Fragen zur Energieberechnung/Bauphysikalischem Nachweis EnEV

Diskutiere Fragen zur Energieberechnung/Bauphysikalischem Nachweis EnEV im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen zusammen! Wir bauen ein EFH mit Staffelgeschoss (zur Erinnerung:...

  1. #1 toxicmolotow, 16.03.2014
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    Guten Morgen zusammen!

    Wir bauen ein EFH mit Staffelgeschoss (zur Erinnerung: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?78131-Entwurf-EFH-1-geschossig-mit-Staffelgeschoss). Einige Planer hier und in einem anderen Forum hatten die Sorge, dass mit dieser Gebäudehülle FKW 70 schwierig ist. Jetzt bin ich aber überrascht, wie gut es doch dasteht.

    Letzte Woche haben wir die Berechnungen des Energieberaters erhalten und fragen uns nun, ob diese (a) richtig und (b) vernünftig sind. Insgesamt hat das Werk 46 Seiten Umfang und ich verstehe, von den 2,3 Sätzen in deutscher nichtteschnischer Sprache mal abgesehen so gut wie gar nichts. Das ganze Werk zu veröffentlichen bin ich nicht von überzeugt, außerdem möchte ich von niemandem gratis eine Analyse haben. Das wäre zu viel des Guten.

    In unseren Gesprächen mit unseren Architekten gingen wir immer von einer Sole-Wasser-Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung aus. Diese wurde, soweit ich das sehe auch berücksichtigt. Die Heizung soll eine FBH sein. Die Außenwände bestehen aus KS und WDVS, beim Boden und Dachaufbau gehe ich einfach mangels Wissen davon aus, dass diese vernünftig geplant sein sollten. Die Lüftung erfolgt ohne KWL oder ähnlichem. Als WW-Speicher sind 300l geplant. So viel ich weiß ohne Heizungsunterstützung. Eher als Gimmik zu sehen ist eine kleine PV-Anlage auf dem Dach, die aber für KFW70 nicht nötig sei. Mit der PV kämen wir sogar auf KFW55. Insgesamt verlasse ich mich auf den Energieberater und Architekten.

    Hier nun ein paar Dinge, die mich stutzig gemacht haben. Vielleicht gibt es dazu relativ enfache Erklärungen. Mir geht es in der Tat nicht darum, "Fehler" zu finden, um diese den Planern unter die Nase zu halten, sondern in erster Linie darum, das was geplant wurde auch zu verstehen. Am Mittwoch haben wir einen Termin mit unseren Architekten, wo wir diese Fragen auch stellen wollen. (Außer die ganz dämlichen Fragen, die hier schon erklärt werden konnten).

    Hier ein paar Daten, die ich (hoffentlich richtig) entnommen habe:

    Wärmeverluste der thermischen Gebäudehülle: 113,4 W/K (einschließlich 22,6W/K pauschale Wärmebrückenzuschläge)
    Lüftungswärmeverluste: 80,3 W/K
    Interne Wärmegewinne pauschal mit 5W/m²=829W
    Flächen und U-Werte
    Wand: 201m² zu U 0,178
    Bodenplatte: 109m² zu U 0,195
    Fenster: 32m² zu U 0,900
    Flachdach EG: 58m² zu U 0,184
    Flachdach OG: 52m² zu U 0,192
    Das Gebäudevolumen beträgt 518m³.
    Grenzwert EnEV, KFW70 und KFW55 werden eingehalten mit: H'T 0,25kWh/(m²a) und qP 48,0W/(m²K)

    1) Die Berechnung geht von 50° nördlicher Breite (Mainz, Wiesbaden/Frankfurt) aus, wir sind hier aber eher bei 51°... Höhe Düsseldorf. Macht das einen Unterschied? Ich würde es fast unter vernachlässigbar abhaken, aber wenn, dann wäre unser Verhältnis zur Sonne im Mittel doch 1° schlechter, oder?

    2) Die Sollinnentemperatur liegt bei 19°, ist das nicht zu wenig? (Oder einfach nur Standard?)

    3) Die SWWP soll laut Planung nachts 7h ausgeschaltet werden, warum das? Gewünscht habe ich mir das nicht, es steht einfach da. Gibt es eine Erklärung dazu? Einzig den PV-Anteil könnteich mir dadurch erklären, diesen erachte ich aber eher marginal. (Mindestinnentemeperatur 15°, macht das Sinn?) Demnach soll die Nennleistung der Heizung 8.400 W betragen. Ich hörte immer, dass die Heizungen wesentlich kleiner seien für solche Häuser. Mir würde nur die Nachtabschaltung diese Dimensionierung logisch erklären.

    4) Reduzierung der Wärmeverluste durch nächtliche Heizunterbrechnung: 466KWh/a => Okay, dann würde ich die Heizung auch ausschalten, aber wo kommen die her? Nur Körperwärme und elektrische Geräte?

    5) Der Wärmebedarf für Warmasser wird pauschal mit 12,5kWh/m²a angegeben. Realistisch? Oder wieder ein standardisierter Ansatz den man anders berücksichtigen sollte?

    6) Die Anlagentechnik geht von 3.000 kWh/a (18,3kWh/m²a) Gesamtendenergie und 800kWh (4,9kWh/m²a) Hilfsenergie aus. Heißt das, dass ich quasi 23,2 kWh je m² im Jahr Strom benötige?

    7) Die PV soll im Jahr 2.000kWh erzeugen, davon können 789kWh als eigenverbrauch für die Heizung anrechnet werden. Klar, im Sommer erzeuge ich Strom, benötige die Heizung aber vermutlich nur für die Warmwassererzeugung. Demnach geht einiges an Strom im Netz oder den sonstigen Verbrauch, falls ich die Heizung in einem Netz mit dem Haus betreibe. Da bin ich mir noch nicht sicher was Sinn macht.

    8) Es wird überall von 166m² ausgegangen. Das ist die Bruttofläche inkl. Mauern, ist das so richtig?

    Jetzt habe ich FRagen über FRagen gestellt und weiß gar nicht, ob ich irgendetwas vergessen habe zu fragen. Aber das kommt dann bestimmt später noch. Solltet Ihr irgendwelche Angaben vermissen, dann fragt mich bitte. Ich kann hoffentlich fast alles beantworten, vorausgesetzt ich finde die Werte in diesem Werk. Danke schon mal für Eure Hilfe/Tips/Ratschläge.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Du musst unterscheiden zwischen EnEV, also einer Berechnung für statistische Zwecke aufgrund normierter Vorgaben, und einer Heizlastermittlung nach EN12831.

    Man kann aus den Zahlen aber zuverlässig die Heizlast abschätzen, und ob nach EN12831 dann später 100 oder 200W mehr oder weniger dabei rauskommen, ist für eine erste Abschätzung zweitrangig.

    Nehme ich beispielsweise die 113,4W/K und rechne das auf 21°C RT und -14°C AT hoch, dann komme ich auf 3.969W Transmission durch die Hülle.
    Durch Verzicht auf KWL mit WRG werden die Lüftungsverluste hoch ausfallen, das zeigen schon die 80,3W/K, was unter´m Strich auf 2.810W Lüftungsverluste schließen lässt.
    Zusammen sind wir dann schon bei 6.779W.

    Wird dann noch ein Wiederaufheizfaktor eingeführt, dann sind auch mehr als 8kW plausibel.

    Bei einer Berechnung nach EN12831 würde man die Lüftungsverluste mal genauer betrachten. Oben wurde vermutlich mit Luftwechselraten von 0,5/h gerechnet. Das würde man normalerweise niedriger ansetzen. Wenn ich das grob überschlag kommte ich trotzdem auf Lüftunsverluste von 1.631W. Zusammen dann also 5.600W.

    Für die Dimensionierung des Wärmeerzeugers würde man dann noch einen Zuschlag für die Ww-Erzeugung machen. Wir landen dann bei um die 6kW Heizleistung.

    Die Abschätzung des Jahresenergiebedarfs ist dann wieder ein anderes Kapitel.

    Wenn ich ganz grob überschlage, dann wirst Du abhängig vom Nutzerverhalten etwa. 2.500kWh bis vielleicht 3.500kWh jährlich an el. Strom benötigen. Diese große Spanne ergibt sich dadurch, dass man das Nutzerverhalten nicht vorhersehen kann. Versucht man das zu standardisieren, dann landet man bei so pauschalen Wert wie 3.000kWh/a o.ä.

    Auch das mit der PV ist so eine Sache. Die Annahme von 789kWh Eigenverbrauch bei einer Anlagenleistung von ca. 2kWp kann passen. Da niemand das Nutzerverhalten vorhersehen kann, wird auch hier mit pauschalen Ansätzen gerechnet. Ob das bei Dir später so eintreffen wird, das steht in den Sternen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 toxicmolotow, 16.03.2014
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    Danke Dir schon mal.

    Ich halte also schon mal für den Moment fest: EnEV = Standard-Schema-F um Bedingungen zu erfüllen (wie EnEV,KFW...); Heizlastberechnung = Kundenwunsch (Wohlfühltemperatur)

    Ich war auch erstaunt wie viel Energie durch "lüften" verloren geht. Die Luftwechselrate wurde so genommen, wie du vermutet hast.

    Hast du oder jemand anderes noch eine Idee zum Thema Nachtabschaltung und deren Sinnhaftigkeit?
     
  4. #4 ultra79, 16.03.2014
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    EnEV ist vor allem dazu da zwei verschiedene Gebäude zu vergleichen - dazu muss man die Parameter festschreiben. In etwa so wie beim Spritverbrauch von Autos - das dann hinterher keiner so fährt wie die messen steht halt auf einem anderen Blatt ;-)

    Lüften: ja - du solltest die Sache mit der KWL nocheinmal überdenken...
     
  5. #5 driver55, 16.03.2014
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    Von den 46 Seiten sind vermutlich 25 Standardgeschwafel, welche nichts mit dem Gebäude direkt zu tun haben, oder?
    Selbst die ausführliche Heizlastberechnung ist doch nicht so umfangreich.
    Und direkt mit dem Papier etwas anfangen kannste auch nicht - musst den Stift nochmals ansetzen.

    Mobil gesendet...
     
  6. #6 toxicmolotow, 16.03.2014
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    Nein, es ist kaum Geschwafel. Eher 40 Seiten Berechnungen mit wilden Zahlen und Formeln, dernen Inhalt ich trotz Studium (anderer Fachrichtung) nicht nachvollziehen kann, da mir die Variablen so gar nichts sagen. Aber den Anspruch habe ich auch nicht.
     
  7. #7 alex2008, 19.03.2014
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    die EnEV arbeitet mit standardisierten Werten, die 19° resultiert aus Teilbeheizung von Räumen, Nachtabsenkung, Absenkungen bei Abwesenheit etc.

    Wie R.B. schon vorgerechnet würde die Heizlast wohl bei 6-7 kw liegen. Inkl. Einem Zuschlag für Stromsperre, Nachtabsenkung ist da eigentlich keine Angsthasen Überdimensionierung erkennbar. Sollte aber dennoch wirklich konkret auf Basis einer Heizlastberechnung gerechnet werden.

    nun wenn die Raumtemperatur sinkt sinken auch die Transmissionswärmeverluste, dafür muß man dann aber beim aufheizen mit einer höreren Leistung fahren.
    Bei gut gedämmten Wänden wird sich aber der Unterschied sehr in Grenzen halten.
    Ihr könnt die Heizung mit ner Nachtabsenkung programmieren, bspw. auf 19° und in der Realität wird die Absenkung gar nicht so weit runterkommen.
    Ich würde auf diese Absenkung verzichten, denn diese würde bei der Heizlastberechnung Einfluss finden wo dann ein Wiederaufheizzuschlag fällig wird. Also unnötige Überdimensionierung der WP möglich. Das kostet bei EWP bei Sondenbohrung evtl. schon ein paar unnötige Hunderterchen

    Standard. Wobei berücksichtigt werden muß dass die Bezugsfläche aus dem Gebäudevolumen innerhalb der thermischen Hülle abgeleitet werden!
    AN= V x 0.32 !

    das basiert alles auf einer sehr stark standardisierten Berechnung, dazu noch der obig genannte Zusammenhang zwischen Volumen und Fläche

    Nein, siehe oben, es handelt sich um einen Wert der aus dem Volumen innerhalb der thermischen Hülle abgeleitet wird.
    518 x 0.32 = 165.76

    Dass mit der Fläche ist halt so ein Punkt unter vielen welche den Energieausweis zu einem teuren Stück Papier machen dessen Aussagekraft ohne tiefere Kenntnisse und Berechnungsgrundlagen zum Objekt dürftig ist und eigentlich hauptsächlich dem Geldbeutel der Aussteller nützt und Rosstäuscherreien bei Hausverkäufern/Vermieter begünstigt
     
  8. #8 mastehr, 19.03.2014
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    Kommt hier nicht das Volumen des gesamten Gebäudes zum Ansatz?

    Wie groß ist sonst die thermische Hülle?
     
  9. #9 toxicmolotow, 19.03.2014
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    Das Gebäudevolumen müsste der thermischen Hülle entsprechen, da keine weiteren unbeheizten Räume oder Keller vorhanden sind.

    Auf jeden Fall bis hierher vielen Dank. Bisher decken sich alle Aussagen mit dem was uns unser Architekt heute erzählt hat. Wir sind gespannt wie es weiter geht.
     
  10. #10 alex2008, 19.03.2014
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    Tja die Festlegung Wo die thermische Hülle (es gilt Aussenmaßbezug) verläuft ist so ne Sache.

    Es gab da mal zur Einführung der EnEV nen schlauen Spruch der die Runde machte:

    Setz auf ne Doppelgarage ein Satteldach drauf und du hast ein Niedrigenergiehaus...

    Beim Volumen großzügig sein kann von Nutzen sein
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Was soll solch eine Aussage bezwecken?
    Etwas sachlicher Bitte.
     
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