fensterausrichtung Nachbargebäude

Diskutiere fensterausrichtung Nachbargebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Forumgemeinde, kann wer mit kurzen Infos dienen bzgl. Fensterausrichtung vom Mehrstöckigen (4Ebenen) MFH zu Nachbargründstücken EFH...

  1. UpsSry

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    Hi Forumgemeinde,

    kann wer mit kurzen Infos dienen bzgl. Fensterausrichtung vom Mehrstöckigen (4Ebenen) MFH zu Nachbargründstücken EFH (2Ebenen) ? Hier geht es wie die meisten bereits vermuten um Privatsphäre.

    MfG
    Sven
     
  2. #2 Baufuchs, 18.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn das MFH Gebäude die geforderten Abstandsflächen einhält, können Fenster beliebig angeordnet werden.

    Auch, wenn dann die Nachbarn aus dem MFH in die Gärten der EFH blicken können.
     
  3. UpsSry

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    Heißt mit Einhaltung der 3,0m bzw. H/2-Abstandsregel wird es baurechtlich keine Probleme geben?

    Ich frage mich immer noch warum ab 3m - was eine wahnsinnige Distanz - keine Einschränkungen mehr gelten. :/

    Besten Dank!
     
  4. #4 toxicmolotow, 18.03.2014
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    Ein vierstöckiges MFH wird kaum mit 3 Metern Abstandsfläche hinkommen, es sei denn es wurde für Zwerge gebaut.
     
  5. Taipan

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    Weil das die Anforderungen für eine ausreichende Belüftung, Belichtung erfüllt --> Bauhygiene
    Weil es eine ausreichende Distanz zwischen Nachbarn schafft --> Sozialhygiene
    Weil es einen ausreichenden Schutz gegen Brandüberschlag schafft --> Katastrophenschutz

    Das sind historisch gewachsene Werte, die sich bewährt haben.
     
  6. #6 mastehr, 18.03.2014
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    Die 3 Meter gelten nur bei schmalen Gebäuden. Wem die 3 Meter zu wenig sind, kann gerne mehr Abstand von der Grenze halten, das ist kein Problem.

    Bei einem Grundstück von 20 Metern x 20 Metern führt die 3-Meter Regelung schon dazu, dass nur 64% des Grundstücks überhaupt bebaut werden dürfen.
     
  7. Taipan

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    FALSCH!

    Als Pauschalaussage: FALSCH! Kommt auf die Art der Bebauung an. Für die sozial hochproblematischen und siedlungsstrukturell problematischen Einfamilienhausabwurfzonen an den Siedlungsrandgebieten sicher meist zutreffend.
     
  8. #8 Annette1968, 18.03.2014
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    Naja, selbst bei einem normalen EFH hält sich das doch mit der Privatsphäre bei den heutigen Grundstücksgrößen in Grenzen. Obwohl wir zur einen Seite wohl rund 15 m Abstand zum Nachbargebäude haben (nicht selten ein Luxus) können wir natürlich dort in die Fenster schauen - wenn wir es denn ständig täten. Vom Garten und der Terrasse gar nicht zu reden. Verhindern könntest du das nur in einem überdachten Hinterhof. :D
     
  9. Baumal

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    städtebau.
    die gründe sind dem städtebau geschuldet.

    s.o.Taipan

    bauhygiene-> (du hast keine lust auf deiner terrasse, oder im wohnzimmer plötzlich im dunkeln zu sitzen)
    sozialhygenie-> (du hast keine lust auf deiner vormals sonnigen, nun verschatteten terrasse zu sitzen
    um den telefongesprächen der nachbarn auf dem balkon gegenüber und über dir zu lauschen.)
    brandschutz-> (dazu braucht man nichts sagen, wir leben nicht mehr im mittelalter.)
     
  10. Taipan

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    u.a. ja deswegen. Aber ich China ist doch letzthin eine "Altstadt" abgefackelt. WEIL eben diese Abstände und die heute geforderte Bauweise bei aneinanderstehenden Gebäude NICHT vorhanden war.
     
  11. Baumal

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    ich sag doch, wir leben nicht mehr im mittelalter, wo städte danach geschrien haben, abgefackelt zu werden.
     
  12. Taipan

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    Ich habe Dir ja nicht widersprochen. Ich wollte nur verdeutlichen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken! Die letzten Städte in Mitteleuropa sind vor 70a abgebrannt. Das war aber keine horizontale Brandausbreitung, sondern eine vertikale ...
     
  13. #13 Thomas B, 18.03.2014
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    ...und man muß auch bedenken, daß man hier wiederholte und mutwillige Brandstiftung vermuten darf....
     
  14. #14 Bauliesl, 18.03.2014
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    @UpsSry
    Hast Du denn mehr Abstand zur Grenze, als die genannten 3,00m? Wieso sollte denn der Nachbar aus Rücksicht auf Dich weiter von der Grenze abrücken oder seine Fenstereinteilung "nachbargerecht" anpassen? Hättest Du ja evtl. auch schon machen können..... Oder gab es eine Änderung des B-Plans für das Nachbargrundstück?
    Gruß,
    Liesl
     
  15. Baumal

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    wenn man sich mal so historische altstadtgässchen
    betrachtet und sich vorstellt, da kommt es zu einem
    vollbrand in einer wohnung, die ein löschzug nicht erreichen kann...

    da fackelt mehr als eine wohnung ab.
     
  16. Taipan

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    Nä. In Rothenburg bspw. war es weder mehrmalig noch angeblich mutwillig. Abgebrannt isses Ende März 45 trotzdem.
     
  17. Baumal

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    das ist aber ein anderes thema.

    ein frevel war es jedenfalls, nicht nur in
    rothenburg kulturgut und menschen
    auszuradieren.

    das hätte man anders lösen können/müssen.
    um nicht nur diese verbrechen zu verhindern.

    einen österreicher wollte niemand ausschalten.
    3m abstandsflächen hat der nicht gekannt.
     
  18. UpsSry

    UpsSry

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    ....Hättest "Du" ja evtl. auch schon machen können... :mauer Deine Formulierung ist auch nicht ganz korrekt. Es geht nicht um mich sondern um sechs Grundstücke die durch den Bau eines MFH in den "Schatten" geraten, sowie die Privatsphäre gekillt wird.

    Das Haus ist mehr als H/2 von der Grenze entfernt und innerhalb seines Baufensters. Es sind 4 ebenen, also werden 3 Wohnungen voll in den Gärten glucken können. Die Stadt OS hat hier mal wieder bei der Siedlungsplanung gepennt, der B-Plan wurde, als schon viele die Grundstücke gekauft und die Planungen abgeschlossen war mehrfach "abgewandelt". Mittels diesen Abwandlungen konnte mnm. die Stadt mehr Asche generieren.

    Aktuell suche ich ehrlich gesagt einen Ansatz wie wir 6 grundstückseigner die Sache etwas entschärfen können
     
  19. #19 mastehr, 18.03.2014
    mastehr

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    Also hätte es "das Problem" auch mit einem normalen Efh gegeben, das im Abstand von 3 Metern zur Grenze gebaut worden wäre. Da kann die Stadt Osnabrück doch nichts für. Wenn man neben einem unbebauten Grundstück wohnt, muss man normalerweise damit rechnen, dass es irgendwann bebaut wird. Wenn man das nicht möchte, kann man ja das Grundstück kaufen und so gestalten, wie es einem genehm ist.
     
  20. R.B.

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    Macht das einen Unterschied? Ob 1 Grundstück oder 6 Grundstücke, das spielt hier keine Rolle.

    d.h. die Abstände sind ausreichend und die 4 Geschosse waren schon immer so im BPlan "erlaubt"?

    Dann hätte Euch doch von vornherein klar sein müssen, dass irgendwann mal jemand kommt, der den B-Plan ausreizt. Oder war die Bebauung mit 4 Geschossen erst nach Änderung des B-Plans möglich? Wenn ja, warum habt Ihr keinen (begründeten) Widerspruch eingelegt? So ein B-Plan wird ja nicht im stillen Kämmerlein im Geheimen geändert.

    Jetzt im Nachhinein wird sich wohl nicht viel ändern lassen. Vielleicht mal einen Fachanwalt beauftragen der das ganze Prozedere auf Fehler abklopft. Als Laie würde ich vermuten, dass die Chancen, nachträglich zu ändern, gering sind, denn die beteiligten Stellen machen das ja nicht zum ersten Mal. Die wissen sehr wohl um die Abläufe, und was geht und was nicht.
    Mein Laien-Bauchgefühl sagt, die Chancen hier Einfluss zu nehmen wurden vertan, aber wie gesagt, Laie. Mag sein, dass ein Fachmann das anders sieht.

    Sollte ich Recht haben, dann bleibt Dir nicht viel Anderes übrig als blickdichte Vorhänge zu kaufen.

    Gruß
    Ralf
     
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