Haus nachgebaut bzw. Pläne kopiert

Diskutiere Haus nachgebaut bzw. Pläne kopiert im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Baugemeinde, eine Frage an die Experten in Sachen Architektur und Baurecht. wir haben unser EFH von einem Architekten planen lassen...

  1. Quirin

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    Hallo Baugemeinde,

    eine Frage an die Experten in Sachen Architektur und Baurecht.

    wir haben unser EFH von einem Architekten planen lassen und sind mit dem Plan bei einigen Baufirmen gewesen um uns ein Angebot einzuholen. Nachdem wir nun zwei Jahre im Haus sind ist uns aufgefallen, dass im Nachbarbaugebiet (Luftlinie 500m) ein Haus aktuell gebaut wird welches von außen zu 90% identisch dem unseren ist. Von innen, vor allem der Grundriss im EG ist 1:1 der gleiche wie in unserm Haus. Der Unterschied ist lediglich, dass wir ein Haus in Holzständerbauweise gebaut haben und das ein "normales" Massivhaus wird.

    Wir vermuten, dass die Baufirma bei der wir auch waren, unseren Plan verwendet hat um dieses Haus zu bauen -als Muster so zu sagen - natürlich ohne uns vorher zu informieren! Ist das rechtens ? Kann / darf die Baufirma einfach unseren Plan verwenden? Man muss dazu sagen, dass die Bauherrn bei uns im Haus waren - sie haben uns angerufen und gefragt ob sie sich unser Haus mal von innen anschauen dürften weil es Ihnen so gut gefällt und sie evtl.l auch neu bauen wollen - wo wir dann auch zugestimmt haben. Aber aus dem Kopf raus den exakt gleichen Grundriss in´s eigene Haus zu übertragen halte ich für sehr unwahrscheinlich da es zu 100% der gleiche Grundriss zu unserem Hau ist.

    Wir haben lange mit unserem Architekten getüftelt bis wir das für uns richtige gefunden und entworfen haben, natürlich hat die Planung auch eine Stange Geld gekostet und nun so was....

    Mich würde eure Meinung interessieren - Vielen Dank im Voraus!

    Gruß Q
     
  2. #2 Baufuchs, 17.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Fraglich, ob ihr selbst überhaupt Ansprüche gegen den Verwender eurer Planung stellen könntet.

    Ihr hättet den Plan eures Architekten eh nicht "weiterverkaufen" dürfen.

    Wenn, dann könnte eurer Architekt Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung seiner Planung geltend machen.

    Frage für Juristen.
     
  3. #3 Skeptiker, 17.03.2014
    Skeptiker

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    Bevor es hier weiter ins Detail geht: Das hier möglicherweise verletzte Urheberrecht liegt m.E. nicht bei euch, sondern beim von Euch beauftragten Architekten! Nur der Architekt kann möglicherweise gegen diese Verletzung vorgehen. Beim EFH geht es sehr schnell auch um die sog. "Schöpfungshöhe", welche es nachzuweisen gilt.
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 17.03.2014
    Ralf Wortmann

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    Die anderen Beiträge haben Recht, wenn sie darauf hinweisen, dass das Urheberrecht in aller Regel nicht euch, sondern eurem Architekten zusteht. Etwas anderes könnte ausnahmsweise nur dann gelten, wenn ihr selbst mit einem aus der grauen Masse deutlich herausragenden Eigenentwurf eures Hauses zum Architekten gekommen seid, den der Architekt dann nur noch handwerklich umgesetzt hat.

    Aber auch euer Architekt hat nur dann Ansprüche gegen die „Kopierer“, wenn seine Planung eine besondere künstlerische und eigenschöpferische Gestaltungskraft aufweist und über die technische Lösung der Bauaufgabe hinaus einen höheren ästhetischen Gehalt hat. Ein normales Einfamilienhaus weist i.d.R. keine so besonders herausragende Gestaltung auf, dass dort das Urheberrecht zur Anwendung kommt-

    Hierzu als Beispiel ein Auszug aus eines Urteil des Landgerichts Köln, in dem ein Architekt wegen des Ideendiebstahls einer zu einer Produktionshalle gehörenden Verwaltungsgebäudes nach umfangreicher Beweisaufnahme 27.000 € Schadensersatz zugesprochen bekam:

    LG Köln, 25.04.2007, Az. 28 O 72/05:

    1. Grundsätzlich genießt auch die im Maßstab 1 : 500 gefertigte Entwurfsplanung eines Architekten als Werk der Baukunst, § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG Urheberrechtsschutz, sofern sie nicht nur das Ergebnis rein handwerklichen und routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern aus der Masse alltäglichen Bauschaffens hinausragt und eine künstlerische und eigenschöpferische Gestaltungskraft aufweist und einen über die technische Lösung der Bauaufgabe hinausgehenden höheren ästhetischen Gehalt aufweist. Je mehr ein Bauwerk aber durch seine Funktion vorgegeben ist, desto deutlicher muss es sich von durchschnittlichen Lösungen gestalterisch abheben .

    2. Wird die Entwurfsplanung des Architekten ohne dessen Genehmigung verwendet, kann er als Schadensersatz die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend machen.

    Aus den Gründen:

    „Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme ist zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass das Verwaltungsgebäude auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten gemachten Vorgaben und der gemeinfreien architektonischen Standards die für die Bejahung des Urheberrechtsschutzes erforderliche Gestaltungshöhe aufweist. Insoweit hat der gerichtlich beauftragte Sachverständige in seinem Gutachten ausgeführt, dass die Entwurfsplanung des Klägers hinsichtlich des Verwaltungsgebäudes - auch unabhängig von der Farbe "rot" - auf sehr individuellen und persönlichen Gestaltungselementen und deren Kombination basiert und daher weit aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausrage. Die Entwurfsplanung basiere auch nicht auf vorbekanntem Formenschatz. Soweit sich die Beklagte auf Objekte in Y und L berufen hat, hat der Sachverständige überzeugend ausgeführt, der Entwurf des Klägers habe mit diesem lediglich die Farbe "rot" gemeinsam, sei mit den genannten Objekten im übrigen aber weder gestalterisch vergleichbar noch auf eine planerisch konzeptionelle Ebene zu bringen. Die Farbe "rot" präge den Entwurf des Klägers aber nicht wesentlich, sondern letzterer weise auch unabhängig von der Farbe "rot" eine ausreichende Schöpfungshöhe auf; die prägenden konzeptionellen Gestaltungselemente aus dem Entwurf des Klägers blieben vielmehr über einen Farbwechsel hinaus vollständig erhalten. Das Gutachten des Sachverständigen ist überzeugend und nachvollziehbar, dabei eingehend und fundiert begründet.“
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2014
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    Eben - und weil die "Schöpfungshöhe" bei 99,9 % aller EFH keine Höhe erreicht, die das Werk und den Schutz des Urheberrechts stellt, wird es väöllig ungestraft bleiben.

    Ist mir auch schon passiert, dass ein GÜ, mit dem ein Bauherr von mir (Ich wusste das!) parallel in Verhandlung war, einen meiner Pläne am anderen Ende der Strasse, in dem meine Bauherren ihr Grundstück hatten, hingestellt hat.
    Ich hab da am Tag der offenen Tür dann sogar mal reingeschaut. Da waren auch Schlipsträger des GÜ vor Ort - ganz ehrlich?: Ich hab die nicht mal angequatscht.
     
  6. Baumal

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    ich sag mal so, weshalb lädt man sich dann zukünftige bauherren ein,
    wenn man nicht möchte, dass diese in etwa auch so hausen wollen?

    so sehr aussersonderlich und individuell kann der grundriß nicht gewesen sein, dass
    er in der nachbarschaft nun in massivbauweise (nach-) gebaut wird.

    der architekt, wäre derjenige, der einen dicken hals bekommen könnte, wenn überhaupt.
    wird er aber nicht, denke ich mal. weshalb auch? das lohnt sich nicht.
     
  7. #7 Thomas B, 17.03.2014
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    Naja...kann den Ärger verstehen: BH plant mit Architekt, tüftelt, ändert, verwirft, nochmals neu, Finetuning, und so weiter und so fort.

    Das kostet natürlich Geld. (Arch.-honorar).

    Und genau das bekommt der Plagiateur quasi für umme.
     
  8. Baumal

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    vielleicht hat der architekt ein ähnliches haus, in der nachbarschaft geplant?
     
  9. Quirin

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    Hallo,

    erst mal danke für die Beiträge.

    Warum lässt man künftige Bauherrn ein...tja, weil man sich natürlich freut, dass das Eigenheim gefällt obwohl mir das grundsätzlich egal ist denn mir muss es gefallen aber dennoch. Wir waren auch bei dem einen oder anderen Bauherrn wo die Häuser vom Stil her dem unseren nahekommen und haben uns teilw. auch innen die Häuser anschauen dürfen aber ich wäre nie auf die Idee gekommen den Grundriss 1:1 zu kopieren weil ich mich ja auch ein Stück selber "verwirklichen" will....und es steht kein Haus in der Nähe welches vom gleichen Architekten geplant wurde. Was mich aber ärgert ist, dass der GU offensichtlich unseren Entwurf mit den Bauherrn umgesetzt hat......

    Gruß Q
     
  10. #10 Skeptiker, 17.03.2014
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    Ja ich verstehe den Ärger auch, aber ärgern müsste sich eigentlich der Architekt vielmehr, denn seine Leistung wird ohne Gegenleistung (Honorar!) genutzt. Der Bauherr hingegen hat ja für seine Leistung (Honorar) eine Gegenleistung (Planung) bekommen. Die damit für den Bauherrn auch noch verlorene Exklusivität dürfte vielleicht sogar noch mehr schmerzen. Allerdings kann man sich vor solchen Verlusten kaum wirksam schützen. :motz
     
  11. #11 Annette1968, 17.03.2014
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    Ganz ehrlich? Ich glaube ich könnte das.:) Ich habe ein sehr gutes räumliches Vorstellungsvermögen. Wo ich einmal war, kenne ich mich auch nach Jahren noch aus, ein navi brauche ich nicht, einmal die Strecke im Routenplaner angeschaut und ich finde quer durch Deutschland mein Ziel.

    Und ansonsten verstehe ich, dass es Euch ein wenig wurmt, wenn das eigene "Baby" kopiert wird. Aber insbesondere aufgrund der Rechtslage würde ich gar nichts tun. Freut Euch, das IHR Euer individuelles haus gebaut habt. Die anderen müssen sich mit EUREN Vorstellungen arrangieren. ;)
     
  12. #12 ManfredH, 17.03.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ts, ts, ts... das ist aber doch nicht etwa so zu verstehen, dass es Euch nicht gefällt, dass andere den Plan für euer Haus (möglicherweise) abgekupfert haben und sich damit (möglicherweise) das Architektenhonorar für den Entwurf erspart haben, während ihr einige Baufirmen damit beschäftigt, euch (vermutlich unentgeltlich) Angebote anhand von Plänen auszuarbeiten, um euch auf diese Weise das Honorar für eine vernünftige Ausschreibung zu ersparen???
     
  13. Baumal

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    eigene erfahrung:

    ich habe mal für einen GU ein einfamilienhäuschen,
    im neubaugebiet geplant. geplant. nicht ein grundriß aus dem katolag.

    der bauleiter vom GU hat gemosert, dass 1 jahr später, dass "selbe" haus
    im neubaugebiet als rohbau errichtet wird. von einem konkurrenz GU. war auch so.

    der GU ging vor gericht. mir war es ehrlich gesagt wurscht.
    außer viel kohle versenkt zu haben, hatte er nichts erreicht.
     
  14. #14 saarplaner, 17.03.2014
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    @ ManfredH: :biggthumpup:
     
  15. #15 mastehr, 17.03.2014
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    Was ist denn das besondere an Eurem Haus? Aus ein paar Wänden mit Fenstern und Türen und obendrauf ein Dach besteht irgendwie jedes Haus, so das grundsätzlich eine gewisse Ähnlichkeit vorhanden sein wird.
    Woher wisst Ihr das?
     
  16. Quirin

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    Naja...Haus ist nicht gleich Haus. Da gibt es zig Details wie Dachüberstand, Fenstergröße, Fensteranordnung, Dachdeckung, Carport etc. etc. lässt sich beliebig weiterführen. Woher ich das weiß mit dem Grundriss - ich war drin!

    Gruß
     
  17. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Wenn ich mal in einem Neubaugebiet bin, dann läßt sich ein wirklich individuell geplantes Haus eigentlich nur schwer finden. Zu 99,99% sehe ich da nur absolute 08/15 Häuser wie sie in jedem Prospekt zu finden sind, also Massenware. Handelt es sich wirklich um ein besonderes Haus das schon fast als Kunstwerk angesehen werden könnte, dann würde ich auch handeln. Ich gehe allerdings eher davon aus,das der breiten Masse die Einzigartigkeit Ihres Hauses gar nicht bemerken wird.
    Das ist jetz nicht böse gemeint, sondern spiegelt meine Erfahrung von Naubaugebieten wieder.
     
  18. #18 mastehr, 18.03.2014
    mastehr

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    Hast Du die Bewohner auf Ihr Vergehen angesprochen?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 18.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Der TE kann ja mal ein Bild einstellen.

    Aber Achtung - der Kopist lauert immer und überall ;)
     
  20. #20 Gast036816, 18.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die gestaltungsvariationen bei gebäuden ist nach mathematischen regeln unendlich, wobei ich den eindruck habe, dass die unendlichkeit bei den verunstaltungen zur zeit eher gesucht wird.
    dass das haus kopiert wurde, musst du hinnehmen. nur dein architekt kann da etwas machen, wenn er etwas baukünstlerisch einmaliges geschaffen hat. den nachweis zu führen wird sehr schwierig - wie bereits beschrieben wurde.
     
Thema: Haus nachgebaut bzw. Pläne kopiert
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