40cm zu wenig Fließen, 40cm zu viel Packet

Diskutiere 40cm zu wenig Fließen, 40cm zu viel Packet im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, eigentlich kein Murx weil sehr schön ausgeführt aber bei der Kommunikation Bauleitung zu ausführendem Fließenleger gab es wohl etwas ......

  1. gonso

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    Hallo,

    eigentlich kein Murx weil sehr schön ausgeführt aber bei der Kommunikation Bauleitung zu ausführendem Fließenleger gab es wohl etwas ...

    Wohnungskauf beim GU, schlüsselfertig Bodenbeläge direkt auf Angebot von GU beauftragt.
    Es wurde vom Käufer ein Plan erstellt in den die gefließte Fläche eingezeichnet und bemaßt wurde, im Plan 3m x 2,90m.
    Im Angebot war bei den Aufpreis Feinstein 7,5m² 2,5m x 3m angeführt, jedoch auch noch auf den Plan verwießen.

    Nun wurde bei der Ausführung aber nur die 2,5m x 3m Ausgeführt.


    Der Bauleiter meint nun, tja blöd gelaufen. Er würde eine kleine Entschädigung zahlen.
    Das is aber keine Option da der Übergang auch die Trennung zwischen offener Küche und Wohnzimmer ist und dann die Küchenzeile halb auf Fließe und halb auf Parket stünde.
    Vorschlag zwei, Parket abschneiden und Fließen anstückeln. Es sind 40 cm, die Fließen haben 60x30 und wurden im Halbverbund verlegt.
    Da kommt es dann aber zu einer Leiste mit 10 cm "Restfliese" mitten im Raum. (Aktuell wurde schön gefließt dh. mit halber und ganzer Fließe im Raum begonnen.

    Frage 1: Ist es zulässig das man bei 30 x 60 dann an der Wand und mitten im Raum jeweils Restfließen von einigen cm hat? Dh. muss der Käufer das dann so akzeptieren. Bauleiter meinte etwas ruppig das is so und was anderes zahlt er nicht.

    Der Käufer hat jetzt noch gebeten man möge Ihm den Preis für Fließen rausnehmen und neu verlegen zu nennen. Dann 2,90m x 3m und dann auch wieder schön mit 1/2 und ganzer Fließe im Raum beginnend.

    Frage 2: Was darf so was ca Kosten. Feinstein Preis mal aussen vor,

    Danke euch
    gonso
     
  2. #2 Thomas B, 17.03.2014
    Thomas B

    Thomas B

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    Etwas schwer verständlich.

    Normalerweise sollte so etwas im Plan (Ausführungsplan) dargestellt sein. Da muß nun nicht unbedingt der gesamte Verlegeplan drin sein mit Fugen und allem pipapo, aber doch wenigstens die Info: Von da bis da Fliesen (inkl, maßlicher Angabe).

    Fehlt dieses ist es schwer zu beurteilen, was der Fliesenleger bzw. der GU leisten muß. Wahrscheinlich das wonach ihm gerade zumute ist....
     
  3. Baumal

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  4. #4 wasweissich, 17.03.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und so nebenbei : die dinger heißen fliesen

    der sie auf den boden pappt wird fliesenleger genannt ....
     
  5. #5 Gast036816, 17.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Josef - zu den fließen wurde auch auf einen plan verwießen. anscheinend waren einige buckel-s zu viel im umlauf.

    @ gonso - der bauleiter zahlt erst einmal gar nichts. kannst ihn ja mal fragen, ob er die arbeitsvorbereitung gemacht hat. das anflicken der fliesen musst du wohl akzeptieren, wenn du die fläche nach plan belegt haben möchtest.

    wenn du dich an den kosten für einmal neu machen beteiligst, dann solltest du nur den materialwert der neuen fliesen bezahlen. den rest darf dann der bauleiter 'zahlen'.
     
  6. gonso

    gonso

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    Hallo und Danke schon mal für die Antworten.
    Ich versuche mal meine unklare Beschreibung zu korrigieren.

    Vertrag hab ich mit dem GU, der Bauleiter ist mein Ansprechpartner - representiert dh. als Person für mich den GU. Mit dem Fliesenleger hab ich keine Vertragsbeziehung.

    Der zu fliesende Bereich wurde von mir in einem Plan eingezeichnet und Bemaßt. Ich bin jetzt kein Bauzeichner dh. ich hab halt 3m und 2,90m neben das eingezeichnete Rechteck geschrieben. Als Antwort bekam ich ein Sonderwunschangebot welches zum einen meinen Plan zum anderen eine Zeile mit der Angabe zum Preis. Der Plan war 1:1 was ich geschickt hab, der Preis hat gepasst aber es waren nicht 2,90m x 3m sondern 2,5 auf 3m angegeben.

    Dh. der GU hat mir ein inkonsistentes Angebot unterbreitet und ich habe dieses inkonsistente Angebot beauftragt.
    Inkonsistent weil der Plan 3m x 2,90m zeigt und der Text mit dem Preis 2,50m x 3m.

    Auch im Bad, Eingang usw. waren bei Angebote die Maße "gerundet" da wurde aus 2,52m x 4,10m im Anbebot zum Bodenbelag 2,50m x 4m. War kein Problem weil der gesamte Raum gefliest wurde, dh. hier auch die 2,52m x 4,10m.

    Der Bauleiter hat mir natürlich angeboten das ich von der beauftragten Firma (GU), welche mein Vertragspartner ist, und von der er in der Rolle eines Bauleiters tätig ist mir eine Gutschrift ausstellt. Ich denke mal eher nicht das er mir als Privatperson etwas auszahlen möchte.


    Wenn ich den Beitrag richtig lese muss ich "stückeln" von 40cm akzeptieren auch wenn hier 10cm Stückchen entstehen.
    Ok, ich hatte das schon befürchtet. Der Bauleiter hat da jetzt noch erzäht das wäre nach Norm zulässig. (Name der Norm habe ich vergessen)


    rolf a i b:
    Würde ich alles neu machen lassen sollte ich nur die Fliesen zahlen, das rausstemmen und neu verlegen nicht.
    Frage warum? Der Bauleiter sagt ich müsse alles zahlen, einzig abzüglich der schon erwähnten Gutschrift.

    Gruß&Dank
     
  7. #7 Bauliesl, 18.03.2014
    Bauliesl

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    Hast Du im Plan eingetragen 2,90 x 3,00m? Wenn ja, dann liegt doch der Fehler eindeutig beim GU.....
    Wieso solltest Du das jetzt so akzeptieren? Hast Du seine Angabe 2,50 x 3,00 schriftlich bestätigt?
    Selbst wenn Du das bestätigt haben solltest, trifft ihn zumindest eine Mitschuld......
     
  8. #8 Thomas B, 18.03.2014
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    Wenn der Plan das korrekte Maß widergibt, so mal das Angebot flächenmäßig zu klein sein, was aber kein Beinbruch wäre. Der Gesamtpreis müßte eben dann entsprechend der "Mehrfläche" angepaßt werden. Sollte kein Problem sein. Daß Fliesenleger nach Angeboten (hier 2,50 x 3,00) verlegen ist mir auch neu.

    Was wäre denn, wenn der Raum 2,55 m breit wäre. Würde er (der Fliesenleger) dann einen 5 cm breiten Streifen frei lassen? Wäre doch Blödsinn.

    Im Plan waren 2,90 x 3,00 eingetragen. Diese gilt es zu verlegen. Anstückeln fände ich auch eher ungut. Mit halben/ Viertel und anders gestückelten Fliesen kann man gerne unter der Küchenzeile (sieht man ja eh nicht) loslegen. Im Raum (sichtbar!) sollte es dann schon mit ganzen Fliesen ausgehen.

    Zumal wenn das exakte Maß vorgegeben war....also wirklich. Ich würde hier (je anch Wertigkeit/ Sichtbarkeit des Eregebnisses) keine faulen Kompromisse eingehen!
     
  9. #9 Baufuchs, 18.03.2014
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    Baufuchs Gast


    Plan ausrollen, Fliesen drauflegen. Hätte der Flisör doch hinkriegen müssen......:biggthumpup:
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 18.03.2014
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    Selbst unter der Küchenzeile hätte ich mit unnötig gestückelten Fliesen Probleme. Dies würde die Bauherren und ihre Nachfahren während der ganzen Lebensdauer des Fliesenbelags dazu zwingen, dort eine unten geschlossene Küchenzeile stehen zu haben.

    Mal etwas anderes zu wagen, wie z.B. Küchenschränke wie Bauernschränke auf Füßen oder ein mitten im Raum stehender Herd würde dann nur mit aufwendigen Fliesenarbeiten / Rückbau der Stückelungen gehen.
     
  11. #11 Gast036816, 18.03.2014
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    Gast036816 Gast

    du kannst ja dem bauleiter mal mitteilen, dass du die fliesenarbeiten in der jetzigen form nicht abnimmst. fotografier den murks und schick dem auftragnehmer eine mängelanzeige mit dem bild dazu - am besten nachweislich als einwurfeinschreiben. das foto kannst du am besten auch hier einstellen.
     
  12. #12 feelfree, 18.03.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Was soll da ein Foto bringen? Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich um einen offene Küche (gefliest) mit anschließendem Wohn/Essberich (Parkett).
    Entgegen des Plans wurden nicht 2,90 gefliest, sondern 2,50m.

    @TE: In welche Richtung geht der Halbverband? Längs zur Abschlusskante Parkett oder quer dazu? Im zweiten Fall hättest Du dann ja nach Korrektor 10er/40er Stücke statt 30/60er am Anfang. Ist sicher auch nicht optimal, aber evtl. verkraftbar?
     
  13. #13 Gast036816, 18.03.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein foto ist ein dokument, welches den zustand des küchenboden zum zeitpunkt mit dem erkennbaren mangel zeigt. ob das foto später mal wichtig ist, wird sich raus stellen. als anlage einer mängelanzeige ist es erst einmal kein fehler - noch fragen?
     
  14. howa

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    Hallo,

    und zum Foto auf dem Boden ein Meterstab oder in dem Fall zwei hinlegen, dann sieht man gleich die tatsächliche länge!
     
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