein Superlösung; aber naja, wir leben in sehr vorsichtigen Industriestaaten und die Gesetze sind ja eigentlich hoffentlich eher als Schutz gesehen, aber trotzdem ist - als Extrembeispiel - rauchen zB nicht illegal.
     
  10. #10 Friedl1953, 14.03.2014
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    Na ja, könnte halt im Extremfall dazu führen:bef1009:
     
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